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Bei Prüfung krank

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chailatte
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Bei Prüfung krank

Beitrag von chailatte »

Ich hätte heute Prüfung, aber mir geht es irrsinnig schlecht, habe wohl einen Magen-Darm-Virus erwischt :(
Nun habe ich mich gestern Abend aber nicht abgemeldet, da ich mir dachte, ich könnte die Prüfung schon noch schreiben. Ich war jetzt zwar beim Arzt und habe ein Attest, aber wie geht es nun weiter? Muss ich das der Professorin schicken oder damit in die Sprechstunde gehen oder bekommt das überhaupt jemand anderes? Ich habe leider überhaupt keine Ahnung.

War schon mal jemand in der gleichen Situation?
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emu
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von emu »

Kommt drauf an.

Individuelle und mündliche Prüfungstermine: Per Mail absagen.
Schriftliche Prüfungstermine: Abmeldung versuchen. Wenn nicht mehr möglich, ignorieren.

Bei Vorlesungsprüfungen kann dir nichts schlimmes passieren. Bei EU/PS/etc-Prüfungen frühzeitig Rücksprache halten.
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chailatte
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von chailatte »

Danke für die schnelle Antwort! :)

Es wäre um den schriftlichen Termin von Prof. Fliedls Literaturgeschichte 1, der heute statt findet, gegangen. Die Anmeldefrist ist da ja schon vorbei. Die nächsten Termine sind dann mündlich. Da ich eine Bestätigung vom Arzt habe, dürfte mein Nicht-Antritt keine negativen Konsequenzen nach sich ziehen, oder? Nur müsste ich dafür das Attest doch irgendwie an die Frau bringen, oder soll ich also einfach nichts machen und mich dann zur mündlichen Prüfung anmelden?
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emu
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von emu »

Schlimmstenfalls kannst du für den nächsten Termin gesperrt werden; nur ist das ein derart absurder administrativer Aufwand, dass sich die Germanistik diesen Spaß nicht antut. Ich finde es sehr löblich, dass du an Kollegin Fliedl denkst, aber nicht kommen reicht auch :-)
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chailatte
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von chailatte »

Okay, danke vielmals :)

Ich hatte mir schon Sorgen gemacht, dass ich sonst mündlich nicht mehr bei ihr antreten darf und die ganze VO bei einem anderen Professor noch mal machen muss ;)
PiadieTolle
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von PiadieTolle »

Schreib ihr im Zweifelsfall halt ein Mail, wenn du auf der sicheren Seite sein willst. Das geht immer.
tagtraumleben
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von tagtraumleben »

@emu: Naja, wenn man es genau nimmt ist ein nicht Erscheinen ein negativer Antritt. Hängt vom Prof ab ob die Fünf in das Sammelzeugnis eingetragen wird oder nicht - Wenn dem so ist hätte man damit einen ANtritt weniger für die Prüfung zur Verfügung bzw. können negative Noten im Sammelzeugnis bei Stipendienbeantragungen etc. nachteilig sein. Also ich würd der Professorin ein Mail schreiben und nachfragen.

[Edit: Siehe aber zwei Postings weiter unten EMU]
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gloom
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von gloom »

tagtraumleben hat geschrieben:@emu: Naja, wenn man es genau nimmt ist ein nicht Erscheinen ein negativer Antritt.
Wie emu erläutert hat, wird es an der Germ meist nicht genau genommen.
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emu
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Re: Bei Prüfung krank

Beitrag von emu »

tagtraumleben hat geschrieben:@emu: Naja, wenn man es genau nimmt ist ein nicht Erscheinen ein negativer Antritt. Hängt vom Prof ab ob die Fünf in das Sammelzeugnis eingetragen wird oder nicht - Wenn dem so ist hätte man damit einen ANtritt weniger für die Prüfung zur Verfügung bzw. können negative Noten im Sammelzeugnis bei Stipendienbeantragungen etc. nachteilig sein. Also ich würd der Professorin ein Mail schreiben und nachfragen.
Bei nichtprüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) ist das falsch. Ich darf mich zitieren:
emu hat geschrieben:Die einzig mögliche Konsequenz ist eine bis zu achtwöchige Sperre, aber auch nur für diese Prüfung, vgl. § 11 Abs. 3 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien. Wird eine nicht abgelegte Prüfung dennoch bewertet, ist die Beurteilung nach herrschender Lehrmeinung absolut nichtig (vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.02 § 79)

Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass keine Sperre droht.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist das anders, das habe ich in meinen Postings auch erwähnt, hier geht es aber um eine Vorlesungsprüfung.
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