Seite 1 von 4
Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 18:42
von _www_
Hallo ich hab da mal ne frage.
also ich komm jetzt ins 4.semester.kann man da schon ein leistungsstipendium beantragen, oder muss man da erst einen abschnitt eingereicht haben?
hab mir eh alles durchgelesen, aber ganz blick ich nicht durch.was heißt z.B dieser satz im merkblatt:"Die Einhaltung der Anspruchsdauer der jeweiligen Studienabschnitte unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe"
und...ich studier lehramt.werden da die noten und sws von beiden fächern und pädag. ausbildung verwendet, oder nur von einem der beiden fächer?
bitte um hilfe...
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 18:53
von WeiRdKaktuS
Mindestsemesteranzahl gibts nicht (dass man im 1. Semester noch nichts einreichen kann, versteht sich wahrscheinlich von selbst
), und beim Lehramt wird alles gezählt (also Erstfach, Zweitfach und Pädagogik).
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 19:00
von _www_
danke für deine schnelle antwort.und...wenn man dieselbe prüfung 2x gmacht hat, 2x mit nem 3er..wir diese dann doppelt gewertet oder nur 1x?
und.....kann man sagen wie hoch die chancen in etwa stehen bei nem schnitt von 1.9?
oda braucht mans damit gar nicht versuchen?!
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 19:08
von WeiRdKaktuS
Puh, bezüglich dieselbe Prüfung 2x machen, da bin ich nicht sicher. Es kann sein, dass beide Leistungen gelten oder nur die letzte erbrachte.
Mit 1,9 kannst dus natürlich versuchen, realistische Chancen hatte man zumindest in den letzten zwei Jahren mit etwa 1,5.
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 19:10
von _www_
okey super danke!
was tät ich nur ohne dieses forum...
gut...also sind die chancen so gut wie 0, aba probieren kann mans ja...^^
danke nochmal..!!
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 19:12
von WeiRdKaktuS
Bitte gerne und viel Glück!
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 19:51
von Marada
WeiRdKaktuS hat geschrieben:Puh, bezüglich dieselbe Prüfung 2x machen, da bin ich nicht sicher. Es kann sein, dass beide Leistungen gelten oder nur die letzte erbrachte.
Mit 1,9 kannst dus natürlich versuchen, realistische Chancen hatte man zumindest in den letzten zwei Jahren mit etwa 1,5.
Das ist so nicht ganz richtig. Bei dem Stip vom Oktober hat man immer eine Chance. Da bekommt jeder unter 2,0 Geld, solange es reicht und bisher hat es immer noch für alle gereicht.
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Do 22.Sep 2011, 19:51
von WeiRdKaktuS
Ah ok, dann hab ichs mit dem anderen Stipendium verwechselt. Sorry!
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Fr 23.Sep 2011, 10:27
von emu
Marada hat geschrieben:WeiRdKaktuS hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig. Bei dem Stip vom Oktober hat man immer eine Chance. Da bekommt jeder unter 2,0 Geld, solange es reicht und bisher hat es immer noch für alle gereicht.
Das stimmt so nicht. Es gab auch Jahre, da hatte man mit über 1,5 nicht den Hauch einer Chance. Trotzdem ist es unbedingt empfehlenswert, einzureichen, wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Fr 23.Sep 2011, 15:00
von Lila
Hallo liebe Germlinge!
Im Merkblatt zum Leistungsstipendium steht "Freie Wahlfächer werden in die Berechnung einbezogen. Die Wahlfächer für die Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Studienrichtungen müssen genehmigt worden sein.".
Ich studiere auf Lehramt und hab letztes Semester drei Veranstaltungen als freie Wahlfächer gemacht. Diese müssen ja nicht genehmigt werden. Also betrifft mich diese Genehmigung jetzt nicht, oder?
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: So 25.Sep 2011, 18:06
von papilionox
mich würde hier das vorgehen bei den FWF für die diplomstudenten interessieren! fachkundige unter uns? oder bekannte anlaufstellen??
zum Langer brauch ich wohl diesemal nicht gehn
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: So 25.Sep 2011, 18:12
von Marada
FWF werden lt. Merkblatt ganz normal eingerechnet, müssen aber genehmigt sein oder so.
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: So 25.Sep 2011, 18:54
von papilionox
Marada hat geschrieben: müssen aber genehmigt sein oder so.
eben das oder so schwirrt in meinem kopf^^ ich finds schon noch raus...
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Di 27.Sep 2011, 20:50
von K013
Falls grad wer weiß ...
Müssen Noten die noch an anderen Orten liegen (meduni), wirklich unbedingt miteingereicht werden?
D.h. wird bei Versäumen einer Anrechnung im univis oder seperatem Nachweis, aufgrund dem dadurch entstandenem Nichteinbeziehen eine mögliche Bewilligung vom Stip, dann doch nicht bewilligt durch den "Fehler"?
Edit meint, o.k., vermutlich je nach Status im univis:
9. Status überprüfen: „Antrag gestellt“ bedeutet in Ordnung. „Nachweis“ bedeutet weitere
Unterlagen sind zwingend zur Bearbeitung nachzureichen. Vgl. dazu
http://stipendien.univie.ac.at/
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: So 02.Okt 2011, 18:36
von Lila
papilionox hat geschrieben:Marada hat geschrieben: müssen aber genehmigt sein oder so.
eben das oder so schwirrt in meinem kopf^^ ich finds schon noch raus...
