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Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Mo 07.Okt 2013, 18:15
von _www_
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich wollte soeben im Univis ein Leistungsstipendium beantragen. Es kam hierbei jedoch zur Meldung, dass ein "Nachweis" nötig wäre, da ich die Studiendauer inklusive Toleranzsemester überschritten hätte.
Ich studiere Lehramt "Bewegung und Sport/Deutsch" und bin im 8. Semester. Der 1. Abschnitt wurde nach dem 5. Semester eingereicht. Bin ich tatsächlich schon drüber oder liegt hier ein anderer Fehler vor??

Vielen Dank!

Re: Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Mo 07.Okt 2013, 19:32
von vowel
hallo, vielleicht hilft ja dieser Hinweis:
"Achtung: Im Falle von Studienrichtungen in denen es zu einem Kennzahlenwechsel im 2. Abschnitt kommt bzw. Studien welche in drei Abschnitten eingeteilt sind, können technische Probleme (Statushinweis im Univis „NACHWEIS“) auftreten.Wenn die Studiendauer nicht überschritten wurde, haben Sie Geduld. Die Korrektur wird innerhalb von 48 bis 72 Stunden händisch vorgenommen. Sie können den Statuswechsel auf „Antrag gestellt“ im Univis prüfen. Bei Unklarheiten senden Sie eine E-Mail an claudia.fritz-larott@univie.ac.at." (http://studienpraeses.univie.ac.at/file ... g_2013.pdf)

Re: Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Mo 07.Okt 2013, 20:05
von _www_
Herzlichen Dank!!
Diesen Hinweis habe ich nicht gesehen!!!

Re: Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Di 08.Okt 2013, 10:10
von Aviditas Saltati
Zählen die Alternativen Erweiterungen und ECs zu den genehmigungspflichtigen Wahlfächern, für die eine Kopie des Bescheids gefordert wird? Für meine AE hab ich einen Genehmigungswisch. Muss das per Mail extra geschickt werden, oder geht das auch über Univis?

Danke, LG
Aviditas

Re: Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Do 10.Okt 2013, 21:47
von scalogna
Soweit ich weiß bzw. mich von meinen eigenen entsprechenden Anträgen erinnere, brauchst du nur dann "händisch" Bescheide einreichen, wenn die Wahlfachstunden/EC-ECTS-Punkte _nicht_ unter dem Studium im Online-Prüfungspass/Sammelzeugnis stehen, für das du sie einreichen möchtest.
Mit anderen Worten: Wenn du nur ein Studium inskribiert hast und alle AE/EC dort aufscheinen (EC unter eigenem, nach dem EC benannten Unterpunkt), ist es kein Problem.
Wenn du zwei Studienrichtungen betreibst und dir AE/EC gegenseitig anrechnen lässt, dann am besten zur Sicherheit einen Scan des Anrechnungsbescheides an Frau Fritz-Larott senden.

Re: Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Fr 11.Okt 2013, 11:42
von sima_jun
scalogna hat geschrieben: Wenn du zwei Studienrichtungen betreibst...
Um sicherzugehen: Prinzipiell bekommt man das Leistungsstipendium doch nur für eine Studienrichtung, nicht? Oder ist es auch möglich - wenn etwa bei zwei meiner Studien die Voraussetzungen erfüllt sind - dass mir für beide ein Stipendium ausgezahlt wird?

Re: Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Fr 11.Okt 2013, 14:35
von scalogna
Du kannst auf jeden Fall für beide Studienrichtungen ein Leistungsstipendium beantragen (außer, du weißt bei einer, dass du ohnehin die Voraussetzungen weit verfehlst), bei der Berechnung wird dann die herangezogen, wo es für dich günstiger ist (aufgrund der ECTS/Notendurchschnitts-Ratio oder der Zahl der BewerberInnen oder was auch immer - so genau hab ich da nie drüber nachgedacht). Bei der anderen Studienrichtung steht dann im UNIVIS "Antrag zurückgewiesen".
D.h. du bekommst das Stipendium falls überhaupt nur für eine Studienrichtung, es empfiehlt sich aber, die Uni entscheiden zu lassen, für welches. ;)

Re: Leistungsstipendium - Nachweis?!

Verfasst: Fr 11.Okt 2013, 15:58
von sima_jun
Allet klar. Dankeschön!