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Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Fr 25.Sep 2009, 1:26
von emu
campina hat geschrieben:die Gesetzeslage sollte ja Österreichweit gleich sein.
Inwiefern geht dieser sprachlich etwas konfuse Text auf die Rechtsgrundlagen ein? Wo steht geschrieben, dass Diplom- und Lehramtsstudien einem »Pool« zugerechnet werden? Ich lasse mich gerne belehren, aber es kann doch nicht so schwer sein, mir einen Paragraphen zu nennen.
campina hat geschrieben:Jeder sollte in der Mindeststudienzeit studieren, meine Meinung.
Wie schön für dich, deshalb musst du mich nicht mit deiner leicht weltfremden Meinung behelligen. Guten Abend nach Innsbruck.
Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Fr 25.Sep 2009, 8:47
von campina
emu hat geschrieben:
Inwiefern geht dieser sprachlich etwas konfuse Text auf die Rechtsgrundlagen ein? Wo steht geschrieben, dass Diplom- und Lehramtsstudien einem »Pool« zugerechnet werden? Ich lasse mich gerne belehren, aber es kann doch nicht so schwer sein, mir einen Paragraphen zu nennen.
Auf der Uni Homepage bei jeder kleinen Regelung den Paragraphen anzugeben wäre wohl ziemlich überflüssig. Jeder der Google bedienen kann und sich für die Gesetzeslage interessiert, findet innerhalb weniger Minuten das zugehörige Bundesgesetzblatt.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _II_3.html
§ 2a.
emu hat geschrieben:
Wie schön für dich, deshalb musst du mich nicht mit deiner leicht weltfremden Meinung behelligen. Guten Abend nach Innsbruck.
Was ist daran bitte weltfremd Frau Magister, das müssen Sie mir schon genauer erläutern.
Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Fr 25.Sep 2009, 12:18
von -Sandra-
campina hat geschrieben:Was ist daran bitte weltfremd Frau Magister, das müssen Sie mir schon genauer erläutern.
1. herr und nicht frau
2. das ist durchaus weltfremd, da es die lebensumstände wohl kaum bei allen studierenden zulassen, in mindestzeit fertig zu werden (doppelstudien und mehr, arbeit, zu wenige plätze in lehrveranstaltungen vor allem bei überlaufenen studien, diplomarbeit verfassen u.ä. erhöhen die semesteranzahl schnell mal)
Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Fr 25.Sep 2009, 13:12
von emu
campina hat geschrieben:§ 2a.
Ich nehme an, du meinst Abs. 2 lit. 1. Da steht ein Verweis auf § 9 Abs. 3 UniStEV, der eine Anrechnung nicht vorsieht. Das kann man aber alles in meinen vorherigen Postings nachlesen.
campina hat geschrieben:Was ist daran bitte weltfremd Frau Magister, das müssen Sie mir schon genauer erläutern.
Die meisten Studierenden arbeiten, haben Doppelstudien, sind durch konfuse Bürokratie und obskure Anmeldesysteme gehindert, chronisch krank oder haben Betreuungspflichten, oder nehmen ihr Studium ernst und wollen insbesondere als zukünftige Lehrerinnen und Lehrer keine Fachidioten bleiben. Im übrigen bin ich weder weiblich noch Magister.
Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Fr 25.Sep 2009, 14:34
von campina
§ 9 Abs. 3 Z 2 UniStEV 2004:
„Alle studienzugehörigen Semester von der erstmaligen Zulassung zum betreffenden Studium bis zum Studienabschluss sind einzubeziehen, und zwar unabhängig vom allfälligen Wechsel der anzuwendenden Studienplanversion und ohne Rücksicht auf die Konfiguration, in welcher sich das Studium oder seine Zweige finden.“
Das Lehramtsstudium zählt als „Zweig“ des Diplomstudiums, deshalb haben sie auch fast die gleiche Kennzahl. Und wie gesagt, man kann sich ja alles anrechnen lassen. Jetzt mal ehrlich, findet ihr das nicht legitim, dass sie das mitzählen?
Weltfremd, na ja, eure Argumente sind aber auch nicht alle standhaft!
- Arbeit, chronisch krank, Betreuungspflichten: das sind alles Gründe, die ohnehin den Erlass des Studienbeitrages nach sich ziehen. § 2b. Abs. 4 nennt diese nämlich als Erlassgrund. Wer durch Krankheit am Studium gehindert ist oder ein Kind zu betreuen hat, zahlt nicht. Auch wer über die Geringfügigkeitsgrenze (2009: 357,74 Euro pro Monat) hinaus erwerbstätig ist, ist befreit.
