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Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?

Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 12:37
von gloom
In-sei-da hat geschrieben:
gloom hat geschrieben:Auf der PKW wird ja auch Nicht-Erscheinen nicht nur mit einem fünfer geahndet, . . .
Das widerspricht dem Studienrecht (bei VOen). Dagegen kann man vorgehen. Da wird die PKW wohl "über" bleiben. emu hat bei einem ähnlichen Vorhaben der DP darauf hingewiesen. :wink:
Auch bei expliziter Anmeldung zur Prüfung?

Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?

Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 13:15
von emu
Ich verweise auf diese meine früheren und noch immer sehr informativen Postings:
viewtopic.php?f=1&t=8084&p=84420#p84420
viewtopic.php?f=1&t=7723&p=83336#p83336
speziell zur Publizistik:
viewtopic.php?f=1&t=7723&p=83341#p83341

Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?

Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 13:38
von In-sei-da
emu hat geschrieben:speziell zur Publizistik:
viewtopic.php?f=1&t=7723&p=83341#p83341
Wenn die VO prüfungsimmanent ist, dann ist´s wohl anders. :roll:

Ansonsten gilt wohl § 11 (3) der Satzung (http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html)

Re: Anmeldung zu Vorlesungen - Prüfung?

Verfasst: Mo 15.Jun 2009, 16:47
von gloom
I see!

@ Emu+Inseida: Danke für die Erklärungen! :smt023