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Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 9:50
von Drittebeinamputhese
Hallo!
Gilt das Leistungsstipendium hier --> http://studieren.univie.ac.at/index.php?id=874 nur für Rechtswissenschaften oder betrifft das auch das Diplomstudium Germanistik? Kenn mich bei der Beschreibung nicht so ganz aus...

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 10:26
von gloom
Nr. 2 betrifft - wie dort auch steht - die Rechtswissenschaften. Für Nr. 1 kannst du dich bewerben.

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 10:29
von Drittebeinamputhese
Das hab ich gestern auch gemacht. Heute steht da aber "Antrag zurückgewiesen" und bei der Begründung steht: "05.03.2012 Ablehnung-Begründung: Sie erfüllen die Ausschreibungskriterien nicht, da eine Antragstellung nur für aktive Masterstudien bzw. ein aktives Diplomstudium der Rechtswissenschaften erfolgen kann."
Ich hab aber ganz sicher die Zeile "Stiftungen für Studierende von Masterstudien 05.03.2012 - 23.03.2012" ausgewählt und nicht den zweiten Punkt mit Rechtswissenschaften.

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 10:32
von Drittebeinamputhese
gloom hat geschrieben:Nr. 2 betrifft - wie dort auch steht - die Rechtswissenschaften. Für Nr. 1 kannst du dich bewerben.
Meinst du damit die Zählung in römischen Ziffern? Aber dann kann ich im SS ja kein Leistungsstipendium beantragen... ich dachte, das geht...

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 13:24
von Philipp8

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Ausschreibung 2012 (Die nächste Einreichmöglichkeit erfolgt im WS 2012- Leistungszeitraum 01.10.2011-30.09.2012)
Kann es sein, dass die Einreichemöglichkeit erst im WS erfolgt? Oder was hat das Zitat sonst zu bedeuten???

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 13:28
von Marada
sind zwei verschiedene Leistungsstips... das, das du meinst wird erst im WS wieder eingereicht. Hier gehts allerdings um ein anderes für Master- und Diplomstudierende.

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 15:08
von Drittebeinamputhese
ja, Punkt II.) auf der genannten Seite
seit 05.03. kann man einreichen. ich versteh aber immer noch nicht, warum mein antrag sofort zurückgewiesen wurde. ich hab doch das richtige stipendium im univis angeklickt. am nächsten tag kam die meldung, ich erfülle die anforderungen nicht, weil ich kein studium der rechtswissenschaften inskribiert habe... ok. hab ich ja auch nicht angeklickt, liebes univis!

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 19:48
von Marada
meld dich mal direkt bei der Stip-Stelle, die sollen das dann klären.

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 06.Mär 2012, 23:43
von emu
Wo steht, dass auch Diplomstudierende berechtigt sind? Magisterstudien sind Masterstudien, die vor 2006 eingerichtet wurden.

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Di 13.Mär 2012, 23:20
von Drittebeinamputhese
ja, das hab ich mir beim durchlesen auch selbst gedacht... aber heißt das dann, dass man mit einem diplomstudium im ss keine chance auf ein stipendium hat?

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Mi 14.Mär 2012, 8:28
von evi2804
Wo zählen die Lehramtsstudien dazu?

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Mi 14.Mär 2012, 13:25
von Drittebeinamputhese
Ich hab jetzt von der zuständigen Stelle eine Antwort bekommen: Diplomstudierende können erst im WS wieder einen Antrag stellen...
Irgendwie fühle ich mich mit meinem "veralteten" Diplomstudium benachteiligt...

Re: Leistungszeitraum 01.01.2011-31.12.2011

Verfasst: Mi 14.Mär 2012, 13:48
von Marada
wieso? BA-Studenten können es auch nur im WS stellen.