NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
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Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Zweites Unterrichtsfach wechseln
Zweites Unterrichtsfach wechseln
Hallo!
Ich überlege mein zweites UF zu wechseln und wollte fragen, ob es da irgendwelche Vorraussetzungen gibt oder kann ich einfach zur Studienzulassung gehen und denen sagen, dass ich mein Fach "tauschen" möchte?
lg
Ich überlege mein zweites UF zu wechseln und wollte fragen, ob es da irgendwelche Vorraussetzungen gibt oder kann ich einfach zur Studienzulassung gehen und denen sagen, dass ich mein Fach "tauschen" möchte?
lg
So sollte es sein: hingehen und tauschen! Müsste als Studienrichtungswechsel gelten. Müsstest halt schauen, dass Du da keine Probleme bekommst mit eventuellen Beihilfen. Aber das beantworten Dir die dort eh am besten! Wird aber wohl erst für´s kommende Semester gehen! Die Nachfrist für dieses ist heute abgelaufen!
- cosmogonos
- ferculus schweinus
- Beiträge: 7154
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Beachten Sie, dass für ein Aufrechtbleiben des Anspruchs auf Familien- und Studienbeihilfe das Studium nur zweimal, und das spätestens nach dem zweiten Semester, gewechselt werden darf. Bei einem zulässigen Wechsel werden die zuvor absolvierten Semester für die Anspruchsdauer nicht eingerechnet. Die Anspruchsdauer beträgt pro Studienabschnitt die Mindeststudiendauer plus ein Semester, höchstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres. Ein zulässiger Wechsel ist z.B. ein Wechsel von Medizin auf Ernährungswissenschaften nach dem ersten Semester.
Jetzt bin ich schlauer!Bei Lehramtsstudien gilt ein Tausch der beiden Unterrichtsfächer nicht als Studienwechsel, wechseln Sie allerdings ein Unterrichtsfach gegen ein neues aus, ist dies ein Studienrichtungswechsel!
Na dann habe ich sowieso kein Problem mit den Beihilfen wenn ich dann im SS wechsle. So lange bin ich noch nicht am studieren.
Also:
Wenn man nach altem Studienplan studiert, dann geht´s nicht. Der alte Studienplan ist der, wo man nur eine zweistellige Studienkennzahl hat: A XXX 333 idF.
Da müsste man dann in XXX die Arbeit schreiben.
Wenn man im neuen Studienplan studiert, also A 190 XXX 333, dann geht es problemlos, allerdings muss man trotzdem zum Referat Studienzulassung und sein Studium "umdrehen" (halt auf A 190 333 XXX), was nicht als Studienrichtungswechsel zählt, vorausgesetzt XXX bleibt gleich und wird nicht zu YYY!
Wenn man nach altem Studienplan studiert, dann geht´s nicht. Der alte Studienplan ist der, wo man nur eine zweistellige Studienkennzahl hat: A XXX 333 idF.
Da müsste man dann in XXX die Arbeit schreiben.
Wenn man im neuen Studienplan studiert, also A 190 XXX 333, dann geht es problemlos, allerdings muss man trotzdem zum Referat Studienzulassung und sein Studium "umdrehen" (halt auf A 190 333 XXX), was nicht als Studienrichtungswechsel zählt, vorausgesetzt XXX bleibt gleich und wird nicht zu YYY!
So, nun mache ich das Thema wieder aktuell.
Da ich an der Anglistik im Gegensatz zur Germ überhaupt nicht weiterkomme will ich mein Zweitfach nun wirklich wechseln.
Ab wann geht das?
Und bzgl. Beihilfen:
Was ist mit dieser Passage gemeint
Da ich an der Anglistik im Gegensatz zur Germ überhaupt nicht weiterkomme will ich mein Zweitfach nun wirklich wechseln.
Ab wann geht das?
