NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
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Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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erster studienabschnitt fertig
- germanistik studentin
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- emu
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Nein. Du kannst die Lehrveranstaltungen von 190 zu 333 (oder auch jedes andere Studium) verschieben (»umhängen«) lassen, das geht jederzeit und in Echtzeit, kann also auch beim Einreichen gemacht werden.
Die Anrechnung geht nicht so schnell und dauert im Allgemeinen mehrere Wochen (oder Monate in den Ferien). Du brauchst aber den fertigen Anrechnungsbescheid für das Einreichen, musst dich also schon im Vorfeld darum kümmern.
Das soll sich laut Auskunft des ZID bald ändern. Insbesondere sollen Anrechnungen in das Zeugnis eingetragen und Prüfungspässe elektronisch gefertigt werden. Ab Herbst. Vielleicht aber auch erst viel später. Wer weiß das schon.
Die Anrechnung geht nicht so schnell und dauert im Allgemeinen mehrere Wochen (oder Monate in den Ferien). Du brauchst aber den fertigen Anrechnungsbescheid für das Einreichen, musst dich also schon im Vorfeld darum kümmern.
Das soll sich laut Auskunft des ZID bald ändern. Insbesondere sollen Anrechnungen in das Zeugnis eingetragen und Prüfungspässe elektronisch gefertigt werden. Ab Herbst. Vielleicht aber auch erst viel später. Wer weiß das schon.
- germanistik studentin
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wann kommen die denn da so immer drauf? wenn man dann kurz vorm fertigwerden ist oder so?emu hat geschrieben:Außer das Referat Studienzulassung stellt plötzlich fest, dass sie dir irrtümlich die Lateinergänzungsprüfung erlassen haben und du sie doch machen musst. Alles schon vorgekommen, da kommt dann Freude auf.
Drauf vertrauen, dass es passt.germanistik studentin hat geschrieben:und was sollte ich da jetzt am besten tun? auf meinem studienblatt steht, dass ich im unterrichtsfach deutsch und deutsche philolgie die lateinprüfung abgelegt habe.
Wer´s im Maturazeugnis drin stehen hat oder die Lateinprüfung tatsächlich abgelegt hat, braucht sich mal keine Sorgen machen.
Wer frühzeitig inskribiert hat und Ausländer ist, auch eher nicht. Deutsche zB mussten Latein ein Zeitl noch nicht nachweisen und es wurde trotzdem als abgelegt angenommen.
Das, was emu aufgezeigt hat, ist zwar schon vorgekommen, aber halt auch eher im Einzelfall. Von selbst kommen´s in der Regel ned drauf.wauzele hat geschrieben:wann kommen die denn da so immer drauf? wenn man dann kurz vorm fertigwerden ist oder so?emu hat geschrieben:Außer das Referat Studienzulassung stellt plötzlich fest, dass sie dir irrtümlich die Lateinergänzungsprüfung erlassen haben und du sie doch machen musst. Alles schon vorgekommen, da kommt dann Freude auf.

- germanistik studentin
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-) also ich hab jetz den anrechnungsbescheid von lehramt zu diplom und umgekehrt ausgefüllt und da steht, dass man zum studienplan die gesetzliche grundlage, stück, nr., erscheinungsdatum und studienjahr des mitteilungsblattes angeben muss.
-) außerdem gibt es die frage nach der anerkennung- und zwar ob sie sich auf §78 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7 oder §85 bezieht. woher weiß ich das?
-) was soll man als stellungnahme angeben?
ich kenn mich gar nicht aus und bitte dringend um hilfe!
-) außerdem gibt es die frage nach der anerkennung- und zwar ob sie sich auf §78 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7 oder §85 bezieht. woher weiß ich das?
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- emu
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Die Stellungnahme muss der Studienprogrammleiter abgeben, du darfst die dritte Seite auf keinen Fall beschreiben, widrigenfalls der Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen werden kann. Die Rechtsgrundlage vermerkt ebenfalls der Studienprogrammleiter.
§78 Universitätsgesetz regelt die Anerkennung von Prüfungen, §85 die von Diplomarbeiten.
§78 Universitätsgesetz regelt die Anerkennung von Prüfungen, §85 die von Diplomarbeiten.
- germanistik studentin
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Joa.germanistik studentin hat geschrieben:wenn der herr langer auf urlaub ist.. kann man dann den ersten abschnitt beim herrn adis einreichen?


Auch den 2. übrigens.



