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1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Sa 01.Jan 2011, 14:06
von raffaela1012
So, ich bin ja nun knapp davor einreichen zu können ;-)
Und bin nun auf diese Seite gestoßen: http://ssc-philkultur.univie.ac.at/stud ... abschnitt/

So, ich reiche also an drei unterschiedlichen Stellen ein, und nach 4 Wochen ca. gehe ich zum SSC der Germanistik (das ich wo finde?) und hol mir mein Diplomprüfungszeugnis ab? (Deutsch ist mein Erstfach). Ich muss dazwischen nichts mehr irgendwo anders hinbringen, das läuft dann automatisch von diesen drei Stellen zusammen? Ich will nur nicht, dass da irgendein Fehler passiert und ich es zeitlich nicht schaffe aufgrund von meinen Beihilfen.

Danke!

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Sa 01.Jan 2011, 14:17
von raffaela1012
Und da steht noch bei Formular: Ansuchen um Ausstellung des Diplomprüfungszeugnisses

Wo bekomme ich das?

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Di 04.Jan 2011, 19:45
von raffaela1012
schupf :) bitte um Info bevor es zu spät ist!

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Di 04.Jan 2011, 19:55
von gloom
Kinder! Lest doch, was auf den ganzen tollen Homepages steht!
Für die Germ gilt folgendes: du füllst das Formular aus (2mal oder einfach kopieren) und gehst samt aller notwendigen Beilagen zu Günther Langer. Vorort überprüft er deine Leistungen und bestätigt dann das Einreichen. Ein Formular behält er sich, das andere bekomsmt du. Und dann kannst du nach ca. 4 Wochen beim Philologisch-Kulturwissenschaftlichem StudienServiceCenter (kein Institut hat ein eigenes SSC) auftauchen und dir dein Zeugnis holen.
Und damit sich auch ja niemand die Mühe machen muss selber zu recherchieren, zu lesen, oder nachzudenken, sind hier nochmal alle relevanten Informationen des für die SPL 10/Deutsche Philologie relevanten SSC auf dem Silbertablett:

Philologisch-Kulturwissenschaftliches
StudienServiceCenter
Universität Wien
Spitalgasse 2-4, Hof 2, Eingang 2.9
1090 Wien-Alsergrung

Öffnungszeiten
während des Semesters:
Dienstag und Mittwoch, 09:00 - 12:00 Uhr
Donnertag, 14:00 - 18:00 Uhr

in den vorlesungsfreien Zeit:
Dienstag und Mittwoch, 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag, 14:00 - 16:00 Uhr

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Di 04.Jan 2011, 20:44
von raffaela1012
gloom hat geschrieben:Kinder! Lest doch, was auf den ganzen tollen Homepages steht!
Für die Germ gilt folgendes: du füllst das Formular aus (2mal oder einfach kopieren) und gehst samt aller notwendigen Beilagen zu Günther Langer. Vorort überprüft er deine Leistungen und bestätigt dann das Einreichen. Ein Formular behält er sich, das andere bekomsmt du. Und dann kannst du nach ca. 4 Wochen beim Philologisch-Kulturwissenschaftlichem StudienServiceCenter (kein Institut hat ein eigenes SSC) auftauchen und dir dein Zeugnis holen.
Und damit sich auch ja niemand die Mühe machen muss selber zu recherchieren, zu lesen, oder nachzudenken, sind hier nochmal alle relevanten Informationen des für die SPL 10/Deutsche Philologie relevanten SSC auf dem Silbertablett:

Philologisch-Kulturwissenschaftliches
StudienServiceCenter
Universität Wien
Spitalgasse 2-4, Hof 2, Eingang 2.9
1090 Wien-Alsergrung

