Ich werde als Sprachassistentin für 2 Semester in England sein und muss schauen, ob mein Antrag auf Beurlaubung durchgeht. Wenn nicht, bleibt mir fast nichts anderes übrig, als nicht zu inskribieren. Denn wenn ich inskribiert bin, zählt die Studienbeihilfe diese Semester mit, was unsinnig ist, weil ich ja sowieso als Unterrichtende keine Stunden machen kann.
Bitte um fachliche Auskunft
