Studienbeihilfe - How To
Verfasst: Mo 14.Nov 2011, 19:49
So, mir ist grad unheimlich langweilig, deswegen hab ich mir gedacht "Hey, schreibste mal nen kleinen Infothread über die Studienbeihilfe"... also... viel Spaß
Wer hat Anspruch?
Studierende
- mit österreichischer Staatsbürgerschaft UND ihnen gleichgestellte Ausländer & Staatenlose
- die, laut dem Berechnungsschema, "Sozial Förderungswürdig" sind
- einen "günstigen Studienerfolg" vorweisen können
- die vorgesehene Studiendauer um NICHT MEHR als EIN Semester überschritten haben
- das Studium für das Förderung beantragt wird VOR Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurde,
- bei einem Studienwechsel die entsprechenden Bedingungen einhalten
- nicht mehr als 8000,- pro Jahr (Brutto minus Sozialversicherung) verdient haben
Welche Einrichtungen?
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Konservatorien
- Einige Privatuniversitäten (Bei der Studienbeihilfenbehörde direkt zu erfragen)
Was gibts da eigentlich?
Ganz einfach: GELD
Der kleinstmögliche Betrag ist 5€/Monat.
Es gibt zwei unterschiedliche Höchstbeträge:
- 238€/Monat für Studierende denen es (laut einem ganz b estimmten Schema) zumutbar ist vom Heimatort (Berechnet wird ausgehend vom Wohnort der ELTERN) zum Studienort zu pendeln.
- 442€/Monat für Studierende denen eben jenes Pendeln NICHT zumutbar ist (Berechnet wird ebenfalls ausgehend vom Wohnort der Eltern)
Außerdem gibts auch noch andere Schmankerln wenn man Studienbeihilfe bezieht
- Fahrtkostenzuschuss (50€/Semester)
- Studienzuschuss (Rückerstattung der Studiengebühren)
- Beihilfe zum Auslandsstudium (Bei der Behörde direkt zu erfragen da für jedes Land unterschiedlich)
Außerdem gibts noch die Möglichkeit ein MOBILITÄTSSTIPENDIUM zu beantragen, möchte man sein GESAMTES Studium im Ausland absovlieren. Genaure Infos dazu können die Leute bei der Behörde geben, da das auch für jedes Land unterschiedlich ist.
UND für Studierende die gearbeitet haben bevor sie zu Studieren begonnen haben gibt es die Möglichkeit ein SELBSTERHALTERSTIPENDIUM zu beantragen. Dafür muss man mindestens 4 Jahre gearbeitet (sich "Selbst erhalten") haben und hat dann automatisch Anspruch auf den höchstmöglichen Betrag. Wie viel genau man verdient haben muss etc. erfragt man am Besten auch bei der Behöde direkt.
Woher weiß ich wie viel ich bekomme?
Damit Studienbeihilfe bezogen werden kann, muss ein Antrag eingereicht werden (Die Formulare findet man auf der Homepage, siehe weiter unten).
So kompliziert diese Formulare auf den ersten Blick auch aussehen, es müssen nur folgende Dinge ausgefüllt werden:
- Daten des Antragsteller (Die aber komplett)
- Name & Sozialversicherugnsnummer der Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen Personen
- Name & Sozialversicherungsnummer von Personen für die die Eltern bzw. Unterhaltspflichtige Personen SONST NOCH Unterhaltspflichtig sind.
Generell lässt sich sagen, dass die Höhe der Studienbeihilfe abhängt von
- Einkommen der Eltern/Unterhaltspflichtigen
- Familiengröße
- Wohnort der Eltern
Wie komm ich dazu?
In dem du ganze infach die Formulare ausfüllt und dann per Fax, per Mail oder persönlich bei der Stipendienstelle ablieferst.
Was gibts zu beachten?
Natürlich muss man auch für dieses Geld ein bisschen was tun, nämlich:
- Günstiger Studienerfolg: Erbrachte leistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS nach dem ZWEITEN Semester nach dem der Antrag eingereicht wurde
- Studienwechsel: Maximal 2x und auch erst maximal NACH dem 2. Semester eines Studiums.
- Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester
- Zuverdienstgrenze: 8000,- pro Jahr (Brutto minus Sozialversicherung)
Wann muss ich das machen?
Grundsätzlich gar nicht, aber dann gibts halt auch kein Geld
Die Anträge können eingereicht werden
- Nachdem man inskriibiert ist
- Im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai
- Im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember
Es empfiehlt sich möglichst früh hinzugehen, dann wird auch alles schneller bearbeitet, am 15. kommen dann auf einmal ALLE (Ist wie beim inskribieren )
Natürlich wird rückwirkend bis zum SEMESTERBEGINN ausgezahlt.
Wo muss ich das machen?
Für Wien, Niederösterreich & Burgenland (Gemeint ist der Ort an dem man studiert, nicht an dem die Eltern wohnen) in der Stipendienstelle Wien
Gudrunstraße 179a, 1100 Wien
Ich bin immernoch verwirrt...
Dann fragst du am besten direkt bei der Stipendienstelle.
Tel.: 01/60 1 73
Fax: 01/60 1 73/240
Mail: stip.wien@stbh.gv.at
Parteiverkehrszeiten: Mo, Di, Do, Fr 0900 - 1200 Uhr
Alle Informationen un furchtbar ausführlicher form bekommt man außerdem noch auf der entsprechenden Homepage
http://www.stipendium.at
Dort bekommt man auch alle nötigen Formulare.
Und jetzt am Schluss noch ein Apell:
Es empfiehlt sich AUF JEDEN FALL einen Antrag zu stellen, auch wenn man sich sehr sicher ist, dass man kein Stipendium bekommen würde. Erstens weiß mans dann ganz sicher und zweitens kann immer noch was rausspringen... und selbst wenns nur 5€ sind, damit hat man automatisch Anspruch auf sämtliche extra Förderungen
Also: Auf jeden Fall Antrag stellen
lg
Claus
Edit: Subjektive Erfahrungen mit Mitarbeitern der Behörde rausgestrichen.
Wer hat Anspruch?
Studierende
- mit österreichischer Staatsbürgerschaft UND ihnen gleichgestellte Ausländer & Staatenlose
- die, laut dem Berechnungsschema, "Sozial Förderungswürdig" sind
- einen "günstigen Studienerfolg" vorweisen können
- die vorgesehene Studiendauer um NICHT MEHR als EIN Semester überschritten haben
- das Studium für das Förderung beantragt wird VOR Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen wurde,
- bei einem Studienwechsel die entsprechenden Bedingungen einhalten
- nicht mehr als 8000,- pro Jahr (Brutto minus Sozialversicherung) verdient haben
Welche Einrichtungen?
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Pädagogische Hochschulen
- Konservatorien
- Einige Privatuniversitäten (Bei der Studienbeihilfenbehörde direkt zu erfragen)
Was gibts da eigentlich?
Ganz einfach: GELD
Der kleinstmögliche Betrag ist 5€/Monat.
Es gibt zwei unterschiedliche Höchstbeträge:
- 238€/Monat für Studierende denen es (laut einem ganz b estimmten Schema) zumutbar ist vom Heimatort (Berechnet wird ausgehend vom Wohnort der ELTERN) zum Studienort zu pendeln.
- 442€/Monat für Studierende denen eben jenes Pendeln NICHT zumutbar ist (Berechnet wird ebenfalls ausgehend vom Wohnort der Eltern)
Außerdem gibts auch noch andere Schmankerln wenn man Studienbeihilfe bezieht
- Fahrtkostenzuschuss (50€/Semester)
- Studienzuschuss (Rückerstattung der Studiengebühren)
- Beihilfe zum Auslandsstudium (Bei der Behörde direkt zu erfragen da für jedes Land unterschiedlich)
Außerdem gibts noch die Möglichkeit ein MOBILITÄTSSTIPENDIUM zu beantragen, möchte man sein GESAMTES Studium im Ausland absovlieren. Genaure Infos dazu können die Leute bei der Behörde geben, da das auch für jedes Land unterschiedlich ist.
