Verfasst: Mi 06.Aug 2008, 20:09
Zu beachten sind folgende Regelungen:conny0206 hat geschrieben:hallo! ich mach germanistik als wahlfach (48h) und kenn mich leider gar nicht mehr aus. was DARF ich denn jetzt alles machen? ich brauch ein seminar, was ist da für mich gescheiter (MA oder B?)
von den übungen hab ich jetzt die geforderten 16h, also dürft ich eigentlich eh alles (ps, se..) machen was ich will oder?
1. Subsidiär (eine entsprechende Übergangsbestimmung existiert zur Stunde nicht) wahrscheinlich folgender Passus: »Studierende geistes- und kulturwissenschaftlicher Studienrichtungen können nach Abschluss des ersten Studienabschnittes ihrer Studienrichtung in ein Seminar aufgenommen werden. Studierende anderer Studienrichtungen haben zusätzlich davor das zugehörige Proseminar des jeweiligen Prüfungsfaches (ältere oder neuere deutsche Literatur, Germanistische Sprachwissenschaft / Deutsch als Fremdsprache) zu absolvieren.« (Studienplan Diplom, 2.5.1.)
2. Subsidiär auch die »Äquivalenzliste Diplom Dt. Phil. & UF Deutsch«, die, so darf man vermuten, auch für die Module der Freien Wahlfächer gilt. Unbedingt zu beachten ist, dass nur Masterseminare den Seminaren nach altem Recht gleichgestellt sind, nicht jedoch Bachelorseminare; diese dürfen nur für die Wahlfächer I 2900 oder für »Weitere Lehrveranstaltungen nach individuellem Schwerpunkt« aus den Modulen verwendet werden (letzteres ist ungeregelt und eine Mutmaßung). Unklar ist, ob die neuen einführenden Vorlesungen der Anforderung an »VO aus dem Bereich Deutsche Philologie« genügen; wahrscheinlich ist, dass nur die Nachfolgelehrveranstaltungstypen der bisherigen Vorlesungen (außer dem Konversatoriumssubstitut VO Sprachgeschichte) belegbar sind.
Es besteht mithin eine Lücke in den Übergangsbestimmungen für Studierende, die Module der Freien Wahlfächern aus Germanistik belegen. Diese ist nach Tunlichkeit zu beheben.