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Zeitpunkt Einreichen 1. Abschnitt - Anmeldung zu SE

Verfasst: Do 25.Aug 2011, 17:35
von Annchen029
Hallo erstmal : )

Mir fehlen zum Einreichen des 1. Abschnitts noch eine PS Note für eine Arbeit, die ich in den kommenden Tagen abgeben werde, und die Prüfung zur VO Sprachgeschichte, zu der ich zum 2. Termin Anfang Oktober antreten werde. Könnte es hier zu Problemen bzgl. der Anmeldung zu LVen im 2. Abschnitt kommen? Hätte nämlich sehr gerne schon ein SE NdL belegt...
Außerdem war ich mir unsicher, ob ich noch problemlos mit der bisher gültigen Äquilvalenzliste arbeiten kann.

Lg und schon mal dankeschön für hilfreiche Infos,

Anna

Re: Zeitpunkt Einreichen 1. Abschnitt - Anmeldung zu SE

Verfasst: Do 25.Aug 2011, 18:09
von WeiRdKaktuS
Hej,

erstmal solltest du problemlos mit der "alten" Äquivalenzliste arbeiten können. Die Studienpläne fürs Lehramtsstudium im 2. Abschnitt sind von den Änderungen nicht betroffen.

Auf Nummer sicher gehen kannst du, wenn du dich für ein fachdidaktisches SE anmeldest. Von denen darfst du eines in den 1. Abschnitt vorziehen und auch beenden, falls du z.B. eine Prüfung nicht schaffst bzw. nicht rechtzeitig einreichen kannst. Voraussetzung hier: das PS Einführung in die Didaktik und Methoden des Deutschunterrichts.

Für ein NdL-SE kannst du dich ohne Probleme anmelden, solltest jedoch im Laufe des Semesters deinen 1. Abschnitt beenden. Für NdL/ÄdL/SpraWi/DaF - SE ist der 1. Abschnitt eigentlich Voraussetzung, aber die meisten Professoren sind kulant, wenn du ihnen dein 1. Diplomprüfungszeugnis im Laufe des Semesters vorweisen kannst.