UND für Studierende die gearbeitet haben bevor sie zu Studieren begonnen haben gibt es die Möglichkeit ein SELBSTERHALTERSTIPENDIUM zu beantragen. Dafür muss man mindestens 4 Jahre gearbeitet (sich "Selbst erhalten") haben und hat dann automatisch Anspruch auf den höchstmöglichen Betrag. Wie viel genau man verdient haben muss etc. erfragt man am Besten auch bei der Behöde direkt.
Woher weiß ich wie viel ich bekomme?
Damit Studienbeihilfe bezogen werden kann, muss ein Antrag eingereicht werden (Die Formulare findet man auf der Homepage, siehe weiter unten).
So kompliziert diese Formulare auf den ersten Blick auch aussehen, es müssen nur folgende Dinge ausgefüllt werden:
- Daten des Antragsteller (Die aber komplett)
- Name & Sozialversicherugnsnummer der Eltern bzw. Unterhaltspflichtigen Personen
- Name & Sozialversicherungsnummer von Personen für die die Eltern bzw. Unterhaltspflichtige Personen SONST NOCH Unterhaltspflichtig sind.
Generell lässt sich sagen, dass die Höhe der Studienbeihilfe abhängt von
- Einkommen der Eltern/Unterhaltspflichtigen
- Familiengröße
- Wohnort der Eltern
Wie komm ich dazu?
In dem du ganze infach die Formulare ausfüllt und dann per Fax, per Mail oder persönlich bei der Stipendienstelle ablieferst.
Was gibts zu beachten?
Natürlich muss man auch für dieses Geld ein bisschen was tun, nämlich:
- Günstiger Studienerfolg: Erbrachte leistungen im Ausmaß von mindestens 30 ECTS nach dem ZWEITEN Semester nach dem der Antrag eingereicht wurde
- Studienwechsel: Maximal 2x und auch erst maximal NACH dem 2. Semester eines Studiums.
- Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester
- Zuverdienstgrenze: 8000,- pro Jahr (Brutto minus Sozialversicherung)
Wann muss ich das machen?
Grundsätzlich gar nicht, aber dann gibts halt auch kein Geld
Die Anträge können eingereicht werden
- Nachdem man inskriibiert ist
- Im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai
- Im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember
Es empfiehlt sich möglichst früh hinzugehen, dann wird auch alles schneller bearbeitet, am 15. kommen dann auf einmal ALLE (Ist wie beim inskribieren )
Natürlich wird rückwirkend bis zum SEMESTERBEGINN ausgezahlt.
Wo muss ich das machen?
Für Wien, Niederösterreich & Burgenland (Gemeint ist der Ort an dem man studiert, nicht an dem die Eltern wohnen) in der Stipendienstelle Wien
Gudrunstraße 179a, 1100 Wien
Ich bin immernoch verwirrt...
Dann fragst du am besten direkt bei der Stipendienstelle.
Tel.: 01/60 1 73
Fax: 01/60 1 73/240
Mail: stip.wien@stbh.gv.at
Parteiverkehrszeiten: Mo, Di, Do, Fr 0900 - 1200 Uhr
Alle Informationen un furchtbar ausführlicher form bekommt man außerdem noch auf der entsprechenden Homepage
http://www.stipendium.at
Dort bekommt man auch alle nötigen Formulare.
Und jetzt am Schluss noch ein Apell:
Es empfiehlt sich AUF JEDEN FALL einen Antrag zu stellen, auch wenn man sich sehr sicher ist, dass man kein Stipendium bekommen würde. Erstens weiß mans dann ganz sicher und zweitens kann immer noch was rausspringen... und selbst wenns nur 5€ sind, damit hat man automatisch Anspruch auf sämtliche extra Förderungen
Also: Auf jeden Fall Antrag stellen
lg
Claus
Edit: Subjektive Erfahrungen mit Mitarbeitern der Behörde rausgestrichen.