Re: Lehrerinnenbildung-1. Abschnitt
Verfasst: Do 11.Nov 2010, 8:24
Patricija: wieso fragst du nicht gleich an den richtigen Stellen nach, bevor du vielleicht unnötig Zeit verlierst? Die Sekretärin von der Pädagogik hat mir immer gleich zurückgeschrieben und wenns ganz eilig ist, ruf ich halt an.
Was ich weiß: du bekommst beim Einreichen eine Bestätigung, dass du eingereicht hast. Das reicht für die Versicherung vielleicht?! Weiß ich nicht, müsstest DU erfragen bei der Versicherung! Auch jede Versicherung würde das wahrscheinlich anders handhaben, deswegen werden wir dir hier keine 100%ige Antwort geben können!
Weiters musst du eben bis zum Ende der Nachfrist eingereicht haben, damit es für das vorhergegangene Semester gilt!
Solltest du dein Toleranzsem. auch überschritten haben, hätten sie die FBH ja bereits eingestellt, die kontrollieren ja automatisch und zahlen nicht einfach aus, bis sich halt mal wer bei ihnen meldet. Bekommst du sie also noch, ist alles ok. Meistens wird deine Mama/dein Papa ja aufgefordert, nachzuweisen, dass du noch studierst bzw. den ersten Abschnitt jetzt erledigt hast. Bei mir weiß meine Mama schon lange, dass meine FBH jetzt bis Februar bewilligt wurde. Was passt, weil ich zu der Zeit mein Toleranzsemester beende und den Abschnitt einreichen muss, danach wird nichts mehr ausgezahlt bis ich das Diplomprüfungszeugnis (bis Ende der Nachfrist, im April) vorlege. Dasselbe gilt für die Studienbeihilfe, die bei dir ja egal ist. Also eigentlich müsste dir die Person, die deine FBH offiziell bezieht, sagen können wie lange sie bewilligt wurde!
Was ich weiß: du bekommst beim Einreichen eine Bestätigung, dass du eingereicht hast. Das reicht für die Versicherung vielleicht?! Weiß ich nicht, müsstest DU erfragen bei der Versicherung! Auch jede Versicherung würde das wahrscheinlich anders handhaben, deswegen werden wir dir hier keine 100%ige Antwort geben können!
Weiters musst du eben bis zum Ende der Nachfrist eingereicht haben, damit es für das vorhergegangene Semester gilt!
Solltest du dein Toleranzsem. auch überschritten haben, hätten sie die FBH ja bereits eingestellt, die kontrollieren ja automatisch und zahlen nicht einfach aus, bis sich halt mal wer bei ihnen meldet. Bekommst du sie also noch, ist alles ok. Meistens wird deine Mama/dein Papa ja aufgefordert, nachzuweisen, dass du noch studierst bzw. den ersten Abschnitt jetzt erledigt hast. Bei mir weiß meine Mama schon lange, dass meine FBH jetzt bis Februar bewilligt wurde. Was passt, weil ich zu der Zeit mein Toleranzsemester beende und den Abschnitt einreichen muss, danach wird nichts mehr ausgezahlt bis ich das Diplomprüfungszeugnis (bis Ende der Nachfrist, im April) vorlege. Dasselbe gilt für die Studienbeihilfe, die bei dir ja egal ist. Also eigentlich müsste dir die Person, die deine FBH offiziell bezieht, sagen können wie lange sie bewilligt wurde!