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Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?
Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 12:37
von gloom
In-sei-da hat geschrieben:gloom hat geschrieben:Auf der PKW wird ja auch Nicht-Erscheinen nicht nur mit einem fünfer geahndet, . . .
Das widerspricht dem Studienrecht (bei VOen). Dagegen kann man vorgehen. Da wird die PKW wohl "über" bleiben. emu hat bei einem ähnlichen Vorhaben der DP darauf hingewiesen.
Auch bei expliziter Anmeldung zur Prüfung?
Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?
Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 13:15
von emu
Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?
Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 13:38
von In-sei-da
Wenn die VO prüfungsimmanent ist, dann ist´s wohl anders.
Ansonsten gilt wohl § 11 (3) der Satzung (
http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html)
Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?
Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 16:47
von gloom
I see!
@ Emu+Inseida: Danke für die Erklärungen!