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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

d.h. also ich rechne die daf- lvs von 190 zu 333 an.
dass sie auch zu 332 anerkannt werden, das mache ich beim einreichen des 1. abschnitts.
stimmt das so?

danke für eure hilfe...
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emu
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Beitrag von emu »

Nein. Du kannst die Lehrveranstaltungen von 190 zu 333 (oder auch jedes andere Studium) verschieben (»umhängen«) lassen, das geht jederzeit und in Echtzeit, kann also auch beim Einreichen gemacht werden.

Die Anrechnung geht nicht so schnell und dauert im Allgemeinen mehrere Wochen (oder Monate in den Ferien). Du brauchst aber den fertigen Anrechnungsbescheid für das Einreichen, musst dich also schon im Vorfeld darum kümmern.

Das soll sich laut Auskunft des ZID bald ändern. Insbesondere sollen Anrechnungen in das Zeugnis eingetragen und Prüfungspässe elektronisch gefertigt werden. Ab Herbst. Vielleicht aber auch erst viel später. Wer weiß das schon.
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germanistik studentin
Germling
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Beitrag von germanistik studentin »

okay, danke.. ich denke, jetz hab ichs verstanden :wink:
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

eine frage noch: muss ich den lateinkurs, den ich an der uni gemacht habe, auch von lehramt zu diplom anrechnen lassen?
und wenn ich den lateinkurs auch noch für mein zweites lehramtsfach anrechnen lassen will, brauch ich da wieder so einen anrechnungsbescheid?

vielen dank,

LG, gs.
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moriaz
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Beitrag von moriaz »

wenn auf deinem studienbuchblatt nicht steht, dass du noch latein brauchst, dann musst du dich in der hinsicht um nichts mehr kümmern.
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emu
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Beitrag von emu »

Außer das Referat Studienzulassung stellt plötzlich fest, dass sie dir irrtümlich die Lateinergänzungsprüfung erlassen haben und du sie doch machen musst. Alles schon vorgekommen, da kommt dann Freude auf.
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

und was sollte ich da jetzt am besten tun? auf meinem studienblatt steht, dass ich im unterrichtsfach deutsch und deutsche philolgie die lateinprüfung abgelegt habe.

danke für eure hilfe
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wauzele
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Beitrag von wauzele »

emu hat geschrieben:Außer das Referat Studienzulassung stellt plötzlich fest, dass sie dir irrtümlich die Lateinergänzungsprüfung erlassen haben und du sie doch machen musst. Alles schon vorgekommen, da kommt dann Freude auf.
wann kommen die denn da so immer drauf? wenn man dann kurz vorm fertigwerden ist oder so?
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

germanistik studentin hat geschrieben:und was sollte ich da jetzt am besten tun? auf meinem studienblatt steht, dass ich im unterrichtsfach deutsch und deutsche philolgie die lateinprüfung abgelegt habe.
Drauf vertrauen, dass es passt.

Wer´s im Maturazeugnis drin stehen hat oder die Lateinprüfung tatsächlich abgelegt hat, braucht sich mal keine Sorgen machen.

Wer frühzeitig inskribiert hat und Ausländer ist, auch eher nicht. Deutsche zB mussten Latein ein Zeitl noch nicht nachweisen und es wurde trotzdem als abgelegt angenommen.

wauzele hat geschrieben:
emu hat geschrieben:Außer das Referat Studienzulassung stellt plötzlich fest, dass sie dir irrtümlich die Lateinergänzungsprüfung erlassen haben und du sie doch machen musst. Alles schon vorgekommen, da kommt dann Freude auf.
wann kommen die denn da so immer drauf? wenn man dann kurz vorm fertigwerden ist oder so?
Das, was emu aufgezeigt hat, ist zwar schon vorgekommen, aber halt auch eher im Einzelfall. Von selbst kommen´s in der Regel ned drauf. :wink:
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

-) also ich hab jetz den anrechnungsbescheid von lehramt zu diplom und umgekehrt ausgefüllt und da steht, dass man zum studienplan die gesetzliche grundlage, stück, nr., erscheinungsdatum und studienjahr des mitteilungsblattes angeben muss.
-) außerdem gibt es die frage nach der anerkennung- und zwar ob sie sich auf §78 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7 oder §85 bezieht. woher weiß ich das?
-) was soll man als stellungnahme angeben?

ich kenn mich gar nicht aus und bitte dringend um hilfe!
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emu
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Beitrag von emu »

Die Stellungnahme muss der Studienprogrammleiter abgeben, du darfst die dritte Seite auf keinen Fall beschreiben, widrigenfalls der Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen werden kann. Die Rechtsgrundlage vermerkt ebenfalls der Studienprogrammleiter.

§78 Universitätsgesetz regelt die Anerkennung von Prüfungen, §85 die von Diplomarbeiten.
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

okay, vielen dank.
heißt das, ich kann den bescheid, ohne die dritte seite zu beschreiben, beim prüfungsreferat kulturwissenschaften am campus abgeben?
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Du hast gar keinen Bescheid ausgefüllt. :wink: Du hast ein "Ansuchen um Anerkennung von . . ." ausgefüllt und bekommst einen Bescheid, wenn es anerkannt wird. :wink:

Wenn Du alle LVen reingeschrieben hast und die 4. Seite ausgefüllt hast, gibst es einfach im ehem. Prüf.ref. ab.
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

okay, danke :-) bin schon ganz verwirrt :P
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germanistik studentin
Germling
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Beitrag von germanistik studentin »

kann ich mir eine vorlesung aus neuerer deutscher literatur, dich für diplom mit code I 1242 absolviert habe, mir für lehramt mit code I 2240 anrechnen lassen?

danke und liebe grüße
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Kommt uU drauf an, bei wem sie absolviert wurde. Normalerweise sollte es aber kein Problem sein. :wink:
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germanistik studentin
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Beitrag von germanistik studentin »

wenn der herr langer auf urlaub ist.. kann man dann den ersten abschnitt beim herrn adis einreichen?

vielen dank,

LG, g.s.
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

germanistik studentin hat geschrieben:wenn der herr langer auf urlaub ist.. kann man dann den ersten abschnitt beim herrn adis einreichen?
Joa. :? :lol:

Auch den 2. übrigens. :wink: Oder um div. Bestätigungen nachfragen. Wenn man hier im Forum registriert ist, freut er sich besonders, wenn man das irgendwie kundtut. :wink: :-D Er soll hier auch einen Account haben. :wink:
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