Und bzgl. Beihilfen:
Was ist mit dieser Passage gemeint
Bei einem zulässigen Wechsel werden die zuvor absolvierten Semester für die Anspruchsdauer nicht eingerechnet
- cosmogonos
- ferculus schweinus
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Ausser den beim Studienpoint angezeigten Möglichkeiten
Bewegung und Sport - Unterrichtsfach (LA)
Biologie und Umweltkunde - Unterrichtsfach (LA)
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch Unterrichtsfach (LA)
Chemie - Unterrichtsfach (LA)
Deutsch - Unterrichtsfach (LA)
Englisch - Unterrichtsfach (LA)
Evangelische Religion - Unterrichtsfach (LA)
Französisch - Unterrichtsfach (LA)
Geographie und Wirtschaftskunde - Unterrrichtsfach (LA)
Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung - Unterrichtsfach (LA)
Griechisch - Unterrichtsfach (LA)
Haushaltsökonomie und Ernährung - Unterrichtsfach (LA)
Informatik und Informatikmanagement - Unterrichtsfach (LA)
Italienisch - Unterrichtsfach (LA)
Katholische Religion - Unterrichtsfach (LA)
Latein - Unterrichtsfach (LA)
Mathematik - Unterrichtsfach (LA)
Physik - Unterrichtsfach (LA)
Psychologie und Philosophie - Unterrichtsfach (LA)
Russisch - Unterrichtsfach (LA)
Slowenisch - Unterrichtsfach (LA)
Spanisch - Unterrichtsfach (LA)
Tschechisch - Unterrichtsfach (LA)
Ungarisch - Unterrichtsfach (LA)
würden übrigens auch noch Bildende Kunst und Musik gehen. Beim Studentpoint sind wohl nur die aufgezählt, die an der Uni Wien angeboten werden.
Der von Dir zitierte Absatz müsste mE bedeuten, dass bei einen zulässigen Wechsel (wie auch immer der sich definiert), die Studienhilfe für´s ganze (neue) Studium gewährt wird und nicht nur für Teile daraus. Das kann Dir aber ganz genau und vor allem rechtlich verbindlich nur die Stelle sagen, die die Beihilfe auszahlt.
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würden übrigens auch noch Bildende Kunst und Musik gehen. Beim Studentpoint sind wohl nur die aufgezählt, die an der Uni Wien angeboten werden.
Der von Dir zitierte Absatz müsste mE bedeuten, dass bei einen zulässigen Wechsel (wie auch immer der sich definiert), die Studienhilfe für´s ganze (neue) Studium gewährt wird und nicht nur für Teile daraus. Das kann Dir aber ganz genau und vor allem rechtlich verbindlich nur die Stelle sagen, die die Beihilfe auszahlt.
ja. so war das bei mir. mein erstfach ist deutsch, zweitfach WAR spanisch. hab dann zur anglistik gewechselt. englisch wird nun seperat gezählt, d.h. ich hab genau so lange zeit wie für deutsch. aber aufpassen, vielleicht sagen sie dir das eh auf der beihilfenstelle: falls du studienbeihilfe beziehst ist es so, dass du dir die stunden für dein bisheriges zweitfach nicht anrechnen lassen darfst, für das neue. wenn du das machst, erlischt nämlich diese möglichkeit mit seperat zählen wieder und du musst gleichzeitig den 1. abschnitt einreichen für deine beiden fächer.
spreche natürlich nur für mich, hab vor beinah 2 jahren gewechselt, da war das grad neu so eingeführt. aber im zweifelsfall hilft immer: direkt hingehen. ich wurde zur hinterletzten tür bei der studienbeihilfenstelle gelotst wo dann im hinterletzten zimmer endlich jemand saß, der mir richtige informationen geben konnte
spreche natürlich nur für mich, hab vor beinah 2 jahren gewechselt, da war das grad neu so eingeführt. aber im zweifelsfall hilft immer: direkt hingehen. ich wurde zur hinterletzten tür bei der studienbeihilfenstelle gelotst wo dann im hinterletzten zimmer endlich jemand saß, der mir richtige informationen geben konnte
I want everything to be just like
the stories I read but never write
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Hallo!
Da Türkisch scheinbar nicht geht auf LA überlege ich noch immer was ich statt meinem Zweitfach Englisch mache.
In die engere Auswahl fallen evt. Griechisch oder Ungarisch. Meine Frage ist nun jedoch, wie es hier mit den Vorkenntnissen aussieht?
Auf Studentpoint wird nicht erwähnt, dass man diese braucht. Bei Italienisch, Spanisch etc. wird jedoch darauf verwiesen, dass Vorkenntnisse benötigt werden.
Ist es möglich eine der oben ausgesuchten Sprachen zu studieren, obwohl man diese nie gelernt hat?!