Öffnungszeiten
während des Semesters:
Dienstag und Mittwoch, 09:00 - 12:00 Uhr
Donnertag, 14:00 - 18:00 Uhr

in den vorlesungsfreien Zeit:
Dienstag und Mittwoch, 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag, 14:00 - 16:00 Uhr
Sorry, ich glaub, mein Post war missverständlich! Ich weiß, wie ich den ersten Abschnitt einreiche und ich weiß auch wo!
Es geht dann aber um das GESAMTE Diplomprüfungszeugnis!
Auf dem geposteten Link geht für mich nicht hervor, ob ich quasi von jedem Fach einzeln die Bestätigungen abholen muss und dann nochmal alles gesamt einreichen gehen muss, um das gesamt Zeugnis zu bekommen.. ich muss ja bis spätestens Ende April zumindest die Bestätigung haben, dass ich eingereicht habe (also ALLES, nicht nur ein Fach). Wenn ich aber alles einzeln einreich - Hausnummer Ende März - und Ende April erst die einzelnen Dinge bekomme, könnts knapp werden mit der Frist oder? Und deswegen frag ich, ob das automatisch zusammenläuft oder ob da ein Zwischenschritt für mich ist.

Ganz ehrlich, ich informier mich wirklich ausführlich, war auf allen SPL Seiten meiner Fächer, nur dieser eine, doch so wichtige Punkt aufgrund der Frist, ist mir unklar.

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Mi 05.Jan 2011, 17:46
von riva
Hallo Raffaela,

also, das mit dem 1. Diplomprüfungszeugnis für Lehrämter ist eine Neuerung.
D.h. du musst die ersten Abschnitte an den Instituten einreichen: Germanistik bei Günter Langer, zB Romanistik bei Marion Koranda usw. Die Pädagogik reichst du am SSC (im Institut) für Pädagogik ein.

Die Unterrichtsfächer und Pädagogik der Universität Wien arbeiten mittlerweile zusammen.

Das bedeutet für dich, du musst nach 4 Wochen (nach Abgabe des Letzten der drei Teile) ans SSC der Phil-Kultur Fakultät (am Campus), legst dort deinen Studentenausweis vor und sagst, dass du dein 1. Diplomprüfungszeugnis für das UF Deutsch UF XX abholst.

Gutes Gelingen!

P.S.: Wär toll wenn du uns ein Feedback geben könntest ob alles bei dir funktioniert hat.

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Mi 05.Jan 2011, 18:55
von raffaela1012
riva hat geschrieben:Hallo Raffaela,

also, das mit dem 1. Diplomprüfungszeugnis für Lehrämter ist eine Neuerung.
D.h. du musst die ersten Abschnitte an den Instituten einreichen: Germanistik bei Günter Langer, zB Romanistik bei Marion Koranda usw. Die Pädagogik reichst du am SSC (im Institut) für Pädagogik ein.

Die Unterrichtsfächer und Pädagogik der Universität Wien arbeiten mittlerweile zusammen.

Das bedeutet für dich, du musst nach 4 Wochen (nach Abgabe des Letzten der drei Teile) ans SSC der Phil-Kultur Fakultät (am Campus), legst dort deinen Studentenausweis vor und sagst, dass du dein 1. Diplomprüfungszeugnis für das UF Deutsch UF XX abholst.

Gutes Gelingen!

P.S.: Wär toll wenn du uns ein Feedback geben könntest ob alles bei dir funktioniert hat.
DAAANKE! Das heißt: wenn ich Mitte März sag ma einreichen kann, muss sich das bis Ende April ausgehen oder? Ich mein, ich lass mir eh überall die Bestätigung geben, aber sicher ist sicher!
Danke für die Info!

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Sa 08.Jan 2011, 11:41
von rose1808
wie schaut das überhaupt mit dieser frist aus?? wo steht diese frist bzw. bis wann muss man das eingereicht haben, dass man dann im ws 11/12 mit dem 2.studienabschnitt beginnen kann??

