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Das Studienjahr

Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

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schwarz
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Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von schwarz »

Ich studiere Germanistik auf Diplom und Lehramt - lasse mir alles vom Diplom aufs Lehramt anrechnen. Dasselbe wollte ich dann auch mit der Diplomarbeit machen, wenns so weit ist, aber angeblich soll das nur mehr bis Jahresende 2010 gehen!

Weiß jemand, ob das stimmt?

Müsste ich dann zwei Diplomarbeiten, eine fürs Diplom und eine fürs Lehramt schreiben? (Gaga?)

Liebe Grüße!
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emu
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von emu »

Ja, vgl. §143 Abs. 19 UG. Die Diplomarbeit muss bis Ende des Jahres approbiert sein, damit sie für das andere Studium anerkannt werden kann.
In-sei-da

Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Die Diplomarbeit muss bis Ende des Jahres approbiert sein, damit sie für das andere Studium anerkannt werden kann.
Wenn ich das richtig lese, muss der Antrag vor dem 1.1.2011 gestellt sein, damit sie anerkannt werden kann. Mag nu kleinlich sein, aber . . .
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emu
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:Wenn ich das richtig lese, muss der Antrag vor dem 1.1.2011 gestellt sein, damit sie anerkannt werden kann. Mag nu kleinlich sein, aber . . .
Stimmt schon, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Andererseits ist der Antrag ja nur Formsache, während eine Diplomarbeit manchmal sogar wirklich Arbeit macht.
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Siegfried
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von Siegfried »

emu hat geschrieben:Andererseits ist der Antrag ja nur Formsache,...
Man sollte nur beachten, dass man beim Einreichen des Antrags noch einmal eine gebundene Ausgabe der DA mit abgeben muss. Hatte keine mehr, musste sie nochmals binden lassen, war vor dem WE,... Wenn's auf den letzten Drücker gewesen wär, hätt ich durch die paar Tage Verzögerung noch Probleme bekommen.
schwarz
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von schwarz »

Das heißt, ich darf dann bei meinem Betreuer zwei Mal eine Magisterarbeit schreiben, einmal für Diplom und einmal für Lehramt?!
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emu
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von emu »

schwarz hat geschrieben:Das heißt, ich darf dann bei meinem Betreuer zwei Mal eine Magisterarbeit schreiben, einmal für Diplom und einmal für Lehramt?!
Oder bei unterschiedlichen Betreuerinnen oder Betreuern. Eigenplagiate (also die eigene Arbeit zweimal einreichen) sind natürlich untersagt.
In-sei-da

Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von In-sei-da »

Siegfried hat geschrieben:Man sollte nur beachten, dass man beim Einreichen des Antrags noch einmal eine gebundene Ausgabe der DA mit abgeben muss.
Da reicht aber auch die Ausgabe, die man sich an der Uni ausborgen kann. :wink:
Clarissa
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von Clarissa »

Kann ich z.B. meine Diplomarbeit jetzt schreiben, sie vor 1.1.2011 einreichen und sie somit
auf das Diplom- sowie auf das Lehramtstudium anrechnen lassen obwohl ich das Studium
noch nicht beendet habe? Oder muss ich alle Prüfungen gemacht haben bevor ich
die Diplomarbeit einreiche???
In-sei-da

Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von In-sei-da »

Clarissa hat geschrieben:Oder muss ich alle Prüfungen gemacht haben bevor ich die Diplomarbeit einreiche???
Nein!

Dein angedachter Weg ginge.
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emu
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:
Clarissa hat geschrieben:Oder muss ich alle Prüfungen gemacht haben bevor ich die Diplomarbeit einreiche???
Nein!
Ich widerspreche nur ungern, vor allem weil ich diese Information auch lange für richtig gehalten habe. Tatsächlich kann die Diplomarbeit erst eingereicht werden, wenn alle Lehrveranstaltungen des zweiten Abschnitts eingereicht sind. Zumindest sieht das SSC die Sache so, vgl. Seite 4 des Leitfadens: http://ssc.univie.ac.at/fileadmin/user_ ... Arbeit.pdf
Clarissa
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von Clarissa »

Schade, das wäre ein guter Plan gewesen..... :cry: ... (und mein Letzter....)

Gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten um diese Bestimmungen zu umgehen
und sich die Diplomarbeit trotzdem für beide Studien anrechnen zu lassen?
Bitte Bitte Bitte ???!!!!!!
In-sei-da

Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Ich widerspreche nur ungern, . . .
Kann ich mir vorstellen. :wink:

emu hat geschrieben:. . ., vor allem weil ich diese Information auch lange für richtig gehalten habe.
Bleib dabei. :wink: Ned nur, weil ich es so sage, sondern weil ich meine Info aus dem Büro der Studienpräses habe.

emu hat geschrieben:Tatsächlich kann die Diplomarbeit erst eingereicht werden, wenn alle Lehrveranstaltungen des zweiten Abschnitts eingereicht sind. Zumindest sieht das SSC die Sache so, vgl. Seite 4 des Leitfadens: http://ssc.univie.ac.at/fileadmin/user_ ... Arbeit.pdf
So habe ich es auch ewiglich "gepredigt". :lol: :roll: Bis ich bei einer studienrechtlichen Schulung eines Anderen (idF Besseren) belehrt wurde. Theoretisch, wurde mir gesagt, kann man mit der Diplomarbeit schon im 1. Abschnitt zu schreiben beginnen. Es wird zwar wenig sinnvoll sein, aber es ist nirgendwo rechtlich ausgeschlossen.

Alles, was im Netz irgendwo steht, muss ja nu ned richtig sein. :wink: Das weißt Du genauso gut wie ich. Findest auch eine Seite, wo das rechtsverbindlich steht, was sich das SSC PKW so wünscht? Ich ned. :wink:
Von irgendwelchen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Dipl.arbeit zu schreiben, steht auch weder was im studienrechtlichen Teil der Satzung noch im UG 2002. :wink:
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von emu »

In-sei-da hat geschrieben:So habe ich es auch ewiglich "gepredigt". :lol: :roll: Bis ich bei einer studienrechtlichen Schulung eines Anderen (idF Besseren) belehrt wurde. Theoretisch, wurde mir gesagt, kann man mit der Diplomarbeit schon im 1. Abschnitt zu schreiben beginnen. […] Von irgendwelchen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Dipl.arbeit zu schreiben, steht auch weder was im studienrechtlichen Teil der Satzung noch im UG 2002. :wink:
Um sie zu schreiben, gibt es ja auch keine Voraussetzungen, es geht ja um das Einreichen – und ohne offizielles Einreichen keine Approbation, die aber notwendig ist für die Anerkennung. Ich finde tatsächlich keine Bestimmung, die einen Abschluss aller Lehrveranstaltungen erforderlich macht – allerdings ist man in dieser Hinsicht wohl dem SSC ausgeliefert. Die Berufung gegen eine Verweigerung der Annahme dürfte schwierig werden.
In-sei-da

Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben: . . ., es geht ja um das Einreichen – . . .
Jo, eh. Schlecht ausgedrückt wahrscheinlich. :? Ich. 8)

emu hat geschrieben: . . .– und ohne offizielles Einreichen keine Approbation, die aber notwendig ist für die Anerkennung.
Das ist mal soweit klar. :smt023

emu hat geschrieben:Ich finde tatsächlich keine Bestimmung, die einen Abschluss aller Lehrveranstaltungen erforderlich macht – . . .
Sixt, i eben a ned. Und mir ist auch beim letzten stud.rechtl. Seminar (manchmal scheint es doch gut, wenn man dergl absolviert) auch was anderes mitgeteilt worden.

emu hat geschrieben: . . . – allerdings ist man in dieser Hinsicht wohl dem SSC ausgeliefert.
Glaubst? :-k :twisted:

emu hat geschrieben:Die Berufung gegen eine Verweigerung der Annahme dürfte schwierig werden.
Werma sehen. Anfrage ans Büro Studienpräses ist jedenfalls mal draußen. :wink: Mit genauem Hinweis auf S. 4 Punkt 5.1 der von Dir zitierten pdf-Datei. :wink:

