Hy!
1.) Ist es eigentlich möglich seinen - bereits genehmigten - Wahlfachkorb (freie Wahlfächer) zu ändern??
Möchte näml. im WS auf der Skandinavistik "Schwedisch Sprachbeherrschung" machen und mirs für die freien Wahlfächer anrechnen lassen.
2.) Weiß jemand, wie da die Chancen stehen, wenn man sich einen quasi Fremdsprachenkurs anrechnen lassen will?
Liebe Grüße
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
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- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Das Studienjahr
Wahlfachkorb ändern?!
Im neuen Studienplan
1. Überhaupt kein Problem! Musst halt eine neue "Genehmigung für Freie Wahlfächer" abgeben! Vielleicht sinnvollerweise die alte dazu geben und kurz beschreiben, warum Du´s ändern willst.
Auf der Genehmigung stehen ja eh nur die Stundenanzahlen für die einzelnen Freien Wahlfächer und nicht einzelne LV.
Musst halt aufpassen, dass Du die Voraussetzungen für Freie Wahlfächer weiterhin erfüllst (zB nicht mehr als 12 Std., die aus einem nicht-wiss. Bereich kommen [und hier ebenfalls zB Sprachkurse])
2. Kein Problem, wenn sie den Rahmen nicht überschreiten und eine Uni-LV darstellen (wie das bei "Schwedisch Sprachbeherrschung 1" der Fall ist).
1. Überhaupt kein Problem! Musst halt eine neue "Genehmigung für Freie Wahlfächer" abgeben! Vielleicht sinnvollerweise die alte dazu geben und kurz beschreiben, warum Du´s ändern willst.
Auf der Genehmigung stehen ja eh nur die Stundenanzahlen für die einzelnen Freien Wahlfächer und nicht einzelne LV.
Musst halt aufpassen, dass Du die Voraussetzungen für Freie Wahlfächer weiterhin erfüllst (zB nicht mehr als 12 Std., die aus einem nicht-wiss. Bereich kommen [und hier ebenfalls zB Sprachkurse])
2. Kein Problem, wenn sie den Rahmen nicht überschreiten und eine Uni-LV darstellen (wie das bei "Schwedisch Sprachbeherrschung 1" der Fall ist).
hab die gleiche erfahrung gemacht
servus!
ich habe meine freien wahlfächer auch ändern lassen und hatte kein problem damit.
ich habe auch die alte genehmigung dazu geheftet mit einem kommentar, der die bitte um änderung enthielt.
lg augustine
ich habe meine freien wahlfächer auch ändern lassen und hatte kein problem damit.
ich habe auch die alte genehmigung dazu geheftet mit einem kommentar, der die bitte um änderung enthielt.
lg augustine
Soweit ich weiß, steht da:In-sei-da hat geschrieben: Musst halt aufpassen, dass Du die Voraussetzungen für Freie Wahlfächer weiterhin erfüllst (zB nicht mehr als 12 Std., die aus einem nicht-wiss. Bereich kommen [und hier ebenfalls zB Sprachkurse])
bezieht sich grundsprachkurse auf alle Sprachkurse? Auf der Romanistik fangen die Sprachkurse mit einem Aufbaukurs an und gehen dann von F1 bis F6. Sind das alles Grundsprachkurse?spl.univie.ac.at hat geschrieben: Sie dürfen in ihrem Antrag nicht mehr als 12 SWSh für Lv vorsehen, die nicht einem wissenschaftlichen Unterricht (Sportveranstaltungen, Grundsprachkurse) dienen.
*Pour rêver, il ne faut pas fermer les yeux, il faut lire." (M. Foucault)
Entscheidet wohl im Einzelfall der SPL! Aber wenn nur die Sprachbeherrschung gelehrt wird bzw. die Spracherlernung im Vordergrund steht, dann sollte man aufpassen, das man davon nicht zuviele zusammen bekommt.
Werden dann in einem "Sprachkurs" auch andere Inhalte vermittelt, wird der SPL wohl uU ein Äuglein zudrücken!
Denn ganz genau steht auf der SPL-Homepage:
Werden dann in einem "Sprachkurs" auch andere Inhalte vermittelt, wird der SPL wohl uU ein Äuglein zudrücken!
Denn ganz genau steht auf der SPL-Homepage:
Sie dürfen in Ihrem Antrag nicht mehr als 12 Semesterstunden für Lehrveranstaltungen vorsehen, die nicht einem wissenschaftlichen Unterricht (z. B. Sportveranstaltungen, Grund-Sprachkurse, etc.) dienen. Im Zweifelsfall nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit Ihrer Studienprogrammleiterin / Ihrem Studienprogrammleiter auf.