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Sa 08.Jan 2011, 13:33
von raffaela1012
rose1808 hat geschrieben:wie schaut das überhaupt mit dieser frist aus?? wo steht diese frist bzw. bis wann muss man das eingereicht haben, dass man dann im ws 11/12 mit dem 2.studienabschnitt beginnen kann??
Also für die Uni ist der 30.11. (also Ende der Nachfrist) relevant. Wenn du bis dahin, den ersten Abschnitt einreichst, bist du im ws 11/12 im 2. Abschnitt. Für die Familienbeihilfe/Studienbeihilfe können andere Fristen gelten, da müsstest du dich erkundigen!

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Mo 10.Jan 2011, 15:32
von riva
An den Insituten kann man LVs besuchen, sobald man alle LVs für den 1. Abschnitt besucht hat. Falls es Probleme mit der Anmeldung gibt können einem Thomas Adis bzw. Günter Langer (SSS) sicher weiterhelfen.

Für Zeugnisse die vom StudienServiceCENTER kommten ist es wichtig zu wissen, das im Universitätsgesetz eine Bearbeitungsfrist von 4 Wochen für Zeugnisse und 1 Monat für Akademische Grade vorgesehen ist.

D.h. wenn man das letzte fürs Zeugnis notwendige Dokument einreicht beginnt die 4 Wochenfrist zu laufen - also 4 Kalenderwochen später, kann man das fertige Zeugnis abholen.

Falls man schon Diplomprüfung hat, beginnt ab dem Tag der bestandenen Diplomprüfung die Monatsfrist zu laufen. (Kleiner Vorteil: hier wird man per E-Mail verständigt sobald alle Dokumente fertig sind!)

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Do 13.Jan 2011, 18:48
von raffaela1012
riva hat geschrieben:An den Insituten kann man LVs besuchen, sobald man alle LVs für den 1. Abschnitt besucht hat. Falls es Probleme mit der Anmeldung gibt können einem Thomas Adis bzw. Günter Langer (SSS) sicher weiterhelfen.

Für Zeugnisse die vom StudienServiceCENTER kommten ist es wichtig zu wissen, das im Universitätsgesetz eine Bearbeitungsfrist von 4 Wochen für Zeugnisse und 1 Monat für Akademische Grade vorgesehen ist.

D.h. wenn man das letzte fürs Zeugnis notwendige Dokument einreicht beginnt die 4 Wochenfrist zu laufen - also 4 Kalenderwochen später, kann man das fertige Zeugnis abholen.

Falls man schon Diplomprüfung hat, beginnt ab dem Tag der bestandenen Diplomprüfung die Monatsfrist zu laufen. (Kleiner Vorteil: hier wird man per E-Mail verständigt sobald alle Dokumente fertig sind!)
Für das Finanzamt, Studienbeihilfe etc. reicht die Bestätigung dass ich eingereicht habe! Und dann lass ich denen halt eine Kopie vom Zeugnis zukommen, sobald ich es habe! Aber wichtig ist mal zu zeigen, dass man fristgerecht (also bis Mitte April) eingereicht hat.

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Do 02.Feb 2012, 13:41
von rose1808
Ich hab da noch eine etwas andere Frage und zwar: wenn ich beispielsweise mit dem UF Deutsch schon fertig bin, mit meinem 2.UF aber noch nicht, dann kann ich nicht einreichen oder? bzw. kann ich dann in Deutsch nichts machen vom 2.Studienabschnitt?

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Do 02.Feb 2012, 13:48
von Lila
Für das UF Deutsch kannst du den ersten Abschnitt schon einreichen und dann auch natürlich die LVs des zweiten Abschnitts machen. Das erste Diplomzeugnis bekommst du aber erst, wenn du beide Fächer plus Pädagogik eingereicht hast.

Re: 1. Diplomprüfungszeugnis

Verfasst: Sa 04.Feb 2012, 11:12
von rose1808
okay, danke für die schnelle Antwort! Diese info war enorm wichtig für mich!!