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Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
also, ich bleib im diplomstudium und bin grad dabei meinen prüfungspass auszufüllen, jetz hab ich grad nen leichten schock bekommen, weil die kos ja auf vos umgewandelt wurden. ich hab 2 konversatorien + ko sprachgeschichte für den ersten abschnitt. ist das jetz so ok? weil ich ja eigentlich alle kurse erldeigt hab....nur das mit der ko - vo-umstellung hat mich grad ein wenig irritiert
- emu
- Lakritzesser
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Selbstverständlich reichen diese Leistungen. Im zweiten Abschnitt wirst du dann die fehlenden Konversatorien gemäß der Äquivalenzliste besuchen müssen. Dafür gibt es drei Szenarien, du musst zwischen zwei und drei VO Literaturgeschichte besuchen und eine oder keine VO Neuere Deutsche Literatur. Für Details siehe Äquivalenzliste.anja hat geschrieben:also, ich bleib im diplomstudium und bin grad dabei meinen prüfungspass auszufüllen, jetz hab ich grad nen leichten schock bekommen, weil die kos ja auf vos umgewandelt wurden. ich hab 2 konversatorien + ko sprachgeschichte für den ersten abschnitt. ist das jetz so ok? weil ich ja eigentlich alle kurse erldeigt hab....nur das mit der ko - vo-umstellung hat mich grad ein wenig irritiert
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
nochmal zur sicherheit: konkret kann ich alles ausser den LVs, die "MA", Bsp: MA Sprachwissenschaft
(Modulgruppe Aufbau I Master Dt. Phil.) in den ersten Abschnitt vorziehen? Oder?
(Modulgruppe Aufbau I Master Dt. Phil.) in den ersten Abschnitt vorziehen? Oder?
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Nein! Das kannste alles nur theoretisch vorziehen. Im Studienplan steht genau drin, was man vorziehen darf.
Das Dipl.SE geht übrigens auch nicht.
Das Dipl.SE geht übrigens auch nicht.
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- Germling
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Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Also nochmals für Doofe: Ich muss den Prüfungspass bis zum 30. November eingereicht haben, damit ich im WS08 in den zweiten Abschnitt wechseln kann? Und das Problem was ich habe ist, dass ich den Seminarleiter überzeugen muss mich trotzdem aufzunehmen. Ist das so richtig?
Und ist es richtig, dass auch die Mindeststudienzeit für den zweiten Abschnitt 4 Semester beträgt?
Und ist es richtig, dass auch die Mindeststudienzeit für den zweiten Abschnitt 4 Semester beträgt?
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- Germling
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- Registriert: Do 02.Feb 2006, 17:30
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
also das mit der Mindeststudienzeit habe ich gefunden auf der SPL Seite, stimmt auch leider. Das bedeutet, dass ich frühestens im Sommer 2010 meine Diplomprüfung absolvieren kann oder?
So und wenn ich meinen ersten Abschnitt erst bis zum 30. Nov eingereicht haben muss, kann ein Seminarleiter auch auch erst ein 1. Diplomzeugniss im Laufe des Dezembers erwarten oder meinetwegen eine Kopie des eingereichten Formulars am 30. November oder?
So und wenn ich meinen ersten Abschnitt erst bis zum 30. Nov eingereicht haben muss, kann ein Seminarleiter auch auch erst ein 1. Diplomzeugniss im Laufe des Dezembers erwarten oder meinetwegen eine Kopie des eingereichten Formulars am 30. November oder?
- emu
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Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Es gibt seit geraumer Zeit keine Mindeststudiendauer mehr, und selbst als es sie noch gab, durfte man sie unterschreiten; die damals erforderliche Sondergenehmigung ist aber nicht mehr notwendig.