Bitte um Aufklärung- Die Zeit wird knapp und ich sollte mich bald entscheiden und mit eurer Antwort (inseida ) könnt ihr mir helfen...
Da Türkisch scheinbar nicht geht auf LA überlege ich noch immer was ich statt meinem Zweitfach Englisch mache.
In die engere Auswahl fallen evt. Griechisch oder Ungarisch. Meine Frage ist nun jedoch, wie es hier mit den Vorkenntnissen aussieht?
Auf Studentpoint wird nicht erwähnt, dass man diese braucht. Bei Italienisch, Spanisch etc. wird jedoch darauf verwiesen, dass Vorkenntnisse benötigt werden.
Ist es möglich eine der oben ausgesuchten Sprachen zu studieren, obwohl man diese nie gelernt hat?!
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- emu
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Griechisch: Ein »Nachweis der Kenntnis des Altgriechischen laut Universitätsberechtigungsverordnung bzw. Ergänzungsprüfung« ist bei Zulassung zum Studium vorzuweisen. (vgl. Studienplan)
Ungarisch: »Da die Absolventen des Lehramtsstudiums über sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse des Ungarischen verfügen müssen und viele Pflichtveranstaltungen in ungarischer Sprache abgehalten werden, sollten diese nach Möglichkeit schon vor Studienbeginn erworben werden. Das UniStG schreibt zwar keine Kenntnisse der ungarischen Sprache für Studienanfänger vor, doch wird erwartet, sprachliche Vorkenntnisse - sofern noch nicht oder nicht ausreichend vorhanden - zu erwerben, die der Sprachkompetenz nach Absolvierung des zweisemestrigen ungarischen Grundkurses (6 + 6 Semesterstunden) entspricht. Diese Semesterstunden werden jedoch nicht für das Prüfungsfach ”Sprachbeherrschung” des 1. Studienabschnittes angerechnet.« (vgl. Studienplan)
Ich würde dir von beiden Studienrichtungen abraten, wenn du nicht umfangreiche Vorkenntnisse oder ein überschäumendes Interesse abgesehen vom Ausschlussverfahren hast.
Ungarisch: »Da die Absolventen des Lehramtsstudiums über sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse des Ungarischen verfügen müssen und viele Pflichtveranstaltungen in ungarischer Sprache abgehalten werden, sollten diese nach Möglichkeit schon vor Studienbeginn erworben werden. Das UniStG schreibt zwar keine Kenntnisse der ungarischen Sprache für Studienanfänger vor, doch wird erwartet, sprachliche Vorkenntnisse - sofern noch nicht oder nicht ausreichend vorhanden - zu erwerben, die der Sprachkompetenz nach Absolvierung des zweisemestrigen ungarischen Grundkurses (6 + 6 Semesterstunden) entspricht. Diese Semesterstunden werden jedoch nicht für das Prüfungsfach ”Sprachbeherrschung” des 1. Studienabschnittes angerechnet.« (vgl. Studienplan)
Ich würde dir von beiden Studienrichtungen abraten, wenn du nicht umfangreiche Vorkenntnisse oder ein überschäumendes Interesse abgesehen vom Ausschlussverfahren hast.
Kann man! Wenn´s das zweite Studienfach ist. Im ersten muss man die Vorkenntnisse haben. Aber die haste im Deutschen ja wohl eh.Mnemosyne hat geschrieben:Ist es möglich eine der oben ausgesuchten Sprachen zu studieren, obwohl man diese nie gelernt hat?!
Der Weg ist allerdings, wie von emu schon ausgeführt, nicht sehr leicht.
Und machen würde ich es auch nicht. Ohne Vorkenntnisse wär´s mir zuviel Aufwand. Zumal Du ja auch nicht weißt, ob Dir das dann auch "Spaß" macht.
- cosmogonos
- ferculus schweinus
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generell brauchst du keine sprachlichen vorkenntnisse, da du die grammatik in umfangreichen übungen vermittelt bekommst, allerdings solltest du dir bewusst sein, dass hier ein tempo eingeschlagen wird, das mindestens neben 6 wochenstunden auf der uni mindestens (!) 10 weitere intensiv-stunden zuhause erfordert. nach einem jahr solltest du dich bereits flüssig unterhalten können.