zuerst mal die festlegung der parameter: ich studiere germanistik auf diplom und bin nun im 2. studienabschnitt.

nun meine frage: da diplomstudierende ja, wenn ich das richtig verstanden habe, keinen praktikumsbericht verfassen, sondern einfach eine bestätigung des arbeitsgebers, dass sie dieses praktikum auch tatsächlich absolviert haben, vorlegen müssen, frage ich mich nun, wie diese bestätigung auszusehen hat bzw. ob es da ein formular gibt/eine festgelegte formulierung/formatierung. und ob mir hr. michler bei der endgültigen anrechnung des praktikums noch einen strich durch die rechnung machen könnte (von wegen: nicht wissenschaftlich genug, etc.).
danke für eure erfahrungsberichte und sonstigen hilfestellungen!