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Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt

Verfasst: Do 11.Nov 2010, 8:24
von raffaela1012
Patricija: wieso fragst du nicht gleich an den richtigen Stellen nach, bevor du vielleicht unnötig Zeit verlierst? Die Sekretärin von der Pädagogik hat mir immer gleich zurückgeschrieben und wenns ganz eilig ist, ruf ich halt an.
Was ich weiß: du bekommst beim Einreichen eine Bestätigung, dass du eingereicht hast. Das reicht für die Versicherung vielleicht?! Weiß ich nicht, müsstest DU erfragen bei der Versicherung! Auch jede Versicherung würde das wahrscheinlich anders handhaben, deswegen werden wir dir hier keine 100%ige Antwort geben können!
Weiters musst du eben bis zum Ende der Nachfrist eingereicht haben, damit es für das vorhergegangene Semester gilt!
Solltest du dein Toleranzsem. auch überschritten haben, hätten sie die FBH ja bereits eingestellt, die kontrollieren ja automatisch und zahlen nicht einfach aus, bis sich halt mal wer bei ihnen meldet. Bekommst du sie also noch, ist alles ok. Meistens wird deine Mama/dein Papa ja aufgefordert, nachzuweisen, dass du noch studierst bzw. den ersten Abschnitt jetzt erledigt hast. Bei mir weiß meine Mama schon lange, dass meine FBH jetzt bis Februar bewilligt wurde. Was passt, weil ich zu der Zeit mein Toleranzsemester beende und den Abschnitt einreichen muss, danach wird nichts mehr ausgezahlt bis ich das Diplomprüfungszeugnis (bis Ende der Nachfrist, im April) vorlege. Dasselbe gilt für die Studienbeihilfe, die bei dir ja egal ist. Also eigentlich müsste dir die Person, die deine FBH offiziell bezieht, sagen können wie lange sie bewilligt wurde!

Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt

Verfasst: Sa 18.Dez 2010, 19:43
von Chann
Kurze Zusammenfassung von jemanden der es ausm Diplstudium weiß

Mindestzeit + 1 Toleranzsemester - wobei man sich meist schon auf Briefe des Finanzamtes im Jänner freuen darf "wann denn der 1. Abschnitt kommt" - dabei hatte man oft noch nicht mal die Prüfungen von diesem Semester

wichtig: das Einreichen und bis man das Zeugnis abholen kann dauert oft mehrere Wochen (4 Wochen Wartezeit kann es da schon mal geben), man kann sich aber eine Bestätigung beim Einreichen geben lassen (die bekommt man zu 90% NICHT automatisch, sondern man muss sie verlangen)

Es kann einem übrigens auch passieren, dass die FBH weitergezahlt wird und man zurückzahlen muss, wenn die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht worden sind.

Lg

Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt

Verfasst: Fr 12.Aug 2011, 13:43
von Martina1104
Hey!
Ich möchte mich gleich für meine etwas dumme Frage entschuldigen (scheinbar weiß es jeder außer meiner wenigkeit :-s ), aber wo bitte finde ich den Prüfungspass für vorerst amal den 1.Abschnitt von der LehrerInnenbildung? Ich sitz heut schon den 3.Tag und durchforste alle Seiten die mir so einfallen, fündig bin ich blindes huhn aber noch nicht geworden :S

LG
Martina

Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt

Verfasst: Fr 12.Aug 2011, 14:24
von WeiRdKaktuS
Hey, den gibts nicht ;)
Du nimmst einfach das Sammelzeugnis (den Lehrerbildungsabschnitt) und ein aktuelles Studienblatt und bringst das zu Frau Spitzauer. 2-3 Wochen später kannst du dir den Prüfungspass, einen gelben Zettel, abholen. Wann genau, das erfährst du auf der Homepage zur LehrerInnenbildung.

Achja: Alle Infos sind hier zu finden: http://sss-lehrerinnenbildung.univie.ac ... enbildung/

Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt

Verfasst: Fr 12.Aug 2011, 14:36
von Martina1104
Ich habs mich ja fast nicht zu glauben getraut, ja die Info hab ich eh gelesen.
Aber ich habe gelernt: Lieber fragen als 3mal rennen :)

Danke dir!!

Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt

Verfasst: Fr 12.Aug 2011, 14:39
von WeiRdKaktuS
Bitte, bitte. Ja, auf der Lehrerbildung gehts relativ unbürokratisch zu, denen kann man schon glauben :-D