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studienbeihilfe

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haselnuss
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studienbeihilfe

Beitrag von haselnuss »

hallo

ich habe eine frage

ich habe noch nie studienbeihilfe beantragt, habe es jetzt zum ersten mal vor
ich bin im zweiten abschnitt, habe gelesen, dass man für den ersten abschnitt nur max. 9 semester brauchen darf - ich habe mein diplomzeugnis in der mitte des 10. semesters ausgestellt bekommen. das hat so lange gedauert weil einige profs aus dem 9. semester sich recht lange zeit gelassen haben mit der benotung - fällt für mich jetzt die studienbeihilfe für immer weg?

lg haselnuss
_Claus_
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von _Claus_ »

Einfache Methode: Antrag einreichen und schauen was passiert
Ähnlich einfache Methode: Dort anrufen und fragen
haselnuss
Neologismus
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von haselnuss »

:-)

danke hey super du hilfst mir wirklich weiter, dann kömma gleich den punkt "stipendien" im forum schließen
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WeiRdKaktuS
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von WeiRdKaktuS »

haselnuss hat geschrieben: danke hey super du hilfst mir wirklich weiter, dann kömma gleich den punkt "stipendien" im forum schließen
Und es soll dann niemand mehr Fragen stellen dürfen? Oo Gibt ja nicht nur DAS Stipendium.
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emu
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von emu »

Gemeint war wohl, dass eine Antwort nach dem Motto »Weiß ich nicht, ist mir egal, probier es halt« wenig hilfreich ist bzw. es offenkundig ist, dass der Antrag auf Verdacht eine Möglichkeit ist.

Zur Sache: Es zählt das Datum der letzten Prüfung (nicht der Beurteilung – der Prüfung, wenn es da Fehler gegeben hat, beim SSC beschweren). Maßgeblich ist das Ende des Semesters, also 28./29. Feber bzw. 30. September. Eine Verlängerung der neun Semester ist möglich bei Auslandsstudium, Krankheit, Schwangerschaft, unabwendbare Ereignisse, Kindererziehung, Behinderung sowie Präsenz- und Zivildienst während Studienzeit.

Ohne genaue Kenntnis deiner Situation ist eine genaue Beratung also nicht möglich. Sinnvoll wäre einerseits ein Besuch bei der Sozialberatung der ÖH, andererseits in jedem Fall eine Antragstellung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
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haselnuss
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von haselnuss »

danke für die nette antwort!!

die beurteilung war in der tat erst später als besagter zeitraum - kann ich da jetzt irgendetwas machen? kann ich zb zum spl gehen und fragen ob er mir das bestätigt, dass ich das eh schon fertig hatte?
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march
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von march »

Da du ja im 1. Abschnitt nie Studienbeihilfe erhalten hast, würde ich meinen, dass es egal ist, wie lange du dafür gebraucht hast. Denn wenn man dafür länger braucht, fällt die Beihilfe weg, im 2. Abschnitt kann man dann jedoch wieder einen neuen stellen.
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emu
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von emu »

march hat geschrieben:Da du ja im 1. Abschnitt nie Studienbeihilfe erhalten hast, würde ich meinen, dass es egal ist, wie lange du dafür gebraucht hast.
Dem ist nicht so, vgl. § 20 Abs. 2 StudFG.
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march
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Re: studienbeihilfe

Beitrag von march »

emu hat geschrieben:
march hat geschrieben:Da du ja im 1. Abschnitt nie Studienbeihilfe erhalten hast, würde ich meinen, dass es egal ist, wie lange du dafür gebraucht hast.
Dem ist nicht so, vgl. § 20 Abs. 2 StudFG.
Ok, danke emu! Man sollte seine Vermutungen wohl doch prüfen!
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