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Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Di 19.Okt 2010, 12:38
von raffaela1012
Hi Leute!

Ich hab gerade einen kleinen Kampf mit einer Prof. an der Romanistik, die mir immer sehr sympathisch war.
Sie hat für die Abgabe Mitte Oktober als Frist angesehen. Ich kann mich aber erinnern, dass sie in der LV meinte, dass sie die Frist früher ansetzt, damit wir die Arbeit auch wirklich fristgerecht abgeben können. Mit einem Augenzwinkern, dass man ihr im Notfall ja mailen kann. Nun war ich mit der Lateinprüfung usw etwas überfordert und habe mir mit drei PS Arbeiten auch zu viel vorgenommen. Die Arbeit ist nun nicht ganz fertig geworden. Dies hab ich ihr auch gemailt. Nun meint sie quasi, dass sie eh schon die gesetzliche Frist gewählt hat und mehr nun nicht möglich ist.
Die gesetzliche Frist ist doch die Nachfrist zur Anmeldung des Studiums? Mitte November oder irre ich?
Ich habe mit Hilfe von google auch dies gefunden:
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Satzung der Universität Wien, Studienrecht, § 8, Abs. 1,2,5)

(5) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.

Hm... ich weiß leider nicht, was mit der Prof los ist, und warum sie nun so "ungut" ist.. wie gesagt .. ich hatte sie sehr sympathisch gefunden.. nun bin ich ziemlich verzweifelt, weil ich ja den 1.abschnitt einreichen muss und nicht damit gerechnet hatte, dass sie da Probleme macht. Ich war ja auch immer brav anwesend und hab mein Referat gehalten..

Helft mir mal bitte kurz auf die Sprünge ob das mit der Frist rechtlich nicht so aussieht, wie ich es mir einbilde..

Danke!

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Di 19.Okt 2010, 12:44
von raffaela1012
Auf studentpoint findet sich das als Nachfrist:
Die Nachfrist an der Universität Wien reicht im Wintersemester vom 16. Oktober bis 30. November 2010.

das heißt, der 30.nov ist die offizielle, rechtliche deadline.. man, ich versteh echt nicht, warum manche profs. so einen aufstand machen müssen.. noch dazu hab ich das ja echt nicht extra gemacht.

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Di 19.Okt 2010, 12:53
von WeiRdKaktuS
Das kenn ich leider nur zu gut, dass sich manche Profs. bei den Terminen quer stellen (und dann selber nicht die 4-Wochen-Frist zur Benotung einhalten...).
Leider kannst du nicht darauf bestehen, dass der Abgabetermin der Nachfrist entspricht - der/die Prof. könnte die Arbeit auch rein theoretisch Ende des Semesters verlangen und alle danach eingehenden Arbeiten nicht mehr akzeptieren.
Betone am besten, dass du die Arbeit für den 1. Abschnitt wirklich brauchst, notfalls leg Zeugnisse vor, dass das wirklich den Tatsachen entspricht.

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Di 19.Okt 2010, 14:07
von raffaela1012
ja, das ist echt ärgerlich.

erst schreibt sie, dass sie sich schon an die gesetzlichen Fristen hält und einfach nicht mehr kann, dann schreib ich ihr, wie es gesetzlich aussieht und plötzlich kommts mit: ich darf das festlegen und aus. ich check echt grad nicht, was mit ihr los ist.. ich mein, ich brauch quasi 5 zusätzliche Tage und sie führt sich so auf..
hab ihr jetzt nochmals geschrieben, dass ich die note wirklich brauch und auch keinen platz in einem ps mehr bekommen würde.. außerdem wollte ich im sose ja nach spanien gehen :-(.
hab jetzt auch geschrieben, dass ich die arbeit am Fr in Ihr Postfach legen werde - hab ja noch dazu die Hälfte schon geschrieben, nur mit Latein wurde es dann so knapp.. da konnte ich mich einfach nicht konzentrieren.. werd ich mich halt heute nacht hinsetzen und durchmachen.. morgen nochmal überarbeiten und dann abgeben..

