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Studienbeihilfe - How To

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_Claus_
Germling
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Studienbeihilfe - How To

Beitrag von _Claus_ »

So, mir ist grad unheimlich langweilig, deswegen hab ich mir gedacht "Hey, schreibste mal nen kleinen Infothread über die Studienbeihilfe"... also... viel Spaß



Wer hat Anspruch?

Studierende
- mit österreichischer Staatsbürgerschaft UND ihnen gleichgestellte Ausländer & Staatenlose
- die, laut dem Berechnungsschema, "Sozial Förderungswürdig" sind
- einen "günstigen Studienerfolg" vorweisen können
- die vorgesehene Studiendauer um NICHT MEHR als EIN Semester überschritten haben
- das Studium für das Förderung beantragt wird VOR Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurde,
- bei einem Studienwechsel die entsprechenden Bedingungen einhalten
- nicht mehr als 8000,- pro Jahr (Brutto minus Sozialversicherung) verdient haben

Welche Einrichtungen?
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Konservatorien
- Einige Privatuniversitäten (Bei der Studienbeihilfenbehörde direkt zu erfragen)

Was gibts da eigentlich?
Ganz einfach: GELD
Der kleinstmögliche Betrag ist 5€/Monat.
Es gibt zwei unterschiedliche Höchstbeträge:
- 238€/Monat für Studierende denen es (laut einem ganz b estimmten Schema) zumutbar ist vom Heimatort (Berechnet wird ausgehend vom Wohnort der ELTERN) zum Studienort zu pendeln.
- 442€/Monat für Studierende denen eben jenes Pendeln NICHT zumutbar ist (Berechnet wird ebenfalls ausgehend vom Wohnort der Eltern)

Außerdem gibts auch noch andere Schmankerln wenn man Studienbeihilfe bezieht
- Fahrtkostenzuschuss (50€/Semester)
- Studienzuschuss (Rückerstattung der Studiengebühren)
- Beihilfe zum Auslandsstudium (Bei der Behörde direkt zu erfragen da für jedes Land unterschiedlich)

Außerdem gibts noch die Möglichkeit ein MOBILITÄTSSTIPENDIUM zu beantragen, möchte man sein GESAMTES Studium im Ausland absovlieren. Genaure Infos dazu können die Leute bei der Behörde geben, da das auch für jedes Land unterschiedlich ist.

UND für Studierende die gearbeitet haben bevor sie zu Studieren begonnen haben gibt es die Möglichkeit ein SELBSTERHALTERSTIPENDIUM zu beantragen. Dafür muss man mindestens 4 Jahre gearbeitet (sich "Selbst erhalten") haben und hat dann automatisch Anspruch auf den höchstmöglichen Betrag. Wie viel genau man verdient haben muss etc. erfragt man am Besten auch bei der Behöde direkt.

Woher weiß ich wie viel ich bekomme?
Damit Studienbeihilfe bezogen werden kann, muss ein Antrag eingereicht werden (Die Formulare findet man auf der Homepage, siehe weiter unten).
So kompliziert diese Formulare auf den ersten Blick auch aussehen, es müssen nur folgende Dinge ausgefüllt werden:
- Daten des Antragsteller (Die aber komplett)
- Name & Sozialversicherugnsnummer der Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen Personen
- Name & Sozialversicherungsnummer von Personen für die die Eltern bzw. Unterhaltspflichtige Personen SONST NOCH Unterhaltspflichtig sind.

Generell lässt sich sagen, dass die Höhe der Studienbeihilfe abhängt von
- Einkommen der Eltern/Unterhaltspflichtigen
- Familiengröße
- Wohnort der Eltern

Wie komm ich dazu?
In dem du ganze infach die Formulare ausfüllt und dann per Fax, per Mail oder persönlich bei der Stipendienstelle ablieferst.

Was gibts zu beachten?
Natürlich muss man auch für dieses Geld ein bisschen was tun, nämlich:
- Günstiger Studienerfolg: Erbrachte leistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS nach dem ZWEITEN Semester nach dem der Antrag eingereicht wurde
- Studienwechsel: Maximal 2x und auch erst maximal NACH dem 2. Semester eines Studiums.
- Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester
- Zuverdienstgrenze: 8000,- pro Jahr (Brutto minus Sozialversicherung)

Wann muss ich das machen?
Grundsätzlich gar nicht, aber dann gibts halt auch kein Geld ;)
Die Anträge können eingereicht werden
- Nachdem man inskriibiert ist
- Im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai
- Im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember

Es empfiehlt sich möglichst früh hinzugehen, dann wird auch alles schneller bearbeitet, am 15. kommen dann auf einmal ALLE (Ist wie beim inskribieren ;))
Natürlich wird rückwirkend bis zum SEMESTERBEGINN ausgezahlt.

