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Anmeldung zu VOs verpflichtend?
Verfasst: Mo 29.Apr 2013, 22:16
von TheFelleo
Hallo ihr Lieben,
ich hab mal wieder eine Frage, die viele komisch finden werden. Wie ist das eigentlich, wenn ich mich für eine VO anmelde, mich aber dann doch entschließe, sie nicht zu machen? Muss ich mich (bis 10.05. habe ich irgendwie im Kopf?) abmelden? Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde? Was passiert wiederum, wenn ich mich abmelde und dann doch die Prüfung machen möchte? Kann man sich für eine Prüfung anmelden, wenn man nicht für die VO angemeldet war?
Fragen über Fragen. Bin euch wie immer sehr dankbar!
Re: Anmeldung zu VOs verpflichtend?
Verfasst: Mo 29.Apr 2013, 22:34
von Antia_12
Nein diese Frist gilt nur bei Proseminaren, Seminaren und Übungen. Bei VO ist es egal ob du hingehst oder nicht da ja keine Anwesenheitspflicht besteht und ob du die Prüfung machst oder nicht ist auch egal, da du dich für die Prüfung sowieso im Univis neu anmelden musst

Dasselbe gilt für Prüfungen die du machen willst obwohl du gar nicht in der VO warst, eben durch die Anmeldung im Univis.
Gilt jetzt mal für die Germanistik!
Re: Anmeldung zu VOs verpflichtend?
Verfasst: Mo 29.Apr 2013, 22:42
von K013
Sollte theoretisch überall gelten, so sind die allgemeinen Regeln.
Das Einzige was bei ner VO-Anmeldung passiert: Man bekommt Infos, Materialien, evtl. Zugang zu moodle.
Die einzige Voraussetzung für die Anmeldung zu einer VO-Prüfung ist im Umkehrschluss,
dass man im Semester in dem die VO stattfand, überhaupt bereits für ein Studium an der Uni inskribiert war.
Re: Anmeldung zu VOs verpflichtend?
Verfasst: Di 30.Apr 2013, 0:12
von TheFelleo
Danke für eure Antworten! Ich bin so verunsichert, weil mir ein Kollege erzählt hat, dass er sich für eine VO angemeldet hat, dann darauf vergessen hat und eines Tages die Note 5 auf univis entdeckt hat. Das ist aber schon ein paar Jährchen her und es war keine Germanistik-VO.
Re: Anmeldung zu VOs verpflichtend?
Verfasst: Di 30.Apr 2013, 6:33
von Oink
TheFelleo hat geschrieben:..., weil mir ein Kollege erzählt hat, dass er sich für eine VO angemeldet hat, dann darauf vergessen hat und eines Tages die Note 5 auf univis entdeckt hat. Das ist aber schon ein paar Jährchen her und es war keine Germanistik-VO.
Es ist wurscht, ob es eine Germ-VO war oder eine andere. Das Studienrecht gilt für alle gleich.

Und die Satzung der Uni Wien gilt für alle Studierenden an der Uni Wien.

Die darf aber das Studienrecht nicht brechen.
Bei einer Prüfungsanmeldung (Prüfung, ned VO an sich) und nicht hingehen, kann die einzige Konsequenz nur eine bis zu 8wöchige Sperre zu der Prüfung sein.
http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/ § 11 (3)
Das wird an der Germ aber nicht praktiziert. Viel zu viel Aufwand.
Wenn es sich bei der LV, für die sich Dein Kollege angemeldet hatte, um eine kombinierte LV handelte (zB VO+KO, VU,...), dann kann´s schon sein, dass ein 5er eingetragen wird. Da kommt´s drauf an, ob die LV als prüfungsimmanent (anwesenheitspflichtig) gilt oder nicht. VOen sind nicht-pi --> keine Note!
Re: Anmeldung zu VOs verpflichtend?
Verfasst: Mi 01.Mai 2013, 10:35
von TheFelleo
Super, danke für die Auskunft!