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FAP Anrechnung
Verfasst: Sa 23.Feb 2013, 22:33
von Battleflag1
Hallo Leute!
weiß jemand zufällig ob man sich Unterricht (Erwachsenenbildung) für das FAP anrechnen lassen kann? Hat jemand Erfahrung?
danke!
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: So 24.Feb 2013, 15:05
von rookie
würde meinen, das geht - Fr. Bönisch, LehrerInnenbildung BIWI ist dafür zuständig
ruf sie einfach an
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: So 24.Feb 2013, 18:51
von Battleflag1
dankesehr für die rasche antwort!
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: Do 28.Feb 2013, 17:15
von Kimyona123
Ich bin mir nicht sicher. Ich hab bisher das FAP in meinem anderen Fach, Englisch gemacht, und da gab es mindestens eine, die bereits unterrichtete und TROTZDEM das FAP machen musste (sie unterrichtete auch das Unterrichtsfach in dem sie das FAP machen wollte, und das schon im 2. Jahr).
Aber vielleicht hast du ja Glück und das ist anders auf der Germanistik.
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: Do 28.Feb 2013, 17:28
von Battleflag1
Puh, also Anglistik lässt wirklich nie irgendwas zu. Mir wurde zb nicht mal ein PS mit gleichem Titel in englischer Sprache von der Komparatistik anerkannt. Ich hoffe da mal auf die Germanistik, da geht das Ganze etwas lockerer vonstatten...
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: Do 28.Feb 2013, 20:30
von rookie
Anglistik: keine Chance (mit total fadenscheinigen Begründungen "so wichtig, einen anderen Schultyp kennenzulernen, BegleitLV,...), FAP war dann die größte Zeitverschwendung überhaupt, absolut nichts gelernt
Germanistik: überhaupt kein Problem, FAP anstandslos anerkannt
- das war zumindest meine Erfahrung
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: Fr 01.Mär 2013, 19:40
von Battleflag1
Hab ich mir gedacht..
Wenigstens lässt sich zumindest ein bisschen was anerkennen, das ist ja schon mal etwas!
danke für eure hilfe!
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: Mi 03.Apr 2013, 17:40
von Battleflag1
und wie sieht das aus bei unterricht in nachhilfeinstituten?
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: Mi 03.Apr 2013, 19:58
von rookie
Fr Bönisch/BiWi fragen
Re: FAP Anrechnung
Verfasst: Do 16.Mai 2013, 11:52
von kiwi06
Nachhilfestunden werden dir als Wahlfächer anerkannt.
LG
(Musst aber eine Mindeststundenanzahl vorweisen können, ein Wert mit 100 war es. Ca. 150 Stunden!)