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Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

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cee
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Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von cee »

Hallo,

ich möchte gerne mit Ende dieses Semesters den ersten Studienabschnitt einreichen, sodass ich dann im Sommersemester mit dem 2. Abschnitt beginnen kann. Bis wann muss denn das Formular eingereicht sein? Mir fehlt nämlich für den 1. Abschnitt noch ein PS, das ich gerade absolviere. D.h. bis wann muss ich meine PS-Arbeit abgegeben und benotet haben, dass ich im SS im 2. Abschnitt bin?

Vielen lieben Dank für die Hilfe! :D
In-sei-da

Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von In-sei-da »

30.4. Ende der Nachfrist. Je eher desto gut, weil siechara! :wink:
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gedankenreich
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von gedankenreich »

gilt diese frist auch für die familienbeihilfe?
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Duplica
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von Duplica »

du brauchst diese bestätigung des abschnitts spätestens wenn du ein seminar besuchen willst, dh in der ersten einheit.
ich hatte das auch so ähnlich wie du und habe dann meine arbeiten (2 waren es) beide ende feb abgegeben. als ich die note hatte, war ich gleich einreichen ^^
"Man sollte entweder ein Kunstwerk sein, oder eines tragen." (Oscar Wilde)

Was ich so alles lese
In-sei-da

Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von In-sei-da »

gedankenreich hat geschrieben:gilt diese frist auch für die familienbeihilfe?
Keine Ahnung. Das erfährst bei der Beihilfen auszahlenden Stelle. Und weil das fast jede Stelle anders handhabt :roll: , . . .

Duplica hat geschrieben:du brauchst diese bestätigung des abschnitts spätestens wenn du ein seminar besuchen willst, dh in der ersten einheit.
Das ist aber von Lehrendem zu Lehrendem unterschiedlich. Manche lassen sich sicher auch vertrösten, wenn man ihnen darlegt, warum man die Bestätigung noch nicht hat und geben sich mit einem allfälligen Nachreichen dieser nach der Nachfrist zufrieden. :wink:
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trillian
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von trillian »

In-sei-da hat geschrieben:
gedankenreich hat geschrieben:gilt diese frist auch für die familienbeihilfe?
Keine Ahnung. Das erfährst bei der Beihilfen auszahlenden Stelle. Und weil das fast jede Stelle anders handhabt :roll: , . . .

also soweit ich mich erinnern kann, hab ich mit 1. februar (oder märz?) temporär meine verloren, weil ich den abschnitt noch nicht eingereicht hatte, habs dann nachträglich aber bekommen... thread müsste hier eh irgendwo herumgeistern... im prinzip ists kein problem für die, und wenn die lehrenden im SE ok sind, kannst auch mal schnell im märz fertigschreiben oder so (meiner rein empirischen erfahrung nach).
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gedankenreich
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von gedankenreich »

ich hab angerufen, aber die konnten mir auch nicht wirklich weiterhelfen gg
erst hieß es: "das kommt drauf an, wer das dann bearbeitet."
und als ich meinte: "also ist das reine glückssache :D" wurde mir natürlich wieder widersprochen ;)

ich schau einfach, dass ich bis 31.1. alles hab.. aber diese regelung ist doch echt mal zum kotzen. wenn alle prüfungen in der letzten jännerwoche sind - wie soll man das machen!?
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Somnifex
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von Somnifex »

Ich hab dasselbe vor wie du, mach mir aber hauptsächlich Sorgen bzgl. Studiengebühren, da ich momentan im 5. Semester bin.
Hoffentlich merken die rechtzeitig, dass ich ihnen nichts schuldig bin fürs SS 09.
cee
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von cee »

Danke schön für die Hilfe!
Ich bin auch schon im 5. Semester und hoffe jetzt mal, dass es reicht, wenn ich meine Note Ende Februar bekomme und dann alles einreiche. Dass ich die Arbeit vorher fertig kriege ist zu bezweifeln, vor allem weil ich auch noch eine für Kunstgeschichte zu schreiben habe. :?
cee
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von cee »

Tja, die zuständige Familienbeihilfestelle meint, ich müsste das Diplomzeugnis für den 1. Abschnitt noch im März bei ihnen einreichen - ansonsten gibt's keine Familienbeihilfe...