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Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
wieso auf einmal? aber soll mich nicht stören. so schnell bin ich zwar dann doch nicht, aber mal schauen.emu hat geschrieben:Es gibt seit geraumer Zeit keine Mindeststudiendauer mehr, und selbst als es sie noch gab, durfte man sie unterschreiten; die damals erforderliche Sondergenehmigung ist aber nicht mehr notwendig.
Die schlimmste Krankheit ist das Leben;
Und heilen kann sie nur der Tod. Das ist
Die bitterste Arzney, doch auch die letzte,
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Almansor - Heinrich Heine
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Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
emu hat geschrieben:Es gibt seit geraumer Zeit keine Mindeststudiendauer mehr, und selbst als es sie noch gab, durfte man sie unterschreiten; die damals erforderliche Sondergenehmigung ist aber nicht mehr notwendig.
echt?
verdammt. jetzt kann ich mich nicht mehr selbst belügen und mach weiter zu viel als ich vertragen kann. darf ich fragen auf welchen paragraphen oder wie auch immer du dich da beziehst? (link vielleicht). das heißt wenn man fertig bin, ist man fertig und ende? egal wann das ist?
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- Germling
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Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
aha, das ist ja interessant. Gibts dazu auch nen Link?
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Nicht, dass ich wüßte. Aber wenn man die Chance hat, dass jemand vor der Zeit fertig wird, dann wird man die spl- bzw. institutsseitig sicherlich ned behindern.persephoneia hat geschrieben:Gibts dazu auch nen Link?
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Hört auf mit diesen utopischen Diskussionen, ich fühl mich eh schon schlecht...
A way a lone a last a loved a long the / riverrun, past Eve and Adam's, from swerve of shore to bend of bay, brings us by a commodius vicus of recirculation back to Howth Castle and Environs.
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Brauchste nicht. Mittlerweile kann sich doch eh jeder auf zu viele Studierende und das Anmeldesystem rausreden.M hat geschrieben:. . ., ich fühl mich eh schon schlecht...
- emu
- Lakritzesser
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Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
So utopisch finde ich die Idee, unter Mindestzeit fertigzuwerden, nun auch wieder nicht. Wenn man durch entsprechende Vorstudien die Freien Wahlfächer bereits abgedeckt hat, braucht man für einen Abschluss in sechs Semester jeweils 14 Sst., gesetzt dem Fall, man belegt im letzten Semester nur das Diplomandenseminar. Das halte ich an sich für schaffbar, zumal für nicht berufstätige Studierende. (Ich werde rein formal wohl auch unter Mindestzeit bleiben.)
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Ruhe da drüben
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Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
gibts irgendwie ne möglichkeit den ersten abschnitt einzureichen, trotz einer fehlenden note im univis? kann ich mir da irgendwo eine bestätigung oder dgl besorgen?
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
ich hab dasselbe problem und war deshalb heute beim herrn scharf. der hat mir mitgeteilt, dass man zur zuständigen sekretärin des profs. gehen muss. falls die zuständige sekretärein deines profs. die frau zehetbauer ist - die ist krank und wird erst nächste woche wieder da sein, dann aber alle noten eintragen.
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
neiiiiiiiiiiiiiiin, um die gehts. naja, egal. dann wirds halt erst nächste woche so sein
hoff ich bekomm dann keine probleme in meinen beiden seminaren, weil der eine prif hat schon ne mail geschrieben, dass wir unsre zeugnisse mitnehmen müssen
hoff ich bekomm dann keine probleme in meinen beiden seminaren, weil der eine prif hat schon ne mail geschrieben, dass wir unsre zeugnisse mitnehmen müssen
Re: Spezielle Frage bzgl. 1.Abschitt/2.Abschnitt
Neee, da kriegste keine Probs mit dem Prif. Oder Pribs mit dem Prof? Sachst ihm genau das, was Herr Scharf gesagt hat: Note wird nach Rückkunft Zehetbauer eingetragen, dann reichste ein und kannst dem Prif oder Prof die Bestätigung der erfolgreichen Einreichung zeigen.