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Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: So 23.Nov 2008, 20:47
von emu
perfect.ending hat geschrieben:da hab ich dann wohl selbst pech, wenn die qualität der noten drunter leidet oder?
Ja.
perfect.ending hat geschrieben:(also es werden alle übungen gezählt und nicht nur die besten 20 (haha das wär schön xD).. mh?)
Niemand kann dich daran hindern, ein weiteres Studium zu inskribieren und die Noten nach stipendientechnischen Grundsätzen zwischen den Studienkennzahlen aufzuteilen.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mo 24.Nov 2008, 19:50
von perfect.ending
ja ich studier aber PP + germ auf lehramt.
und das wird ja (leider in dem fall) alles zusammengerechnet..hmpf.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mo 24.Nov 2008, 21:25
von emu
perfect.ending hat geschrieben:ja ich studier aber PP + germ auf lehramt.
»Niemand kann dich daran hindern, ein weiteres Studium zu inskribieren und die Noten nach stipendientechnischen Grundsätzen zwischen den Studienkennzahlen aufzuteilen.«

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 25.Nov 2008, 17:11
von perfect.ending
dh ich könnts für germ + pp beantragen? (bzw auch nur für eines?)
ich blick nicht mehr durch :_:

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 25.Nov 2008, 17:41
von fred
du sollst irgendwas dazumachen und dir die schlechten noten dorthin rechnen lassen.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 25.Nov 2008, 17:50
von emu
Ja. Nachträglich geht das natürlich nicht mehr, aber man kann ja schon etwas vorausplanen.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mo 26.Jan 2009, 21:38
von emu
Das UNIVIS wurde um den Punkt Leistungsstipendium erweitert. Derzeit steht zumindest bei meinem Antrag »Status: berechnet« und es sind Detailinformationen verfügbar, leider noch keine Reihung.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 27.Jan 2009, 13:20
von omsk
mein antrag wurde wie erwartet abgelehnt. der karteileichen-malus hat zugeschlagen. :(

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 27.Jan 2009, 22:46
von fred
ich habe läuten hören, dass es ein neues leistungstipendium gibt. wo man auch ein maturazeugnis usw. braucht. leider hat mir besagte person nicht mehr sagen können, und auf der leistungstip HP find ich auch nix.
weiß wer was?

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 03.Feb 2009, 19:47
von emu
Mein Brief ist auch da.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 03.Feb 2009, 20:22
von fred
meiner noch nicht. was ist da los? na gut berechnet bin ich zumindest schon.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 03.Feb 2009, 20:33
von emu
Die Stipendien werden ja offensichtlich nur von einer einzige Dame betreut, daher sind auch zwei Kalenderwochen für den Versand der Mitteilungen vorgesehen.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Di 03.Feb 2009, 21:07
von fred
ich dachte immer sie wirft alle gleichzeitig "ins postkasterl". gut, dann heißts noch warten. danke.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 16:32
von omsk
habe beschlossen, mich nicht so einfach abschasseln zu lassen. in den 1990er jahren, als ich schonmal dt. philologie inskribiert hatte, war ja ein ganz anderer studienplan aktuell (ahstg. oder womöglich noch was älteres). wie können die das jetzt gegen mich verwenden?

ich möchte also gegen den negativen bescheid berufen. weiß jemand, wie das formal geht und was ich dabei beachten muss? emu?

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 16:55
von In-sei-da
omsk hat geschrieben:weiß jemand, wie das formal geht . . .
Das sollte allenfalls in der Rechtsmittelbelehrung am Bescheid drauf stehen.

omsk hat geschrieben:. . . und was ich dabei beachten muss?
Normalerweise 2 Wochen Frist. Geschäftszahl ist anzugeben und ein begründeter Berufungsantrag müsste enthalten sein (aber wie oben geschrieben, müsste das eh drauf stehen).

omsk hat geschrieben:emu?
Nee! [-X In-sei-da! :lol: Hoffe aber, Du kannst trotzdem was mit meiner Antwort anfangen. :wink:

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 17:13
von omsk
aber ja, danke! hab den brief jetzt leider nicht da, glaub aber, da ist keine rechtsmittelbeleerung drauf.

hm, ich nehm das schreiben am freitag mit in die bar und zeig ihn dir, ist das okay für dich?

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 17:19
von In-sei-da
omsk hat geschrieben:aber ja, danke! hab den brief jetzt leider nicht da, glaub aber, da ist keine rechtsmittelbeleerung drauf.
Bescheid ohne Rechtsmittelbelehrung? Jibbt ed ned. [-X

omsk hat geschrieben:hm, ich nehm das schreiben am freitag mit in die bar und zeig ihn dir, ist das okay für dich?
Klar. Aber in der Bar werde ich es wohl ned lesen. Komm einfach in meinem Büro vorbei. :-D Aber Achtung: freitags habe ich neue Öffnungszeiten und bin uU ned schon um 6.45 Uhr an der Uni. :wink:

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Mi 04.Feb 2009, 19:54
von emu
Nach §61 Abs. 2 besteht kein Rechtsanspruch auf ein Leistungsstipendium.

Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob es sich überhaupt um einen Bescheid im Sinne des AVG handelt. Vermutlich bleibt dir nur der Gang zum Höchstgericht (in diesem Fall wohl Vfgh), und das ist nicht nur teuer, sondern auch von zweifelhaftem Ausgang: Ohne deinen Fall zu kennen, würde ich verfassungsrechtliche Probleme auf den ersten Blick verneinen, insofern du mit der Überschreitung der Studiendauer argumentieren willst, und auch bei anderen Grundrechten sehe ich eher schwarz.

Zur Sicherheit solltest du aber die Rechtsberatung der ÖH in Anspruch nehmen, oder bei bestehender Rechtschutzversicherung eventuell einen Anwalt fragen. Die Frist beträgt bei den öffentlichen Gerichtshöfen sechs Wochen.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Do 05.Feb 2009, 9:23
von omsk
danke emu. werde mal die öh-rechtsberatung aufsuchen.

Re: Leistungsstipendium?

Verfasst: Do 05.Feb 2009, 9:43
von omsk
In-sei-da hat geschrieben: Klar. Aber in der Bar werde ich es wohl ned lesen. Komm einfach in meinem Büro vorbei.
ich meinte eh die irl-bar in 1010 wien (kolar) ;) und deine arbeitszeiten sind (beinah) auch meine, was einen besuch in deinem büro leider erschwert..