Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit
Verfasst: Di 19.Okt 2010, 12:38
Hi Leute!
Ich hab gerade einen kleinen Kampf mit einer Prof. an der Romanistik, die mir immer sehr sympathisch war.
Sie hat für die Abgabe Mitte Oktober als Frist angesehen. Ich kann mich aber erinnern, dass sie in der LV meinte, dass sie die Frist früher ansetzt, damit wir die Arbeit auch wirklich fristgerecht abgeben können. Mit einem Augenzwinkern, dass man ihr im Notfall ja mailen kann. Nun war ich mit der Lateinprüfung usw etwas überfordert und habe mir mit drei PS Arbeiten auch zu viel vorgenommen. Die Arbeit ist nun nicht ganz fertig geworden. Dies hab ich ihr auch gemailt. Nun meint sie quasi, dass sie eh schon die gesetzliche Frist gewählt hat und mehr nun nicht möglich ist.
Die gesetzliche Frist ist doch die Nachfrist zur Anmeldung des Studiums? Mitte November oder irre ich?
Ich habe mit Hilfe von google auch dies gefunden:
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Satzung der Universität Wien, Studienrecht, § 8, Abs. 1,2,5)
(5) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.
Hm... ich weiß leider nicht, was mit der Prof los ist, und warum sie nun so "ungut" ist.. wie gesagt .. ich hatte sie sehr sympathisch gefunden.. nun bin ich ziemlich verzweifelt, weil ich ja den 1.abschnitt einreichen muss und nicht damit gerechnet hatte, dass sie da Probleme macht. Ich war ja auch immer brav anwesend und hab mein Referat gehalten..
Helft mir mal bitte kurz auf die Sprünge ob das mit der Frist rechtlich nicht so aussieht, wie ich es mir einbilde..
Danke!
Ich hab gerade einen kleinen Kampf mit einer Prof. an der Romanistik, die mir immer sehr sympathisch war.
Sie hat für die Abgabe Mitte Oktober als Frist angesehen. Ich kann mich aber erinnern, dass sie in der LV meinte, dass sie die Frist früher ansetzt, damit wir die Arbeit auch wirklich fristgerecht abgeben können. Mit einem Augenzwinkern, dass man ihr im Notfall ja mailen kann. Nun war ich mit der Lateinprüfung usw etwas überfordert und habe mir mit drei PS Arbeiten auch zu viel vorgenommen. Die Arbeit ist nun nicht ganz fertig geworden. Dies hab ich ihr auch gemailt. Nun meint sie quasi, dass sie eh schon die gesetzliche Frist gewählt hat und mehr nun nicht möglich ist.
Die gesetzliche Frist ist doch die Nachfrist zur Anmeldung des Studiums? Mitte November oder irre ich?
Ich habe mit Hilfe von google auch dies gefunden:
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Satzung der Universität Wien, Studienrecht, § 8, Abs. 1,2,5)
(5) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.
Hm... ich weiß leider nicht, was mit der Prof los ist, und warum sie nun so "ungut" ist.. wie gesagt .. ich hatte sie sehr sympathisch gefunden.. nun bin ich ziemlich verzweifelt, weil ich ja den 1.abschnitt einreichen muss und nicht damit gerechnet hatte, dass sie da Probleme macht. Ich war ja auch immer brav anwesend und hab mein Referat gehalten..
Helft mir mal bitte kurz auf die Sprünge ob das mit der Frist rechtlich nicht so aussieht, wie ich es mir einbilde..
Danke!