Klar, das geht. Notfalls sollte der bestätigte Prüfungspass zum Nachweis des Abschlusses des 1. Studienabschnittes ausreichen.Ocean3 hat geschrieben:kann ich den professoren das diplomzeugnis nachreichen?

Jo, bitte.kewlcat hat geschrieben:wer füllt den eigentlich aus? ich selber?
nein, benachrichtigt wird man nicht. du kanns jedoch vorher anrufen, ob das zeugnis schon abholbereit ist.germanistik studentin hat geschrieben:ich hätte dazu noch eine frage: bekommt man vom ehemaligem prüfungsreferat eine mail bzw. kann man nachfragen, ob das diplomprüfungszeugnis schon da ist...oder einfach auf gut glück hingehen?
Da haste wohl was falsch verstanden.gedankenreich hat geschrieben:herr langer ist in der vorlesungsfreien zeit nur mittwoch ab 14 uhr da, hab ich gelesen.
Spricht auch nichts dagegen. Er kontrolliert normalerweise nicht mal, ob die, die einreicht, auch die ist, die vor ihm sitzt.gedankenreich hat geschrieben:. . . darf auch jemand anders den ausgefüllten prüfungspass mit meiner unterschrift für mich einreichen?
Ei logisch! Was interessiert uns, wie weit jemand in seinem zweiten UF ist?Clarissa hat geschrieben:geht das??
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=593verenam hat geschrieben:. . ., kann ich dann die Studiengebühren zurückfordern?
Ich hätte das mit zu hohem Studienbeitrag angegeben. Der ÖH-Beitrag ist ja auf jeden Fall zu entrichten.omsk hat geschrieben:auf dem formular zur rückerstattung gibts aber keinen punkt "absolvierung 1.abschnitt" oder sowas.