- Doppelstudium: das Beste wäre wohl bei der neuen Regelung das Zweitstudium erst zu beginnen, wenn man mit dem Erststudium (fast) fertig ist. Wenn es zwei völlig unterschiedliche Studien sind, dann werden die Semester des Erststudiums ja nicht hinzu gerechnet. Ich kenn auch Leute, die vorübergehend ihr Zweitstudium exmatrikuliert haben, damit sie nicht zahlen müssen. Die machen es dann halt nach dem Erststudium fertig.
- Diplomarbeit: ist in der berechneten Mindeststudiendauer eindeutig eingerechnet. Im Lehramt ist das klar ersichtlich: Der zweite Abschnitt hat weniger Semesterstunden und trotzdem ein Semester länger Mindeststudienzeit.
- Überlaufene Studien: ok, dieses Argument lass ich gelten. Das kann ich für Wien ja auch schwer beurteilen, bei uns in Innsbruck kein Problem. Trotzdem, bevor wir Studienbeitrag zahlen müssen, haben wir 2 Toleranzsemester pro Abschnitt. Das heißt man darf e schon statt (zB) 9 Semestern 13 Semester studieren, das sind dann 144 % der Mindeststudiendauer, und erst dann muss man zahlen. Das sind ja 6,5 Jahre für Lehramt, das ist doch ewig.
- Fachidioten: willst du also sagen, dass ich mich in meinen Fächern weniger auskenne, weil ich in der Mindeststudienzeit studiere? Man könnte das auch Konzentration aufs Studium nennen. Oder macht jemand der länger studiert etwa mehr Kurse?
Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Fr 25.Sep 2009, 15:08
von -Sandra-
campina hat geschrieben:Weltfremd, na ja, eure Argumente sind aber auch nicht alle standhaft!
- Arbeit, chronisch krank, Betreuungspflichten: das sind alles Gründe, die ohnehin den Erlass des Studienbeitrages nach sich ziehen. § 2b. Abs. 4 nennt diese nämlich als Erlassgrund. Wer durch Krankheit am Studium gehindert ist oder ein Kind zu betreuen hat, zahlt nicht. Auch wer über die Geringfügigkeitsgrenze (2009: 357,74 Euro pro Monat) hinaus erwerbstätig ist, ist befreit.
- Doppelstudium: das Beste wäre wohl bei der neuen Regelung das Zweitstudium erst zu beginnen, wenn man mit dem Erststudium (fast) fertig ist. Wenn es zwei völlig unterschiedliche Studien sind, dann werden die Semester des Erststudiums ja nicht hinzu gerechnet. Ich kenn auch Leute, die vorübergehend ihr Zweitstudium exmatrikuliert haben, damit sie nicht zahlen müssen. Die machen es dann halt nach dem Erststudium fertig.
- Diplomarbeit: ist in der berechneten Mindeststudiendauer eindeutig eingerechnet. Im Lehramt ist das klar ersichtlich: Der zweite Abschnitt hat weniger Semesterstunden und trotzdem ein Semester länger Mindeststudienzeit.
- Überlaufene Studien: ok, dieses Argument lass ich gelten. Das kann ich für Wien ja auch schwer beurteilen, bei uns in Innsbruck kein Problem. Trotzdem, bevor wir Studienbeitrag zahlen müssen, haben wir 2 Toleranzsemester pro Abschnitt. Das heißt man darf e schon statt (zB) 9 Semestern 13 Semester studieren, das sind dann 144 % der Mindeststudiendauer, und erst dann muss man zahlen. Das sind ja 6,5 Jahre für Lehramt, das ist doch ewig.
ich will ja nicht kleinlich sein, aber das sind keine argumente dafür, dass man das studium in mindestzeit schafft bzw. widerspricht das nicht unseren argumenten, dass durchaus gründe vorliegen können, weshalb man es nicht in mindestzeit schafft, sein studium zu beenden. du hast damit lediglich möglichkeiten aufgezählt, die für einen erlass des studienbeitrags sprechen.
was die einberechnete zeit für die diplomarbeit betrifft: mir sind durchaus leute bekannt, die genau deshalb länger gebraucht haben, weil sich +/- 100 seiten nunmal nicht in drei wochen schreiben lassen, wenn die qualität passen soll.
campina hat geschrieben:- Fachidioten: willst du also sagen, dass ich mich in meinen Fächern weniger auskenne, weil ich in der Mindeststudienzeit studiere? Man könnte das auch Konzentration aufs Studium nennen. Oder macht jemand der länger studiert etwa mehr Kurse?
das ist wohl eher so zu verstehen, dass man durchaus länger braucht, wenn man sich intensiver mit den inhalten auseinandersetzt und nicht nur im husch-pfusch-verfahren prüfungen ablegt, weils so schneller geht.
Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Fr 25.Sep 2009, 20:07
von campina
-Sandra- hat geschrieben:
ich will ja nicht kleinlich sein, aber das sind keine argumente dafür, dass man das studium in mindestzeit schafft bzw. widerspricht das nicht unseren argumenten, dass durchaus gründe vorliegen können, weshalb man es nicht in mindestzeit schafft, sein studium zu beenden. du hast damit lediglich möglichkeiten aufgezählt, die für einen erlass des studienbeitrags sprechen.
Ok, offensichtlich reden wir aneinander vorbei. Meine Intention überhaupt in diesem Forum auch nur irgendetwas zu posten war es, euch über die Gesetzeslage aufzuklären. finparfaite wollte wissen, warum sie auf einmal im nächsten Semester Studiengebühren zahlen muss. Da ihr anscheinend dazu in Wien keine Infos bekommen habt, hab ich euch unsere Ibk Infos gepostet. Hat ja anscheinend leider nicht geholfen.
Jetzt diskutieren wir hier ob es Gründe dafür gibt, nicht in Mindestzeit fertig zu werden.
Ihr hängt euch also an meiner Aussage auf, dass "jeder in Mindestzeit fertig studieren sollte, meine Meinung" richtig? Ok, lasst mich das anders formulieren, wenn es schon so falsch rüber gekommen ist. Ich bin der Meinung, dass jeder "normale" Student ohne gröbere Probleme die Pflicht Studienbeitrag zahlen zu müssen locker umgehen kann. Entweder er studiert eben in Mindestzeit oder es gelten e tausend Ausnahmegründe. Ich bemitleide also niemanden, der zahlen muss. Auf keinen Fall wollte ich denen zu Nahe treten, die warum auch immer länger für ihr Studium brauchen. Das hat e jeder selbst zu entscheiden. Aber es sollte sich auch keiner beschweren, der dann Studienbeitrag zahlen muss. Die Unis kosten den Staat jedes Jahr so schon Milliarden, und man will eben Langzeitstudenten vermeiden, das ist doch verständlich oder etwa nicht?
-Sandra- hat geschrieben:
was die einberechnete zeit für die diplomarbeit betrifft: mir sind durchaus leute bekannt, die genau deshalb länger gebraucht haben, weil sich +/- 100 seiten nunmal nicht in drei wochen schreiben lassen, wenn die qualität passen soll.
Ich kann nur über mein eigenes Studium sprechen und mir bleibt ein ganzes Semester (ohne jegliche Kurse) für die Diplomarbeit. Und ich hatte wirklich keinen Stress in 8 Semester Lehramt zu studieren.
-Sandra- hat geschrieben:
das ist wohl eher so zu verstehen, dass man durchaus länger braucht, wenn man sich intensiver mit den inhalten auseinandersetzt und nicht nur im husch-pfusch-verfahren prüfungen ablegt, weils so schneller geht.
Ich versteh das Argument. Aber es sind doch so wenige Stunden. Wenn ich e nur 20-25 Stunden pro Semester machen muss um in der Zeit zu bleiben, da hab ich doch echt keinen Stress und muss auch die Prüfungen nich "husch-pfusch" machen. Ich sag euch eines, ich hatte in der Oberstufe mehr zu tun als auf der Uni. Was habt ihr denn für Prüfungen?
Re: Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Sa 26.Sep 2009, 10:59
von omsk
meine güte, es gibt einfach auch andere konzepte, zu studieren, als ein 100m-sprint: etwa hindernis- oder orientierungslauf.
manche finden es einfach sinnvoller, sich verschiedene studienfächer anzusehen, querverbindungen und mögliche oder auch unmögliche berührungspunkte mit anderen disziplinen auszuloten, auch mal für längere zeit ins ausland zu gehen oder praktische erfahrungen zu sammeln. diese freiheiten sind in den letzten jahren eh mehr und mehr eingeschränkt worden - sie dennoch zu nutzen und maximal auszuschöpfen halte ich für durchaus legitim und gescheit.
zudem glaube ich nicht, dass nur auf diejenigen die tollen jobs warten, die in mindestdauer und mit bestnoten durchs studium bolten (es sei denn, man strebt an, in einem high-potential-ofen a la mckinsey oder boston consulting zu verglühen...)