Falls sies überhaupt noch benotet, wird es sicher maximal ein 4er.. dabei hab ich ihr echt nix getan. ich versteh sowas nicht :-(. ich war auch nie unhöflich etc.. und als Student kann man natürlich nix machen..

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Di 19.Okt 2010, 14:11
von raffaela1012
ich versteh halt überhaupt nicht, was sie jetzt genau davon hat..

am besten ist der satz: für ihre verunglückte terminplanung kann ich nichts.

dabei weiß sie gar nicht, warum es im sommer für mich drunter und drüber gegangen ist und warum ich die Arbeit nicht schon früher geschrieben habe.. immerhin hätte wer aus meiner Familie verunglücken können etc.. und darauf so einen satz zu schreiben, finde ich schon unter aller sau.. woher will sie denn wissen welches unglück meine termine so verschoben hat und woher nimmt sie sich das recht, das so zu beurteilen.. als ob ich was dafür könnte.. ich wünsche ihr echt, dass ihr sowas nie passiert und dass sie dann nicht aus so behandelt wird..

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Di 19.Okt 2010, 17:25
von gloom
Um Zimmermann zu zitieren: Viele Lehrende vergessen sehr bald ihre eigene Studienzeit.

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Mi 20.Okt 2010, 21:28
von Kwiek
Ich kann mich gloomy nur anschließen.

Dazu kommt, dass die meisten Profs von Unigesetzen noch weniger Ahnung haben als die meisten Studis (was jetzt nicht böse aufgefasst werden soll, aber das UG ist einfach recht umfangreich) und deshalb oft falsche Auskünfte geben oder auch nicht wissen, welche Richtlinien sie einhalten müssen usw.

Wenn du dich am Ende wirklich ungerecht behandelt fühlst, kannst du vielleicht mal beim Zimmermann o.ä. nachfragen, ob es da irgendeine Möglichkeit gibt, etwas zu tun... Viell. hilft ja ein freundliches Wort zwischen zwei Profs was?

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Do 28.Okt 2010, 9:53
von In-sei-da
Kwiek hat geschrieben:Viell. hilft ja ein freundliches Wort zwischen zwei Profs was?
Jo, des hilft manchmal. Ausserdem hilft manchmal auch ein Aufklären des Sachverhaltes in klaren Worten.

Sehr geehrte Frau Dr. XY!

Meine Terminplanung war bis zu dem Punkt vollkommen und das Abgeben der Arbeit wäre sich mE locker ausgegangen, wenn nicht . . . (und dann schreibt man den Grund rein, was passiert ist - ned theadralisch, sondern die nüchternen Fakten, uU unter dem Hinweis, dass man das allenfalls auch belegen kann).

Und dann wartet man halt mal zu.

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Mo 26.Sep 2011, 5:03
von Annigret
wow! das hört sich ganz schön wild an... wie ist das mit arbeiten aus dem vorherigen wintersemester? kann man die dann auch bis november abgeben?

lg annigret

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Mo 26.Sep 2011, 17:10
von gloom
Annigret hat geschrieben:wow! das hört sich ganz schön wild an... wie ist das mit arbeiten aus dem vorherigen wintersemester? kann man die dann auch bis november abgeben?
Kommt immer drauf an, was der Lehrende gesagt hat. Wenn er eine Frist gegeben hat, dann ist diese bindend.

Re: Frist zur Abgabe einer Proseminararbeit

Verfasst: Fr 30.Sep 2011, 11:22
von Annigret
Ich war jetzt doch bei meinem prof in der sprechstunde und darf die arbeit aus dem vorherigen wintersemester jetzt noch abgeben, obwohl die frist mit ende juni ausgelaufen ist!!!!!! *freu* mehr nette profs sollte es halt geben! :wink: