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FrauProfessor
Neologismus
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Einreichen

Beitrag von FrauProfessor »

hallo,

ich hab eine ganz wichtige frage bezüglich "einreichen des ersten studienabschnittes": vielleicht kann mir vor allem der herr adis weiter helfen. aber über jede andere antwort freu ich mich genauso!

ich studiere seit dem SS 07 auf lehramt und glaube, dass ich ein problem habe! als ich damals im ersten semester war, hab ich zwei prüfungen zu spät gemacht; UE Einführung in die germanist. Sprachwissenschaft im Jänner und Ue Literaturtheorie im dezember, obwohl die frist für das SS im november abgelaufen ist! was kann ich da jetzt machen. noch hab ich ja zeit, das irgendwie zu regeln, wenn es möglich ist, da ich sowieso voraussichtlich erst im SS 09 einreichen werde....

aber die daten stehen halt schwarz auf weiß im zeugnis.

es ist wirklich dringend. meint ihr, dass ich beide ue neu machen muss? ich hab das erst im nachhinein erfahren; meine profs haben damals NICHTS gesagt und einfach die prüfungen abgenommen. jetzt bin auch gscheiter :roll:

lg, eure Frau Professor
Elisab
Germling
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Beitrag von Elisab »

Hallo, wie kommst du denn zu dem Nick?
Bzgl. deiner Fragen kann ich dir leider auch nicht helfen (auch wenn ich nicht glaub, dass irgendwer Jahre später mal die Daten kontrollieren wird, und nachprüfen ob du eine Prüfung vielleicht ein paar Wochen zu spät gemacht hast oder so.)
In-sei-da ist noch bis exkl. nächste Woche auf Urlaub.
FrauProfessor
Neologismus
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Registriert: Mi 06.Aug 2008, 17:48

Beitrag von FrauProfessor »

ich komm zu meinem nick, weil ich vorhab, irgendwann mal im beruf so genannt zu werden ^^ aber ich will nicht des titels wegen lehrerin werden! beim registieren wars halt das erste, das mir eingefallen ist...

eigentlich denk ich mir auch, dass das mit den daten nicht so tragisch ist, aber stell dir mal vor, du reichst ein und dann sagen "die" dir, dass du die ue nochmal machen musst. das würde dann heißen, ein semester keine kinder- und studienbeihilfe zu bekommen (ich werd nämlich im toleranzsemester einreichen, wenn alles so läuft, wie ich es mit erhoffe).

lg, eure Frau Professor
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Duplica
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Beitrag von Duplica »

zählt da nicht das datum das im zeugnis drin steht? so wirklich auskennen tu ich mich aber auch nicht
"Man sollte entweder ein Kunstwerk sein, oder eines tragen." (Oscar Wilde)

Was ich so alles lese
In-sei-da

Re: Einreichen

Beitrag von In-sei-da »

FrauProfessor hat geschrieben:aber die daten stehen halt schwarz auf weiß im zeugnis.
Noten? :lol: Positive? :wink: Äh :oops: und wie macht man eine Prüfung zu spät, wenn der Prof sie noch annimmt? :?

Der "Herr Adis" hat anscheinend auch ein Verständnisproblem. Vielleicht sollte er doch bis zum Montag mit der Beantwortung der Frage warten? :lol: :roll:
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emu
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Beitrag von emu »

Die Frist bis 30. November bzw. 30. Juni nach §8 Abs. 5 Studienrechtlicher Teil der Satzung bezieht sich nur auf schriftliche Arbeiten, und selbst hier werden eher Lehrende als Studierende eine auf den Deckel bekommen, wie man so schön sagt. Solange du Lehrende findest, die dich prüfen, gibt keine tatsächlichen Zeitbeschränkungen. In deinem Fall gibt es also keinen Anlass zur Beunruhigung.

Generell gilt: Wenn nicht Plagiate, Betrug oder schwere Formalmängel im Spiel sind, ist es faktisch unmöglich, dass Noten für ungültig erklärt werden, inbesondere, wenn der oder die Studierende nicht arglistig und mutwillig handelt.
FrauProfessor
Neologismus
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Beitrag von FrauProfessor »

danke, dann bin ich beruhigt, dass ich nicht schuld bin :-)

die beiden prüfungen waren mündlich, positiv und stehen auch so im zeugnis. probleme gab es auch noch keine. ich wollte auch keine beim berüchtigten einreichen bekommen.

kann mir jemand sagen, wozu es diese frist (nov / april) überhaupt gibt? ist also nur (berechtigterweise) eine arbeitserleichterung der profs. vo-prüfungen kann man ja auch NOCH später manchen, wenn möglich.

lg, eure Frau Professor
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

FrauProfessor hat geschrieben:kann mir jemand sagen, wozu es diese frist (nov / april) überhaupt gibt?
Also: das hat rechtliche Gründe. Wobei die von Dir angesprochenen Fristen die sogenannten Nachfristen für das Inskribieren darstellen. Bis zum jeweils 30. der beiden Monate kann man sich für ein Studium anmelden. Das war zB in diesem Jahr ganz entscheidend, weil man sich bis 30.4.2008 für´s Diplom Deutsche Philologie inskribieren konnte. Wer später kam/kommt, hat/te das Nachsehen. :wink:

FrauProfessor hat geschrieben:ist also nur (berechtigterweise) eine arbeitserleichterung der profs.
Eine rechtliche Handhabe und die Möglichkeit, Arbeiten später auch abzulehnen. :wink: Die richtigen Fristen dafür lauten übrigens 30.11. und 30.6. (damit zwischen Ende der jeweiligen Semester und letztem möglichen Abgabetermin gleich viel Monate [5] liegen - früher war es in beiden Fällen tatsächlich das Ende der Nachfrist, was nach dem Wintersemester wesentlich weniger Zeit zur Arbeitserstellung ließ - daher die Angleichung).

Die Fristen sind übrigens nur "Kann"-Fristen. Der Prof. kann bis dahin Zeit geben. Er muss aber nicht. :wink:

FrauProfessor hat geschrieben:vo-prüfungen kann man ja auch NOCH später manchen, wenn möglich.
VOen sind nur ein LV-Typ. :-D :wink: Für VO-Prüfungen gilt die Frist nicht. Die Frist gilt nur für prüfungsimmanente LVen, da sich dort die Note ja nicht nur aus der allfällig abzugebenden Arbeit ergibt. :wink:
FrauProfessor
Neologismus
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Registriert: Mi 06.Aug 2008, 17:48

Beitrag von FrauProfessor »

ok, ich dank euch allen herzlichst ;)

lg, eure Frau Professor
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