Mnemosyne hat geschrieben:@ Sehr geehrter Herr Thomas Adis aus dem schönen Deutschland....
Bitte um eine ernste Antwort

Sehr geehrter Mnemosyne (N.C.)!
Ich bitte um die Einhaltung einfacher Umgangsformen (jo, i bin womöglich bissl pedantisch und leg ein wenig Wert drauf) und schon bin ich ein netter Mensch.
Normalerweise sollte ein Vertreter/eine Vertreterin eines Studenten/einer Studentin dessen/deren Studierendenausweis in Kopie mit einer unterschriebenen Ermächtigungserklärung dabei haben.
Aber bis ich lange überprüft habe, ob der Vertreter/die Vertreterin eines Studenten/einer Studentin auch alles hat und weiß, werde ich alt und grau (also noch älter und grauer) und begnüge mich normalerweise mit Matr.nr. und LV-Wissen (bitte immer mind. eine Ersatz-LV in petto haben, damit man uU umschwenken kann, wenn die gewünschte LV schon mit 12 Studierenden belegt ist [mit mehr dürfen wir in der Voranmeldung eine LV ned "befüllen"]).