Wo muss ich das machen?
Für Wien, Niederösterreich & Burgenland (Gemeint ist der Ort an dem man studiert, nicht an dem die Eltern wohnen) in der Stipendienstelle Wien
Gudrunstraße 179a, 1100 Wien

Ich bin immernoch verwirrt...
Dann fragst du am besten direkt bei der Stipendienstelle.
Tel.: 01/60 1 73
Fax: 01/60 1 73/240
Mail: stip.wien@stbh.gv.at
Parteiverkehrszeiten: Mo, Di, Do, Fr 0900 - 1200 Uhr

Alle Informationen un furchtbar ausführlicher form bekommt man außerdem noch auf der entsprechenden Homepage
http://www.stipendium.at
Dort bekommt man auch alle nötigen Formulare.


Und jetzt am Schluss noch ein Apell:
Es empfiehlt sich AUF JEDEN FALL einen Antrag zu stellen, auch wenn man sich sehr sicher ist, dass man kein Stipendium bekommen würde. Erstens weiß mans dann ganz sicher und zweitens kann immer noch was rausspringen... und selbst wenns nur 5€ sind, damit hat man automatisch Anspruch auf sämtliche extra Förderungen ;)
Also: Auf jeden Fall Antrag stellen ;)


lg
Claus

Edit: Subjektive Erfahrungen mit Mitarbeitern der Behörde rausgestrichen.
Zuletzt geändert von _Claus_ am Mo 14.Nov 2011, 21:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von WeiRdKaktuS »

_Claus_ hat geschrieben: Die Leute dort sind, wie schon erwähnt, alle sehr nett, hilfbereit und kompetent
So schön und richtig dein Leitfaden auch ist (großes Kompliment!), kompetent und nett treffen auf die Leute keinesfalls zu, sobald Probleme auftauchen. Mir wurde ein Jahr bzw. 2 Semester zu früh die Studienbeihilfe abgedreht und die wandelnden Inkompetenzen könnens mir nicht mal ordentlich begründen. Jetzt arbeite ich eben und bin nützlich für die Gesellschaft^^
Aber freundlich, kompetent und hilfsbereit ist definitiv was anderes.
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!"
(Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von _Claus_ »

Da hast du offenbar andere Erfahrungen gemacht alsich, ich arbeit beruflich mit den Leuten dort zusammen und es sind eigentlich alle die ich kenn ebenso wie beschrieben.
Allerdings mussich zugeben dass ich nicht ALLE Mitarbeiter der Behörde kenne... ich kann deine Aussage also weder bestätigen noch dementieren ;)
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von WeiRdKaktuS »

Meine Meinung ist sicher nicht objektiv, aber ich möchte nur eine gegenteilige
hinzufügen. Dank des total überraschenden Verlusts der Studienbeihilfe wäre ich von heute auf morgen auf der Straße gestanden, da ich mir Miete usw. einfach nicht mehr leisten hätte können. Horrorszenario. Bis heute keine ausreichende Begründung, ich hab mein Studium einmal innerhalb der erlaubten ersten 2 Semester gewechselt(und das sieht die Behörde nicht so...). Ist Gott sei Dank eh noch gut gegangen, aber ich finds ehrlich gesagt pervers, dass die schulterzuckend in Kauf nehmen, Leuten von heut auf morgen und unverschuldet ihrer Lebensgrundlage zu berauben.
Egal, soll jetzt nicht Thema sein, aber ich würd nur gern für künftige Leser dieses Threads eine Warnung aussprechen, dass in dieser Behörde nicht immer transparent und (subjektiv!) völlig willkürlich gearbeitet wird.
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von _Claus_ »

Im nachhinein betrachtet find ichs selber doof meine subjktive meinung über die mir bekannten Leute derBehörde zu posten, deswegen hab ichs rausgestrichen.
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von Marada »

hab auch eine wirklich sehr nette Bearbeiterin, die für alles Mögliche Verständnis zeigt!
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"

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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von WeiRdKaktuS »

