Hallo!
Ich hab eine wichtige Frage an euch.
Ich wollte wissen, ob eine Literaturgeschichte-VO im ersten Abschnitt verpflichtend ist?
In der Planungshilfe UF Deutsch ab dem WS 11/12 (mit Steop) steht, dass die Reihenfolge der 5 VOs aus NDL und Literaturgeschichte I-III nicht vorgegeben ist.
So wie ich das verstehe, könnte ich also im ersten Abschnitt auch die zwei NDL-VOs machen und die Literaturgeschichte erst im zweiten Abschnitt. Oder versteh' ich das falsch??
Danke für eure Hilfe!
Lg
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?
Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
Literaturgeschichte VO im ersten Abschnitt verpflichtend?
-
- Neologismus
- Beiträge: 1
- Registriert: Mo 31.Okt 2011, 9:30
-
- Germling
- Beiträge: 270
- Registriert: Mi 07.Sep 2011, 17:11
Re: Literaturgeschichte VO im ersten Abschnitt verpflichtend
Nein ist nicht verpflichtetChucky1991 hat geschrieben:Hallo!
Ich hab eine wichtige Frage an euch.
Ich wollte wissen, ob eine Literaturgeschichte-VO im ersten Abschnitt verpflichtend ist?
In der Planungshilfe UF Deutsch ab dem WS 11/12 (mit Steop) steht, dass die Reihenfolge der 5 VOs aus NDL und Literaturgeschichte I-III nicht vorgegeben ist.
So wie ich das verstehe, könnte ich also im ersten Abschnitt auch die zwei NDL-VOs machen und die Literaturgeschichte erst im zweiten Abschnitt. Oder versteh' ich das falsch??
Danke für eure Hilfe!
Lg
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon - Augustinus Aurelius