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Familienbeihilfe
Verfasst: Sa 29.Jan 2011, 12:21
von aundare
Huhu!
Hab ein kleines Problem...
Ich und mein Freund haben eine super Chance auf eine neue Wohnung (könnten am 1.Februar einziehen

) nur kann ich mir die Miete nur leisten wenn ich meine Waisenpension und Familienbeihilfe weiter bekomme..
Weiß jemand ob ich die auch weiter krieg wenn ich vom Elternhaus ausziehe oder muss ich zuhause gemeldet bleiben? Oder ob sich überhaupt was ändert? Wäre froh wenn mir wer was sagen kann da es schon sehr knapp wird
(ich hab leider bis jetzt weder bei der pva noch beim finanzamt jemanden erreicht

)
Re: Familienbeihilfe
Verfasst: Sa 29.Jan 2011, 12:57
von WeiRdKaktuS
Ja natürlich kannst du alle Unterstützungen weiterhin beziehen. Du musst den Ämtern nur deine Adressänderung mittels Meldezettel bekanntgeben.
Quelle: eigene Erfahrung (ich bin mit 17 ausgezogen und auch da wars kein Problem)
Re: Familienbeihilfe
Verfasst: Sa 29.Jan 2011, 15:34
von gedankenreich
aber du musst dich eh nicht ummelden, wenn ihr zu zweit einzieht.
Re: Familienbeihilfe
Verfasst: Sa 29.Jan 2011, 16:39
von darklady
ich hab auch eine kurze frage bezüglich der familienbeihilfe. wenn man nicht fristgerecht den 1. studienabschnitt einreichen kann, wird einem die familienbeihilfe für die letzten monate rückvergütet, sobald man den abschnitt eingereicht hat?
Re: Familienbeihilfe
Verfasst: Sa 29.Jan 2011, 17:53
von _Claus_
Bin nur ich doof oder versteht wer anderer die Frage auch nciht ganz?^^
Re: Familienbeihilfe
Verfasst: Sa 29.Jan 2011, 18:32
von gedankenreich
ich bin mir nicht sicher. meine erste antwort wäre nein gewesen, du verlierst dann die paar monate dazwischen. aber ich habs dann wieder gelöscht, weil ich mir doch nicht sicher bin

obwohls mir selbst passiert ist lol kann mich nicht mehr erinnern

ruf einfach beim finanzamt an?
Re: Familienbeihilfe
Verfasst: Sa 29.Jan 2011, 20:23
von raffaela1012
Melanie hat geschrieben:ich hab auch eine kurze frage bezüglich der familienbeihilfe. wenn man nicht fristgerecht den 1. studienabschnitt einreichen kann, wird einem die familienbeihilfe für die letzten monate rückvergütet, sobald man den abschnitt eingereicht hat?
Nein, wenn du die Frist (die sagt dir dein Finanzamt!) nicht einhältst, verlierst du die Monate. Wenn du die Frist einhältst, bekommst du das, was sie dir nicht mehr ausgezahlt haben, rückvergütet. Also zB FBH geht bis Feb 2011. Danach hörens auf zu zahlen. Deine Frist ist Ende April. Wenn du bis Ende April die Bestätigung nachreichst, bekommst du die fehlenden Mon von Feb - Apr ausgezahlt. Ansonsten zahlen sie ab dem Moment, wo du ihnen die Bestätigung geben kannst einfach laufend weiter.