Seite 2 von 3
Verfasst: Di 02.Sep 2008, 16:14
von In-sei-da
Ocean3 hat geschrieben:kann ich den professoren das diplomzeugnis nachreichen?
Klar, das geht. Notfalls sollte der bestätigte Prüfungspass zum Nachweis des Abschlusses des 1. Studienabschnittes ausreichen.

Den hat man nämlich um einiges früher in der Hand.
Verfasst: Do 04.Sep 2008, 23:50
von kewlcat
wer füllt den eigentlich aus? ich selber?
und WIE reicht man eigentlich den 1. abschnitt ein?
nach der letzten prüfung hin zum prüfungsreferat, mit dem sammelzeugnis, auf dem alles benotet drauf ist - und dann warten?
Verfasst: Mo 08.Sep 2008, 8:29
von In-sei-da
kewlcat hat geschrieben:wer füllt den eigentlich aus? ich selber?
Jo, bitte.
Wie und wo und was man einreicht, findet man auf der SPL-Homepage (Link in meiner Signatur) unter der klingenden Griffleiste "Rund ums Einreichen"!!!
Wenn man das gelesen hat, was unter dem Formular steht, dass man sich ausdrucken und ausfüllen soll, müsste man über alles Bescheid wissen.

Verfasst: Mo 08.Sep 2008, 9:57
von germanistik studentin
ich hätte dazu noch eine frage: bekommt man vom ehemaligem prüfungsreferat eine mail bzw. kann man nachfragen, ob das diplomprüfungszeugnis schon da ist...oder einfach auf gut glück hingehen?
LG, g.s.
Verfasst: Mo 08.Sep 2008, 10:05
von march
germanistik studentin hat geschrieben:ich hätte dazu noch eine frage: bekommt man vom ehemaligem prüfungsreferat eine mail bzw. kann man nachfragen, ob das diplomprüfungszeugnis schon da ist...oder einfach auf gut glück hingehen?
nein, benachrichtigt wird man nicht. du kanns jedoch vorher anrufen, ob das zeugnis schon abholbereit ist.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Di 17.Feb 2009, 19:58
von gedankenreich
herr langer ist in der vorlesungsfreien zeit nur mittwoch ab 14 uhr da, hab ich gelesen.
da ich zu dieser zeit arbeiten muss -> darf auch jemand anders den ausgefüllten prüfungspass mit meiner unterschrift für mich einreichen?
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mi 18.Feb 2009, 7:25
von In-sei-da
gedankenreich hat geschrieben:herr langer ist in der vorlesungsfreien zeit nur mittwoch ab 14 uhr da, hab ich gelesen.
Da haste wohl was falsch verstanden.

Sonst hat er mittwochs von 12-15.30 offen, in der vorlesungsfreien Zeit macht er mittwochs erst um 14 Uhr auf.
Ansonsten ist jeden Tag von 9-11, Di 13-15.30 Uhr bei ihm offen.
gedankenreich hat geschrieben:. . . darf auch jemand anders den ausgefüllten prüfungspass mit meiner unterschrift für mich einreichen?
Spricht auch nichts dagegen. Er kontrolliert normalerweise nicht mal, ob die, die einreicht, auch die ist, die vor ihm sitzt.

Mache ich auch ned. Nur wenn´s ´ne Nachfrage gibt, fällt´s sicherlich gleich mal auf.

Selbst erscheinen ist sicherlich die besserere Variante.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mi 18.Feb 2009, 9:49
von gedankenreich
aso, dann passt das eh

juhu, danke!!
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mi 18.Feb 2009, 10:37
von Clarissa
kann man eigentlich getrennt auch einreichen? ich würd gern nur den 1. abschnitt für
la deutsch einreichen, damit ich da weitermachen kann, aber mit meinem zweitfach
bin ich leider noch nicht so weit...
geht das??
lg
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mi 18.Feb 2009, 16:48
von In-sei-da
Clarissa hat geschrieben:geht das??
Ei logisch! Was interessiert uns, wie weit jemand in seinem zweiten UF ist?

Gor ned!

Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Do 25.Jun 2009, 22:15
von -Sandra-
da ich konkret darauf leider keine antwort hier gefunden hab:
bei mir ergibt sich momentan folgendes problem: heute abend hab ich bei egger meine letzte prüfung für den ersten abschnitt geschrieben. an sich ist sie auch eine rasche beim kontrollieren, diesmal aber hat sie drei der vier wochen (wenn ichs richtig verstanden hab), die sie zum benoten zeit hat, urlaub.
das alleine würde mich ja nicht stören, wäre da nicht die familienbeihilfe. nachdem sie das also am anfang der prüfung sagte, hab ich sie danach gebeten, meine vl. schneller zu kontrollieren, damit ich die beihilfe wieder bekomm (jetzt im 6. semester und daher seit märz keine beihilfe mehr). laut ihrer aussage versucht sie zwar, einige schneller und vor ihrem urlaub noch zu korrigieren, das dürfte mittlerweile aber nimmer viel bringen, da sie die noten nicht mehr gesplittet eintragen kann - also ohnehin scheinbar gesammelt einzutragen sind, was eine schnellere korrektur sinnlos macht.
angeboten hat sie mir nun folgendes: sie stellt mir einen "offiziellen" wisch aus, also mit kopf, stempel und allem drum und dran (wo draufsteht, dass ich die prüfung xy am tag xy positiv absolviert hab, aufgrund technischer verzögerungen diese aber noch nicht eingetragen ist ins system), den ich mir dann anfang juli bei ihr holen kann.
jetzt also meine frage: alle anderen noten hab ich längst beisammen, nur diese fehlt noch. genügt das sammelzeugnis inkl. ihrer bestätigung, oder muss ich auf die eintragung der note warten? sie meinte nämlich, dass das bis anfang august dauern wird, somit verlier ich - soweit ich weiß - dann nochmal zwei monate, weils ja auch eine weile braucht, bis das zeugnis dann da ist.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Fr 26.Jun 2009, 9:29
von MariaW
Ich hab auch mal ne Frage:
Ich bin jetzt mit dem ersten Abschnitt fertig (warte noch auf ein paar Noten, gehe aber davon aus, dass die positiv werden

)
Jetzt habe ich mir gerade das Formular zum einreichen angeschaut.
Da steht aber noch zb Rethorik und Textproduktion getrennt als UE*s da. Nun hab ich aber Methoden 2 gemacht und eine VO dazu.
Wie schreibe ich das jetzt auf das Formular?
Liebe Grüße
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Fr 26.Jun 2009, 9:51
von gedankenreich
@sandra: die beihilfe bekommst du eh nachgezahlt! wenn du also erst im august einreichen kannst, bekommst du den juli nachbezahlt!
@maria: du schreibst einfach beim einen punkt die VO und beim anderen die methoden hin. ganz normal, das wird dann eh mit dem sammelzeugnis abgeglichen.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Fr 26.Jun 2009, 11:01
von -Sandra-
tatsächlich? das wäre natürlich super, damit wärs ja auch egal, bis wann die note da ist. war mir nämlich gar nicht so sicher, ob ich die ab dem zeitpunkt der ausstellung des zeugnisses krieg oder doch schon ab der letzten prüfung. dankeschön!
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Fr 26.Jun 2009, 13:09
von gedankenreich
ja, es gilt das datum der prüfung, ganz sicher

Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mo 22.Feb 2010, 19:21
von verenam
Hallo!
Hab eine ganz dringende Frage!!!
Ich mache Anfang März die letzte PR für den ersten Abschnitt, weil die Frist je eh bis 30.4. geht.
Jetzt meine Frage: Ich müsste Studiengebühren zahlen. Wenn ich die jetzt bis 15.3, einzahle und Mitte März bis Anfang April mein Diplomzeugnis bekomme, kann ich dann die Studiengebühren zurückfordern?
Ich hoffe, dass weiß wer!
Vielen, vielen Dank!
lg
verena
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Di 23.Feb 2010, 16:57
von In-sei-da
verenam hat geschrieben:. . ., kann ich dann die Studiengebühren zurückfordern?
http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=593
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mi 24.Feb 2010, 12:01
von omsk
same here. hab heut den 1.abschnitt eingereicht und studigebühren eingezahlt. auf dem formular zur rückerstattung gibts aber keinen punkt "absolvierung 1.abschnitt" oder sowas. wie das dann läuft, wird uns hoffentlich referat.studienzulassung@ehschowissn mitteilen, hab jedenfalls angefragt. details dann in diesem kino.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mi 24.Feb 2010, 15:49
von In-sei-da
omsk hat geschrieben:auf dem formular zur rückerstattung gibts aber keinen punkt "absolvierung 1.abschnitt" oder sowas.
Ich hätte das mit zu hohem Studienbeitrag angegeben. Der ÖH-Beitrag ist ja auf jeden Fall zu entrichten.

Und damit würde ich dann auch argumentieren.
Re: Einreichen des 1. Studienabschnitts und so
Verfasst: Mi 24.Feb 2010, 18:22
von omsk
das is ein verdammt guter hinweis, thx
