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Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?
Verfasst: Di 22.Feb 2011, 22:45
von rookie
Ich fürchte, ich weiß die Antwort auf meine Frage ohnehin, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt
also, kann ich eine VO-Prüfung nur dann machen, wenn ich in dem Semester, als die Vorlesung gehalten wurde, inskribiert war?
Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?
Verfasst: Di 22.Feb 2011, 22:48
von Marada
nein, du musst schon inskribiert gewesen sein als die LV gehalten wurde.
Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?
Verfasst: Mi 23.Feb 2011, 19:53
von rookie
ich hab's befürchtet - trotzdem danke für die Info
Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?
Verfasst: Mi 23.Feb 2011, 19:57
von Marada
immer gerne
Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?
Verfasst: Mi 26.Sep 2012, 17:19
von Bandy
Hm, wie ist das denn, wenn ich im betreffenden Semester zwar an der Uni Wien inskribiert war, jedoch noch im Bachelor-Studiengang und nicht im Master? Es geht konkret um eine VO aus dem Bereich Neuere deutsche Literatur, die im WS 2011/12 gehalten wurde - ich war damals noch im BA Dt. Philologie. Nun könnte ich diese VO für den MA Austrian Studies verwenden, bin jedoch im Master-Studiengang erst seit dem SS 2012 inskribiert. Wenn ich nun also den 4. Prüfungstermin wahrnehme, kann die Note dann für den MA angerechnet werden oder gibt's da Probleme? Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?
Verfasst: Mi 26.Sep 2012, 18:55
von Oink
Da gibt´s Probleme.
Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?
Verfasst: Do 27.Sep 2012, 10:56
von Bandy
Hab's schon vermutet
Na gut, dann mach' ich dat Ding halt in diesem Semester, man hat ja sonst nix zu tun *groll*
Danke, oink-oink!!!