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Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Mo 24.Okt 2011, 9:56
von sleepyhead
Vorweg, ich bin mir meiner Schuld bewusst.
Wir hatten als Aufgabe eine pdf-Datei mit 12 Seiten zu lesen und ein Abstract von einer Seite darueber zu verfassen. Soweit so gut, ich bin gerade am umziehen gewesen, ich habs ganz einfach so richtig vergessen.
Nur der Prof hat mir gedroht, wenn ich das nicht umgehend abgebe (das war am Donnerstag), muss er mich aus dem Seminar auschliessen.
Das kann aber nicht sein Ernst sein, oder? Wegen einer nicht gebrachten Hausuebung kann ein Auschluss rechtlich doch wohl nicht in Ordnung sein, oder? Bin aus allen Wolken gefallen ...
Ich werde die Hausuebung heute natuerlich noch nachbringen, aber ich find schon die Drohung alleine wirklich daneben.
Meinungen, Erfahrungen, sicheres Wissen hier vorhanden?

Re: Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Mo 24.Okt 2011, 10:30
von gloom
Sicheres Wissen: keines. Vermutung: gerechtfertigt ist es nicht, liegt aber ev in der Entscheidungs- und Handlungsmacht des Profs..? Hm.
Befrag Emu, er weiß es sicherlich.
Re: Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Mo 24.Okt 2011, 10:32
von Peppels85
Hallo!
Habe gerade ein bisschen im Studienrecht geschmöckert...von Ausschluss steht dort nichts, aber wenn man folgenden Absatz versucht auszulegen (bezgogen auf prüfungsimmanente LV)
(3) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung hat den Studierenden ausreichend Möglichkeiten einzuräumen, im Rahmen der Lehrveranstaltung mehrere der Notenbemessung zugrunde liegende Leistungen erbringen zu können. Die einzelnen Teilleistungen sind in einem sachlich ausgewogenen, fairen und transparenten Ausmaß für die Ermittlung der Endnote heranzuziehen. Keine der einzelnen Teilleistungen darf allein ausschlaggebend für die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein.
dann zählt meiner Meinung der Abstract nur als Teilleistung, der durch das Nichterbringen negativ beurteilt wurde, aber die Lehrveranstaltungsleitung muss dir ja ausreichende Möglichkeiten einräumen um Leistungen zu erbringen....
Arge Sache auf jeden Fall....
Lg!
Re: Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Mo 24.Okt 2011, 10:45
von sleepyhead
Oke, eure Meinungen beruhigen mich schon mal. Den Abschnitt aus dem Studienrecht kenn ich auch, an den hab ich gar nicht gedacht, danke
Finds immer wieder faszinierend was fuer (oft skurille) Regeln die Professoren aufstellen.
Aber gut dann reich ich das ganz ganz schnell nach und schau mal was er sagt.
Re: Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Do 27.Okt 2011, 8:35
von salzburg_fan
Genau aufgrund dieser Passage darf er Dich nicht negativ beurteilen, weil eine Leistung negativ is. Das is rechtlich ganz klar.
Allerdings: Wenn Du ne Chance auf eine halbwegs gescheite Note haben willst, würd ich eher versuchen ihm zu erklären, dass es ganz blöd gelaufen is, dass der Umzug alle Arbeiten für die Uni unmöglich gemacht hat, dass es Dir wirklich sehr leid tut, etc etc. Aufregen würd ich mich erst nach der Notengebung!
Darf man erfahren, welchen Prof das betrifft? Den würd ich dann nämlich meiden!

Re: Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Do 27.Okt 2011, 18:11
von w.e
salzburg_fan hat geschrieben:
Allerdings: Wenn Du ne Chance auf eine halbwegs gescheite Note haben willst, würd ich eher versuchen ihm zu erklären, dass es ganz blöd gelaufen is, dass der Umzug alle Arbeiten für die Uni unmöglich gemacht hat, dass es Dir wirklich sehr leid tut, etc etc.
oder einfach nur "gebührend" entschuldigen und versichern. gerüchteweise gehen die ständigen lebensgeschichten vielen profs auf die nerven.

Re: Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Do 27.Okt 2011, 21:06
von salzburg_fan
Da könntest Recht haben!

Re: Angedrohter Ausschluss aus Seminar gerechtfertigt?
Verfasst: Sa 29.Okt 2011, 11:53
von emu
Nachdem ich von der Kollegin Administratorin namentlich erwähnt wurde: Alle Informationen in diesem Thread decken sich mit meiner Meinung.
Der von Peppels85 zitierte Abschnitt im studienrechtlichen Teil der Satzung ist eine der ganz wenigen Einschränkungen in der sonst weitgehend freien Wahl der Beurteilungsmethoden in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen.
Ansonsten sind die meisten Lehrenden verständnisvoll, wenn partout kein Einsehen erkennbar ist, unbedingt parallel bei Studienvertretung und Studienprogrammleitung beschweren.