Peppels85 hat geschrieben:Aber als freies Wahlfach kann mans doch machen oder (eventuell auch fürs Zweitstudium und dann anerkennen lassen)?
Auch wenn man etwas für Freie Wahlfächer machen will, muss man die Vorbedingungen, die es für eine LV gibt, erfüllt haben.
Diese Vorbedingungen können mannigfaltig sein und sind nicht allein auf das eigentliche Studium beschränkt.
Beispiel:
Du bist im 2. Semester UF Deutsch und möchtest ein SE machen. Den 1. Abschnitt haste nicht. Ergo darfst eigentlich ned.
Nu hast aber schon ein Lehramtstudium abgeschlossen und Deutsch ist das 3. Fach, das Du machst. Dann darfst schon. Da haste in Deinem abgeschlossenen Studium schon das Rüstzeug zum Besuch des SE geholt.
Das wird sich aber dann eben immer auch im Einzelfall angeschaut.
So nach dem Motto "I bin zwar erst im 2. Semester (ohne anderes Studium) und mach nu mal ein SE NdL für die FWF!" wird zu Problemen führen.
Peppels85 hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn man den 1. Abschnitt nicht hat, das Datum der erbrachten Leistung aber nach dem Einreichdatum des 1. Abschnittes steht?
Wird einem die Leistung dann aberkannt? Kann man da keinen Vorziehungsantrag stellen?
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Und im Lehramt meist nur nachgeprüft, ob man eine Leistung erbracht hat und ned wann.
Allerdings ist der Studienplan ned überall sinnentleert
und es ist sicher besser, den 1. Abschnitt zu haben, denn zuviel vorzuziehen.
Faustregel:
die SPL stimmt der Vorziehung eines SE zu, wenn man das entsprechende PS absolviert hat.
Mit Antrag ist immer besser als ohne.
Die Erlaubnis des SPL sichert ab. Alles andere ist allenfalls angreifbar.
So eine Bestätigung kann man aber allenfalls auch nachträglich noch holen. Gut argumentieren ist die halbe Genehmigung - aber das sollte GermanistInnen ja eh ned schwerfallen.