Bissl erklärendes Blabla und dann:
Konkrete Frage:
Ist der Absatz auf S. 4 Punkt 5.1 oben genannten Leitfadens rechtlich bindend und könnte das SSC PKW die Annahme einer Dipl.arbeit verweigern?
Schätze mal, dass ich spätestens nach Ostern ´ne Antwort habe. :wink:



Weil wer mich ärgert, muss damit rechnen, dass ich zurückärgere. Und Göttinnen sind die Kolleginnen "da drüben" ned; auch wenn sie es manchmal von sich glauben mögen.
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von emu »

Danke für deine Mühe! :-)
In-sei-da

Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Danke für deine Mühe! :-)
Keine Ursache. :wink: Du kennst mi doch. :-D

Und tadaa:
Büro der Studienpräses Prof. Dr. Kopp hat geschrieben:Die Diplomarbeit kann, sobald sie fertiggestellt ist zur Beurteilung eingereicht werden. Dies ist auch wichtig im Zusammenhang mit der am 31.12.2010 auslaufenden Übergangsbestimmung zur Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten für ein anderes Studium, bei dem noch nicht alle LVs absolviert wurden.
Nur vor Anmeldung zur Diplomprüfung müssen alle erforderlichen Leistungen laut Studienplan positiv erbracht und die Diplomarbeit positiv beurteilt sein.
Punkt 5.1 ist nicht rechtlich bindend, da die nur ein Leitfaden ist.
Eine Annahme der fertigen Arbeit kann nicht verweigert werden.
:-D


Sollte wer Probleme bekommen (damit, dass die Dipl.arbeit angenommen wird), bitte an Herrn Adis wenden. Der kümmert sich dann drum. :twisted:
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von emu »

Also prinzipiell =D>

Leider kann man es mir nie recht machen, denn mit dieser Information ist mein Plan, mit Juni alle Lehrveranstaltungen abzuschließen, wieder in weite Ferne gerückt :roll:
Clarissa
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Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von Clarissa »

Das heißt jetzt konkret, ich kann meine Diplomarbeit einreichen und die Prüfungen erst irgendwann mal machen???
Und die Diplomarbeit wird mir trotzdem für beide Studien angerechnet??!!!!
In-sei-da

Re: Anrechnung Magisterarbeit Diplom Lehramt

Beitrag von In-sei-da »

emu hat geschrieben:Leider kann man es mir nie recht machen, . . .
Wer will das denn schon? :twisted:

emu hat geschrieben:. . ., denn mit dieser Information ist mein Plan, mit Juni alle Lehrveranstaltungen abzuschließen, wieder in weite Ferne gerückt :roll:
Aber dafür wohl die Überlegung, doch noch schnell eine Diplomarbeit für zwei oder mehr Studien zu schreiben, wieder "Gewehr bei Fuß".

Kann Dich aber beruhigen. Es sagt bestimmt niemand was dagegen, wenn Du zwei oder mehr Diplomarbeiten schreibst. :-D

Schneller fertig solltest allerdings insgesamt auf Weg 1 werden: erst EINE Diplomarbeit schreiben, überall anerkennen lassen, dann restliche LVen.

Clarissa hat geschrieben:Das heißt jetzt konkret, ich kann meine Diplomarbeit einreichen und die Prüfungen erst irgendwann mal machen???
Äh ja. Ist mein Deutsch so unverständlich? :-k

Clarissa hat geschrieben:Und die Diplomarbeit wird mir trotzdem für beide Studien angerechnet??!!!!
Nö. :-D Nicht zwangsläufig. :lol: Ich schreibe das nur sicherheitshalber so. Bei Diplom DP und UF Deutsch wird die Arbeit anerkannt.
Aber bei zB Diplom TFM und UF Deutsch, wo ein Antrag auf Anerkennung ja auch möglich ist, kommt es dann auf die Inhalte der Arbeit an. Die müssen für beide Studien passen.

Die Arbeit wird übrigens sowieso nicht automatisch angerechnet. In dem Fach in dem man sie eingereicht hat, wird sie mal approbiert. Sobald das geschehen ist, kann/muss man einen Antrag auf Anerkennung stellen. Da gibt´s auf der SPL-HP unter Anerkennung ein Formular zum Ausfüllen. Text, wie das auszufüllen ist und wo man damit hin muss, steht dabei.
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