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4.Prüfungsversuch

Fragen zum Bachelor (alt/neu), den Masterstudien Deutsche Philologie und Austrian Studies sowie Diplom (auslaufend)
lilappls20
Germling
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von lilappls20 »

vielen Dank In-sei-da :wink:
jvachutta
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von jvachutta »

gilt diese Regelung auch, wenn man zum Beispiel den ersten und zweiten Termin versäumt hat und erst zum dritten Termin das erste Mal antritt? sry, falls die frage dumm ist, aber ich bin iwie verwirrt...
Enostus
Germling
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von Enostus »

Nein, bei dem einen handelt es sich um Prüfungstermine, bei dem anderen um Prüfungsantritte. Um einen Antritt handelt es sich, wenn du die Prüfung tatsächlich ablegst (also dich anmeldest und hingehst etc.). Antritte hast du insgesamt 4 mögliche, der letzte wäre kommissionell. Die Prüfungstermine sind die Möglichkeiten, zu denen du antreten kannst, aber wenn du z. B. den 1. Termin nicht wahrnimmst, zählt das nicht als Antritt.

Das Ganze ist etwas verwirrend, weil du vier Versuche hast und es zu den meisten LVen ebenfalls vier Prüfungstermine gibt.
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gloom
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von gloom »

Enostus hat geschrieben: Das Ganze ist etwas verwirrend, weil du vier Versuche hast und es zu den meisten LVen ebenfalls vier Prüfungstermine gibt.
Jaja, aber nich zu vergessen: wenn die selbe LV zB im nächsten Semester wiederholt wird, werden die neuen Antritte zu den alten dazugezählt!
Bsp: Ich mache Einführungsveranstaltung "23-C" bei der es vier Prüfungstermine gibt. Davon trete ich 2 mal an und falle durch. Wenn die LV "23-C" im nächsten Semester/Jahr angeboten wird, ebenfalls mit vier Prüfungsterminen, kann man nur noch einmal normal antreten, der nächste wäre dann komissionell, weil man insgesamt bei der selben LV das vierte Mal antreten würde.
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MarkusL
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von MarkusL »

Was passiert wenn man sich in einer Übung vor dem Prüfungstermin abmelden will (z.B. per Mail an den Professor), weil man weiss, dass es sich nicht ausgehen wird (sei es jetzt wg. Job, anderen Seminaren oder einfach nicht genug gelernt). Zählt das auch als Antritt und wird negativ eingetragen ?
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Marada
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von Marada »

du kannst dich doch im UNIVIS selbst abmelden, wenn es eine VO ist. Bei prüfungsimmanenten LVs wie UEs gilt ein Nichtantritt als negative Note.
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MarkusL
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von MarkusL »

Marada hat geschrieben:du kannst dich doch im UNIVIS selbst abmelden, wenn es eine VO ist. Bei prüfungsimmanenten LVs wie UEs gilt ein Nichtantritt als negative Note.
Das ist aber ganz schön fies, vor allem wenn man rechtzeitig Bescheid gibt.

Ausserdem scheint das von Prof. zu Prof. zu variieren, vor 2 Semstern ging es sich gegen Ende eines Seminars bei mir nicht aus. Ich hab der Prof. ein nettes
Mail geschrieben und sie hat mich ohne wenn und aber abgemeldet, (ca 1 Woche vor Semesterende) ohne eine neg. Note einzutragen und das war keine VO.
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Marada
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von Marada »

Dann hattest du Glück und kannst es ja versuchen. Vielleicht gibts einen zweiten Termin, aber an sich werden prüfungsimmanente LVs mit negativ beurteilt, wenn man sich nicht ein Monat ca. nach dem Beginn wieder abmeldet und dann nicht mehr kommt, die Prüfung nicht macht etc.. Alles andere ist Kulanz des Vortragenden.
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Booboo
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von Booboo »

ich habe nochmal eine frage zu den prüfungsimmanenten lvs: ich wollte wissen, wie oft man die jetzt wiederholen darf?

ich würde dieses semester zum 3. mal literatur- und kulturtheorie machen (es ist irgendwie peinlich :oops: , aber beim ersten mal war ich so dämlich und hab mich ein paar tage zu spät abgemeldet und jetzt hab ichs nicht geschafft, weil ich mit dem stoff nicht so klar gekommen bin :cry: ).

diesmal dürfte es noch keine probleme geben, oder???
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gloom
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von gloom »

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M
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Re: 4.Prüfungsversuch

Beitrag von M »

Noch was: Wenn ihr zB zu einer mündlichen Prüfung das 3. Mal antretet, dann lernt erstens mal richtig viel und zweitens sagt das den LV-Leitern! 8) Das ist natürlich keine Garantie, dass es etwas nützt, aber es gibt einige, die sich das Prozedere einer kommissionellen Prüfung ersparen wollen. *hüstel*

Gilt übrigens auch für die Lateinergänzungsprüfung, die ja in schriftlich und mündlich zweigeteilt ist, so dass euch der Prüfer im Notfall beim 3. Antritt mündlich noch auf positiv prüfen kann.
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