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Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Fr 11.Sep 2009, 7:48
von darklady
Ich hätt auch eine Frage: ich studiere Lehramt und würde gerne wissen, ob man für das Einreichen des 1.Abschnitts nur Literaturgeschichte I oder auch die Literarturgeschichte II absolviert haben muss. Kenn mich voll nicht aus. Jeder erzählt mir schon was anderes

Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Fr 11.Sep 2009, 11:48
von In-sei-da
Du musst 2 KOen zur Lit.geschichte oder LVen der Äquivalenzliste für den 1. Studienabschnitt haben.
Die anderen 3 KOen bzw. die LVen der Äquivalenzliste machste dann für den 2. Studienabschnitt.
Da gibt es nu leider sehr viele Kombinationsmöglichkeiten, weil man noch ein KO Lit.geschichte gemacht haben könnte.
Wenn gar kein KO alten Typs gemacht wurde sind zwei LVen der folgenden 5 im 1. und die restlichen 3 im 2. Studienabschnitt zu machen. Reihenfolge egal.
VO Lit.geschichte I
VO Lit.geschichte II
VO Lit.geschichte III
VO Neuere dt. Lit.
VO Neuere dt. Lit.
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Fr 11.Sep 2009, 12:14
von Patricija
@ Melanie- habe ich dir glaub ich schon mal erklärt^^. Es steht auch auf der Äquivalenzliste:
"Hat man eine der KOen aus dem Zeitraum 1500-1848 schon absolviert, ist die VO Literaturgeschichte 2 zu absolvieren. Hat man beide KOen nicht absolviert man die VO Literaturgeschichte II und eine VO aus Neuere dt. Literatur."
Zu den KO's ist zu sagen, dass man laut Studienplan 4 SSt im 1., Abschnitt und 6SSt im 2. Abschnitt absolvieren muss. Hat man also die VO Literaturgeschichte II und eine VO aus Neuere dt. Literatur, hat man damit beide KOen (1500-1770/80 und 1770/80-1848) abgedeckt. DENN-->"Hat man beide KOen nicht absolviert man die VO Literaturgeschichte II und eine VO aus Neuere dt. Literatur." Dann hast auch deine 4SSt.
VO Literaturgeschichte II und eine VO aus Neuere dt. Literatur reicht für den ersten Abschnitt, wenn ichs richtig verstanden habe. Sonst kann man glaub ich nix kombinieren.
Alles klar?
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Sa 12.Sep 2009, 11:00
von Patricija
@ Insida: warum 2x VO Neuere dt. Lit.?
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Sa 12.Sep 2009, 13:58
von In-sei-da
Patricija hat geschrieben:@ Insida: warum 2x VO Neuere dt. Lit.?

Weil´s in der Äquivalenzliste so drin steht.
Und da schreibe ich dann mal dazu, warum es so drin steht (ich habe es schließlich mit ausgearbeitet):
aus 10 SSt. KOen zur Lit.geschichte wurden 6 SSt. VOen zur Lit.geschichte. Ergo musste man irgendwie noch 4 SSt. finden, damit wenigstens die SSt.-Anzahl gleich blieb (wenn sich schon der LV-Typ von prüfungsimmanent zu nicht-prüfungsimmanent geändert hat).
Da nun der Bereich der Älteren 750-1500 von KO zu VO gleich blieb, musste da nichts zuätzliches gesucht werden.
Aber aus den Bereichen 1500-1848 und 1848-Gegenwart wurden aus jeweils 2 KOen nur eine VO. Da der Bereich ab 1500 in etwa zur Neueren dt. Lit. zu rechnen ist, muss man halt jetzt zur
VO Lit.geschichte I noch ´ne VO Neuere machen
und zur
VO Lit.geschichte II ebenfalls noch ´ne VO Neuere machen.
Daraus ergibt sich dann eben oben gepostete Liste.

Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Sa 12.Sep 2009, 16:29
von Patricija
aber für den 1. Abschnitt reicht Litges. II und Neuere Dt. Literatur, oder?
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mo 14.Sep 2009, 10:22
von blobbyvolley
ahm...ich unterbrech jetzt mal kurz mit einer anderen frage:
mit fehlt noch 1 prüfung (Lit.gesch.I) um den 1.abschnitt abzuschließen (die mach ich aber im herbst)...und vorhin hat's geheißen, man ist für LVen des 2. abschnitts "berechtigt", wenn man den 1.abschnitt hat.... also: kann ich mich trotzdem schon für LVen des 2.abschnittes anmelden, oder kann es sein, dass ich dann in die kurse nicht reinkomm?!?

Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mo 14.Sep 2009, 10:23
von Patricija
wieso lit. 1? auf der äquivalenzliste steht doch, wenn man beide ko-en nicht hat: lit. 2 + neuere dt. literatur und wenn man schon eine hat, nur lit. 2.
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mo 14.Sep 2009, 10:40
von blobbyvolley
es ist ganz wurscht, ob du Lit.g.I+VO neuere dt. LIt oder Lit.g.II+Vo neuere dt.Lit machst (außer du hast schon eine KO gemacht, dann reicht entweder LIt.g. I oder Lit.g.II, kommt halt drauf an, welchen zeitraum die KO abgedeckt hat). hauptsache du kriegst insgesamt deine 4 sst. lit.gesch. zusammen (aus 2x2sst KO's wurden 2sst VO Lit.g.+2sst. VO neuere dt.lit.)
aber ist es voraussetzung, schon den 1. abschnitt vollständig in der tasche zu haben für kurse aus dem 2.abschnitt?
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mo 14.Sep 2009, 12:02
von -Sandra-
hinsichtlich der frage mit literaturgeschichte I+II habt ihr wohl aneinander vorbeigeredet: es ist herzlich egal, welche kombination man für den 1. abschnitt macht, wichtig ist nur, dass ingesamt eben alles absolviert wird. dazu gehören nunmal alle drei vorlesungen zur literaturgeschichte sowie die 2 vorlesungen zur ndl, sofern man nicht schon konversatorien absolviert hat. all das steht aber eh deppensicher in der äquivalenzliste. also: zwei vorlesungen aus der liste von in-sei-da unten absolvieren und gut ists - ob das nun die 1er, 2er oder 3er vorlesung der LG ist oder die vorlesungen zur ndl sind: egal!
und zur zweiten frage: ja, prinzipiell muss der 1. abschnitt schon abgeschlossen sein, um lvs des zweiten abschnitts belegen zu können. wichtig ist das allerdings nur im hinblick auf seminare, alles andere könntest du ja genauso gut auch vorziehen. solltest du also nicht relativ bald im herbst den abschnitt einreichen können, muss der prof., der das gewählte seminar hält, entweder entgegenkommend sein (sprich: zeugnis nachbringen im laufe des semesters), oder du machst im ws jetzt nur lehrveranstaltungen, die keine seminare sind.
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Di 15.Sep 2009, 9:57
von In-sei-da
-Sandra- hat geschrieben:. . ., alles andere könntest du ja genauso gut auch vorziehen. . . .
Im erlaubten Ausmaß von max. 10 SSt.
Lehramtsstudienplan hat geschrieben:"Von den Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt können, Seminare ausgenommen, bis zu höchstens 10 Semesterstunden in den 1. Studienabschnitt vorgezogen werden, und zwar:
Fachdidaktik (max. 2 SSt. - das PS I 1830 muss absolviert sein)
VO Vorlesungen (max. 2 SSt.)
KO Konversatorien (Literaturgeschichte) bis zu 6 SSt."
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mi 16.Sep 2009, 14:57
von blobbyvolley
okay, verstanden...naja, wegen einer prüfung wird man schon nicht so pingelig sein
sonst mach ich halt mal ein paar VO's und ein paar wahlfächer. gibt ja genug auswahl ^^
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Do 17.Sep 2009, 12:11
von In-sei-da
blobbyvolley hat geschrieben:. . . pingelig . . .
Don´t go to the Piefke!

Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mo 21.Sep 2009, 15:38
von Mnemosyne
Hey,
ich hab mal eine Frage zum Prüfungspass: Das Ausfüllen ist ja soweit kein Problem

nur, wie mache ich das jetzt genau mit der Note von den ehemaligen KO? Ich habe damals KO 1848- 1945 gemacht und musste sozusagen noch VO Literaturgeschichte I machen und dann halt entweder Literaturgeschichte II (+ VO Neue dt. Lit., falls man beide KO nicht hatte) bzw. Literaturgeschichte III.
Welche Note trage ich nun aber in den Prüfungspass ein? Wenn ich damals eine Note fürs KO 1848-1945 bekommen habe und dann eine Note für die VO Literaturgeschichte I?!
LG
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Di 22.Sep 2009, 17:49
von In-sei-da
Mnemosyne hat geschrieben:Welche Note trage ich nun aber in den Prüfungspass ein? Wenn ich damals eine Note fürs KO 1848-1945 bekommen habe und dann eine Note für die VO Literaturgeschichte I?!
Also ganz leicht:
I 1255 KO Lit.geschichte 1848-1945
I 1256 VO Lit.geschichte I
GsD gibt´s die vielgeschmähten Prüfungspasscodes in dem Fall noch, die man am Prüfungspass ja auch angeben muss.

Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Di 22.Sep 2009, 21:08
von Mnemosyne
In-sei-da hat geschrieben:Mnemosyne hat geschrieben:Welche Note trage ich nun aber in den Prüfungspass ein? Wenn ich damals eine Note fürs KO 1848-1945 bekommen habe und dann eine Note für die VO Literaturgeschichte I?!
Also ganz leicht:
I 1255 KO Lit.geschichte 1848-1945
I 1256 VO Lit.geschichte I
GsD gibt´s die vielgeschmähten Prüfungspasscodes in dem Fall noch, die man am Prüfungspass ja auch angeben muss.

Ah, ok danke! Im Grunde schreibe ichalso dann alles extra auf, verstanden

Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mi 23.Sep 2009, 8:06
von In-sei-da
Mnemosyne hat geschrieben:Im Grunde schreibe ichalso dann alles extra auf, . . .
Ja.
Mein Tipp immer wieder:
Nehmt Euch die Prüfungspässe zu Hilfe. Die spiegeln den Studienplan wieder. Alles reinschreiben, was Ihr absolviert habt. Dann seht Ihr leichter, was noch fehlt.
Und die Äquivalenzen kann man ja nebendran schreiben.
Da steht zB
I 1111 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens
I 1112 Textanalyse
Da ist aber jeweils noch Platz nebendran. Kann mal also locker
I 1111 Technik des wissenschaftlichen Arbeitens
UE Methoden I
I 1112 Textanalyse
VO Einführung in die dt. Phil.
nebendran schreiben und die entsprechenden Daten dazu.
Klar: keine LV darf sich wiederholen.

Also
ned
I 1113 Textproduktion
UE Methoden II
I 1114 Rhetorik
VO Neuere Goethe WS09
. . .
. . .
I 125_
5_
VO Lit.geschichte I
I 125_
6_
VO Neuere Goethe WS09
Da muss unten halt ´ne andere VO rein (Lessing, Schiller, Kafka, Whatever . . .)

Naaa, i erklär das, weil ich eh immer wieder Anfragen danach habe.
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Mo 21.Jun 2010, 21:04
von Patricija
Habe in Deutsch und Geschichte de facto den ersten Abschnitt. Beim PÄP verzögert sich das Ganze, weil eine Prof krank ist und ich erst im September unterrichten kann. Ich würde die Note, wenn ich mich beeile, also von Beginn des WS 2010/11 haben, das mein 6. Semester wäre-also eines zuviel, oder (sind für die Mindeststudiendauer Ihres Studiums plus zwei Toleranzsemester (im Falle von Diplomstudien pro Abschnitt) vom Studienbeitrag befreit?)? Werde ich dann trotzdem Studiengebühren zahlen müssen bzw. wann kommen die vom Finanzamt (melden die sich?) und kann ich meine Familienbeihilfe verlieren?
Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Di 22.Jun 2010, 9:33
von In-sei-da
Ich würde mal aus "de facto" tatsächlich machen.

Das kannste ja mal absichern.
Und von PÄP würde ich mir eine Bestätigung geben lassen, dass es ist, wie es ist. Dann drückt uU das Finanzamt ein Auge zu, weil unverschuldet länger gebraucht. Mit der Studienzulassung (Studienbeitrag) sollte es sich ähnlich verhalten.
Hatten wir an der Germ auch schon mal und haben Bestätigungen ausgestellt.

Re: Einreichen 1.Abschnitt
Verfasst: Di 22.Jun 2010, 17:29
von Patricija
danke! aber es sind doch für die lehrerinnenbildung 4+2 toleranzsemester oder? dann wäre es kein problem.