_Claus_ hat geschrieben:Im nachhinein betrachtet find ichs selber doof meine subjktive meinung über die mir bekannten Leute derBehörde zu posten, deswegen hab ichs rausgestrichen.
Das wollt ich damit aber jetzt nicht bewirken^^ Meinung sagen, welche das auch sei, ist immer legitim.
Marada hat geschrieben:hab auch eine wirklich sehr nette Bearbeiterin, die für alles Mögliche Verständnis zeigt!
Hmpf... dann hab ich wohl die A....karte gezogen. Magst tauschen? :-D
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von _Claus_ »

Wenn dus wissen willst kann ich erfragen was bei dir schief gelaufen ist... meld dich per PM und so ;)
K013
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von K013 »

Geht auch sehr leicht und schnell mit ein paar Klicks direkt über Internet + digitale Signatur einzureichen.
Direkten Kontakt hatte ich nie, aber bekomme jedenfalls seit dem Ausfüllen mein Geld, ging sehr schnell :)
Bisserl auskennen sollt man sich natürlich, Infos gibts ja genügend auch auf HP, z.b. dann auch Nachweis für FKZ nachreichen (gibt verschiedene, schauen wo man reinfällt, was nachzureichen sein könnte, wenn Fahrausweis vorhanden, etc), und vorneweg richtig und kompletter Antrag ist praktisch. Für Selbsterhalter kann unter Umständen auch Zeit beim Heer, AMS oder Teile einer Lehre miteinberechnet werden. Ob Zuschuss zur Selbstversicherung auch so gut funktioniert seh ich dann irgendwann :?
_Claus_
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von _Claus_ »

Stimtm schon alles was du sagst, ich fands nur viel wichtiger grundlegende informationen zu geben ... und den Leuten zu zeigen dass es sowas gibt *hihi* und das es weniger kompliziert ist als man denkt^^
MiKkiBug
Neologismus
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von MiKkiBug »

Mag dazu nur mal sagen, dass es irrelevant ist, ob man noch bei seinen Eltern wohnt oder nicht: das Gehalt der Eltern wird eingerechnet.
Ich kann jetzt durch die Finger schauen und versuchen irgendwo einen Job zu finden, mit dem ich dann noch immer nicht einmal die Mindestgrenze erreiche.

Außerdem: Bei mir wurde als Wohnort der Eltern "Wien" eingetragen, was ich aber nicht auf dem Formular ausgefüllt habe. Deswegen bekomm ich auch nix.

Und zum Thema freundlich: Nach Anfrage einer Bekannten (27, hat also auch keinen Anspruch auf Kinderbeihilfe oder Alimente mehr) wovon sie denn leben solle, sagte die Dame: "Es ist mir wurscht wovon Sie leben."


Ich habe ergo keine guten Erfahrungen gemacht... :(
K013
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Re: Studienbeihilfe - How To

Beitrag von K013 »

MiKkiBug hat geschrieben:Mag dazu nur mal sagen, dass es irrelevant ist, ob man noch bei seinen Eltern wohnt oder nicht: das Gehalt der Eltern wird eingerechnet.
Bei mir nicht ;) Naja, hab mir eben zuerst das Selbsterhalterstipendium erarbeitet... Ich bin eigentlich seit 16 unabhängig von Eltern und richte mir finanziell alles, geht schon, man muss halt sparsam leben, vorab nen finanziellen Puffer aufbauen, insbesondere mit den Mieten heutzutage, da bleiben mir auch nur paar € zum leben jede Woche. So ist das Leben eben, geschenkt wird einem nichts.

Wohnort der Eltern sollte eigentlich keine Rolle spielen, und kannst ja ändern lassen, alles kein Problem, aber sollt eben egal sein für Grundstip selbst, mir würd da kein Paragraph einfallen (na gut, länger her, war für nicht nicht relevant), eher erst für mögliche FKZ-Sätze (Die wiederum ich nicht bekomme, weil ja Selbsterhalter). Man muss einfach selber die Richtlinien im Detail kennen und demgemäß agieren.

Stipstelle kann sich halt nicht über das Stipendiengesetz hinwegsetzen, was sollen sie auch sagen, Regeln sind Regeln, sind auch nur nen Rädchen im System, die Richtlinien werden woanders vorgegeben. Aber wenn es irgendwelche Lücken und Möglichkeiten gibt, sind sie sehr entgegenkommend.
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