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Selbsterhalterstipendium

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huffman
Neologismus
Beiträge: 5
Registriert: Mi 02.Okt 2013, 8:37

Selbsterhalterstipendium

Beitrag von huffman »

Hallo Leute!

Ich hätte folgende Frage zum Selbsterhalterstipendium:

Voraussichtlich werde ich im WS 2014 zu studieren beginnen. Die grundsätzlichen Bedingungen mit den 4 Jahren arbeiten und den Bruttoeinkommen von
€7.272,-erfülle ich. Nun würde ich gerne noch bis Ende Juni beruflich aktiv sein und anschließend bis zum Studienbeginn etwas Vorbereitungszeit und Erholung genießen. Meine Frage ist jetzt, ob sich ein Problem durch die dreimonatige Auszeit ergibt, in denen ich nicht arbeite? Muss das Stipendium in dem Bundesland beantragt werden in dem ich derzeit wohne, oder in dem Bundesland in dem ich anschließend studieren werde?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Huffi
K013
55facher Bundeskanzler
Beiträge: 2114
Registriert: Do 09.Sep 2010, 12:45

Re: Selbsterhalterstipendium

Beitrag von K013 »

Nö, gar keine Probleme. Alles schön und easy.
Außer du warst schon mal irgendwann irgendwo kurz inskribiert oder ähnliches ... Aber die ganzen Details wirst eh beachtet haben
Kurze Auszeit ist gut ;) (Du beziehst aber eh in der Zeit auch vom AMS das Geld? Bleibt man mit fixem Termin/Inskriptionsbestätigung für Studium sowieso völlig unbehelligt)
Stip beantragst du natürlich nach Beginn des Studiums, in dem Bundesland in dem du studierst. Oder bleibst im anderen wohnen? Geht ohnehin auch alles digital mit paar Klicks.
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