Hallo,
Ich hab einen Antrag auf Zulassung zum MA Deutsche Philologie Ende September gestellt und die Bearbeitungszeit hat bis Ende November gedauert. Da dacht ich mir, nachdem ich mich für keine prüfungsimmanenten Kurse anmelden kann, werde ich erst mal nur VOen besuchen und mich dann bei der Zulassung fürs SoSe 14 inskribieren.
Das hab ich nun auch gemacht, bin also offiziell fürs SoSe 14 zugelassen. Nun wollt ich fragen, ist das überhaupt möglich, Prüfungen über LVen aus dem vorigen (WS) Semester zu machen, obwohl ich damals nicht zugelassen war?! Wär halt blöd, wenn ich die VOen ganz umsonst besucht hätte...
Oder hängt sowas vom LV-Leiter ab?
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Prüfung aus WS13 machen, wenn erst ab SS14 zugelassen?
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Re: Prüfung aus WS13 machen, wenn erst ab SS14 zugelassen?
Der LV-Leiter hat keine Möglichkeit eine Note einzutragen.
Wenn Du gar nicht inskribiert warst - also auch für nichts anderes -, sieht´s sehr schlecht aus.
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Re: Prüfung aus WS13 machen, wenn erst ab SS14 zugelassen?
Oje... hab ich befürchetet. Ich war/bin zwar für ein anderes Studium inskribiert, das ich allerdings abbrechen werde.
Re: Prüfung aus WS13 machen, wenn erst ab SS14 zugelassen?
Wenn du im WS13 in dem Studium schon inskribiert warst, kannst du ja die Prüfung als Interessensmodul ablegen und dann die Note verschieben (lassen). Das würde dann schon gehen!tageleadsängerin hat geschrieben:Ich war/bin zwar für ein anderes Studium inskribiert
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Re: Prüfung aus WS13 machen, wenn erst ab SS14 zugelassen?
Verschieben im Sinn von Umhängen geht nicht.Philipp8 hat geschrieben:... und dann die Note verschieben (lassen).
Im Sinn von Anerkennen lassen, geht schon.
Man muss immer im Semester einer LV und im Semester der Prüfung inskribiert sein - aber ned zwangsläufig für´s selbe Studium.
Vielleicht isses so besser zu verstehen.
Geschickt isses da halt, wenn man zB ausser dem BA, den man für die Inskription braucht und abgeschlossen haben muss, noch ein Studium offen hat.