1. Frage: Weiß jemand, wie lange es ungefähr dauert bis ich nach dem Einreichen das Diplomzeugnis bekomme und damit zu den Familienbeihilfemenschen gehen kann?

2. Angenommen, ich schaffe es nicht bis Ende März... was nicht so unwahrscheinlich ist... bekomme ich dann nur dieses Semester keine Fambeihilfe oder nie wieder oder krieg ich sie nachgezahlt wenn das Zeugnis da ist...?

Ich habe jetzt also bis Ende März Zeit eine komplette Arbeit zu schreiben, sie abzugeben und benoten zu lassen, danach den 1. Abschnitt einzureichen und damit dann meine Fambeihilfe zurückzuerobern... :shock:

Hoffe, bei euch isses nicht so stressig.
Liebe Grüße!
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emu
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von emu »

cee hat geschrieben:1. Frage: Weiß jemand, wie lange es ungefähr dauert bis ich nach dem Einreichen das Diplomzeugnis bekomme und damit zu den Familienbeihilfemenschen gehen kann?
»Schätze mal, dass es so wie alles andere auch zwischen 5 Tagen und 8 Wochen dauert und in der Regel halt 2-3 Wochen.« (In-sei-da)
cee hat geschrieben:2. Angenommen, ich schaffe es nicht bis Ende März... was nicht so unwahrscheinlich ist... bekomme ich dann nur dieses Semester keine Fambeihilfe oder nie wieder oder krieg ich sie nachgezahlt wenn das Zeugnis da ist...?
Es zählt das letzte Prüfungsdatum. Spätestens ab diesem Zeitpunkt bekommst du die Familienbeihilfe bei Einhaltung der Altersgrenzen wieder, allerdings streicht das Finanzamt gerne auf Verdacht und erstattet den Betrag erst im Folgemonat.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
In-sei-da

Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:»Schätze mal, dass es so wie alles andere auch zwischen 5 Tagen und 8 Wochen dauert und in der Regel halt 2-3 Wochen.« (In-sei-da)
:-D

Man kann beim Finanzamt nachfragen, ob der gestempelte Prüfungspass in Verbindung mit einer gesondert zu erstellenden Bestätigung von uns vielleicht ausreicht, um den Nachweis für den 1. Studienabschnitt zu erbringen. Da kommt´s aber wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Bearbeiter drauf an, ob das zugelassen wird. :| :roll:
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Somnifex
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von Somnifex »

Herr Langer hat mir beim Einreichen des Prüfungspasses auch noch eine Extrabestätigung ausgestellt.

Da steht halt drauf, dass Herr Soundso am Tag X den ersten Abschnitt fertig gemacht hat.
Falls die Passkopie nicht reichen sollte.
In-sei-da

Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von In-sei-da »

Somnifex hat geschrieben:Herr Langer . . .
Den hatte ich im Vorposting mit "uns" einschließend gemeint. Ich habe auch schon derlei Bestätigungen ausgestellt. :wink:
persephoneia
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Registriert: Do 02.Feb 2006, 17:30

Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von persephoneia »

Ich habe gelesen, dass man das aktuelle Zeugnis mit dem Formular zum einreichen des 1. Abschnittes mitabgeben muss...ich habe den Semesterbeitrag aber erst bezahlt und das wird sicher noch dauern, bis ich irgendwas erhalte...wie mach ich das denn nun?
w.e
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Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von w.e »

selbst ausdrucken..?
"rettet mich zuerst!"
persephoneia
Germling
Beiträge: 334
Registriert: Do 02.Feb 2006, 17:30

Re: Frist für Einreichen des 1. Abschnitts

Beitrag von persephoneia »

Ach so ja man kann das an diesem Terminals ausdrucken..das hatte ich glatt vergessen
danke!
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