Eine Frage...
Ich hab mich zu einer DaF-Prüfung verbindlich angemeldet (also per E-Mail ans DaF-Sekretariat), konnte aber die Prüfung nicht machen, da ich kurz davor von einer fiesen Grippe erwischt wurde
Leider war ich mir in den Tagen davor nicht sicher, ob es mir besser gehen wird bzw. ob ich die Prf nicht doch machen kann, und deshalb habe ich mich auch nicht abgemeldet.
Heißt das jetzt, dass ich einen 5er eingetragen krieg?? Ich mein an sich ist das kein Weltuntergang weil ich ja sowieso vorhab die Prf dann beim nächsten Termin zu machen, aber sicher ist sicher....
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Zur Prüfung angemeldet - nicht erschienen (WICHTIG!!!)
-
- Germling
- Beiträge: 57
- Registriert: So 30.Dez 2007, 21:36
Re: Zur Prüfung angemeldet - nicht erschienen (WICHTIG!!!)
Soweit ich weiss, ist man im schlimmsten Fall 8 Wochen für die Prüfung gesperrt... 5er solltest du keinen kriegen....
Aber 1000 prozentig sicher bin ich mir nicht
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- WeiRdKaktuS
- Mag. Germ.
- Beiträge: 1695
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Re: Zur Prüfung angemeldet - nicht erschienen (WICHTIG!!!)
Ist das nicht nur bei der elektronischen Prüfungsanmeldung so?
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Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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- emu
- Lakritzesser
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Re: Zur Prüfung angemeldet - nicht erschienen (WICHTIG!!!)
An dieser Stelle mein Lieblingstextbaustein, der allerdings nur für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gitl:
emu hat geschrieben:Die einzig mögliche Konsequenz ist eine bis zu achtwöchige Sperre, aber auch nur für diese Prüfung, vgl. § 11 Abs. 3 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien. Wird eine nicht abgelegte Prüfung dennoch bewertet, ist die Beurteilung nach herrschender Lehrmeinung absolut nichtig (vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.02 § 79)
Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass keine Sperre droht.
- Frau Mag. phil. in spe
- Dr. Germ.
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Re: Zur Prüfung angemeldet - nicht erschienen (WICHTIG!!!)
gilt das eigentlich auch für die lateinergänzungsprüfung? da steht nämlich irgendwo, dass man bei nichtantritt einen 5er kriegtemu hat geschrieben:An dieser Stelle mein Lieblingstextbaustein, der allerdings nur für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gitl:
emu hat geschrieben:Die einzig mögliche Konsequenz ist eine bis zu achtwöchige Sperre, aber auch nur für diese Prüfung, vgl. § 11 Abs. 3 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien. Wird eine nicht abgelegte Prüfung dennoch bewertet, ist die Beurteilung nach herrschender Lehrmeinung absolut nichtig (vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.02 § 79)
Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass keine Sperre droht.
- emu
- Lakritzesser
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Re: Zur Prüfung angemeldet - nicht erschienen (WICHTIG!!!)
Die Lateinkurse sind als prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen ausgewiesen. Wie logisch das ist sei dahingestellt, in formaler Hinsicht fällt mir wenig ein, was gegen diese Vorgangsweise sprechen könnte.Frau Mag. phil. in spe hat geschrieben:gilt das eigentlich auch für die lateinergänzungsprüfung? da steht nämlich irgendwo, dass man bei nichtantritt einen 5er kriegt