Und hast du zufällig schon was rausgefunden??
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: So 02.Okt 2011, 20:42
von papilionox
nope, hatte noch keine zeit und so...hope diese woche.
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Fr 07.Okt 2011, 17:12
von Bekki
Hallo,
ich bräuchte jemandes Hilfe, weil ich nirgendwo eine eindeutige Antwort finde:
Man kann ja, wenn man 2 Fächer studiert, für alle beide einen Antrag stellen. Müssen die 20 Sst. dann in jedem der beiden Studien erfüllt sein oder wird das zusammengezählt? Ich hätte nämlich in beiden Fächern die Voraussetzung (Durchschnitt unter 2,0), aber jeweils leider nur 18 bzw. 12 Sst. besucht (in beiden Semestern zusammen). Ach ja und ich studiere Bachelor, nicht Lehramt.
Wär toll wenn mir jemand helfen könnte.
LG Bekki
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Fr 07.Okt 2011, 17:40
von Regina86
Hallo Bekki!
Ich bin ebenfalls für zwei verschiedene Studienrichtungen (alle auf der Uni Wien) inskribiert. Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit für zwei Anträge, aber einer wird bei der Berechnung ohnehin gestrichen. Für die Berechnung werden alle Leistungen von Okt.2010 bis Sept.2011 herangezogen. Die 20 SSt. musst du also insgesamt vorweisen können. Soweit ich das aus deinem Beitrag entnehmen kann, hast du also 30 SSt. absolviert.
Lg Regina
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Fr 07.Okt 2011, 19:35
von scalogna
Also soweit ich weiß, werden nur die Stunden aus jeweils einem Studium gezählt! Sonst wäre es ja auch für die Würscht', wenn man einen "Studienverlauf" angeben muss, für den man das Stipendium beantragt bzw. wenn (falls man zwei Anträge gestellt hat) einer gestrichen wird (nämlich der, der weniger Chancen auf ein Stipendium hat, weil weniger Punkte herauskommen würden).
@ Bekki: Ich würde an deiner Stelle trotzdem für das Studium, in dem du 18 SSt. erreicht hast, den Antrag stellen - sicher ist sicher!
Vielleicht für kommende Jahre interessant:
Falls du dir gewisse Sachen deiner beiden Studienrichtungen gegenseitig anrechnen lassen willst, werden dir diese für das Studienjahr, in dem sie angerechnet wurden, auch zu dem Studium gezählt, für das du sie (zusätzlich) hast anrechnen lassen.
Etwas plastischer mit einem aus der Luft gegriffenen, vielleicht aber nicht ganz unwahrscheinlichen Beispiel: Jemand studiert BA Dt. Philologie und BA Anglistik und Amerikanistik. Im Studienjahr 2011/2012 absolviert er 16 SSt. für den BA Dt. Philologie. In den Sommerferien 2012 lässt er sich zusätzlich die "Alternativen Erweiterungen" und das EC "World of English 1" aus bereits im BA Anglistik und Amerikanistik absolvierten LV für den BA Dt. Philologie anrechnen. Es ist dabei egal, ob die anzurechnenden LV im Studienjahr 2011/2012 oder früher absolviert wurden.
Das sind weitere 14 SSt. (3 VO für "World of English 1", 4 VO für die AE), die durch die Anrechnung per 15. 09. 2012 für das Studienjahr 2011/2012 und den BA Dt. Philologie zählen, d.h. gesamt hat die Person nunmehr 30 SSt. vorzuweisen, die unter dem BA Dt. Philologie aufgelistet sind. (Sollten in UNIVIS die angerechneten VO nur mit ECTS aufgeführt sein, müsste die Person zusätzlich eine Kopie oder einen Scan des Anrechnungsbescheides an die für das Leistungsstipendium zuständige Stelle schicken - im Anrechnungsbescheid stehen die "ursprünglichen" SSt. auch drinnen).
Dasselbe ist natürlich auch in die umgekehrte Richtung möglich, indem sich dieselbe Person Leistungen aus dem BA Dt. Philologie als "Alternative Erweiterung", EC "DaF/Z und Germ. Sprachwissenschaft" und/oder EC "Dt. Philologie" für den BA Anglistik und Amerikanistik anrechnen lässt. Nota bene: Wenn dies um ein Studienjahr versetzt geschieht, hat diese Person eine größere Chance, in zwei Jahren hintereinander ein Leistungsstipendium zu beziehen - für das Studienjahr 2011/2012 für BA Dt. Philologie (weil hier die Anrechnungen aus Anglistik dabei sind), für das Studienjahr 2012/2013 für BA Anglistik und Amerikanistik (weil diesmal hier die Anrechnungen aus Germanistik dabei sind).
Re: Leistungsstipendium:Wie?
Verfasst: Fr 07.Okt 2011, 20:18
von Bekki
Danke für die schnelle Antwort!
Also ich hab jetzt trotzdem den Antrag gestellt, für beide Studienverläufe, mal sehen was rauskommt.
@scalogna: Danke, das hört sich plausibel an, werd ich mir für nächstes Jahr sicher merken