Seite 1 von 1
Studienbeitrag zurück für WS12/13!
Verfasst: Do 31.Okt 2013, 16:09
von Oink
Nee
, ned der ÖH-Beitrag, sondern allfällig gezahlter voller Studienbeitrag!
http://studentpoint.univie.ac.at/servic ... ws-201213/
Darüber, dass einen ein nicht eingezahlter ÖH-Beitrag aus dem Studium hauen kann, könnte man natürlich auch mal diskutieren.
Re: Studienbeitrag zurück für WS12/13!
Verfasst: Mi 26.Nov 2014, 20:41
von Grace
(Es ist wahrscheinlich nicht sinnvoll, für mein Anliegen extra ein neues Thema zu eröffnen. Auf die Schnelle habe ich kein passenderes Thema gefunden; ich hoffe, es passt hier.)
Ich habe die Studiengebühren und den ÖH-Beitrag für das Wintersemester 2014/15 bezahlt, weil ich nicht sicher war, ob sich der Abschluss (alter Studienplan) für mich noch ausgehen wird. Außerdem war die Voraussetzung für die Voranmeldung zur Lateinprüfung eine aufrechte Zulassung zum Wintersemester. Nun konnte ich heute doch noch rechtzeitig den Bachelor einreichen und die Nachfrist ist ja noch nicht aus. Darf ich in meinem Fall einen Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren stellen? Oder müsste ich schon das Zeugnis erhalten haben bzw. warten bis es soweit ist? Oder darf ich die Studiengebühren gar nicht zurück bekommen, weil ich Latein erst im Oktober absolviert habe?
Re: Studienbeitrag zurück für WS12/13!
Verfasst: Do 27.Nov 2014, 13:53
von K013
Klar, sollte gehn.
BA-Zeugnis sollt dann ja auch mit einem Termin vor der Nachfrist ausgestellt sein, Latein sowieso.
Aber ja, am besten schon warten, bis du das BA-Zeugnis hast.
Falls noch nicht gesehen, ergoogelt, hier sollten alle Infos stehn:
http://studentpoint.univie.ac.at/rund-u ... rstattung/
Demnach hättest sowieso bis 31.03.15 Zeit für das WS14.
Natürlich kannst du dann für Vorlesungen aus dem WS später keine Prüfungen ablegen, dürft auch klar sein und ist sowieso bisserl zwielichtig, LVen, die vor MA-Beginn waren, abzulegen. + Bisserl Taschengeld ist eh schöner.
Re: Studienbeitrag zurück für WS12/13!
Verfasst: Do 27.Nov 2014, 13:57
von Grace
Super, vielen Dank.
Re: Studienbeitrag zurück für WS12/13!
Verfasst: Do 27.Nov 2014, 15:08
von scalogna
Bei mir war's ähnlich (im inkriminierten WS12/13, ich hätte das Geld also letztlich sowieso zurückbekommen, wie ich jetzt gerade gelernt habe ^^) und da war es so:
Sobald der BA-Abschluss im Univis registriert war (mit Datum vor 30.11.) und da ich für kein weiteres Studium inskribiert war, ist in der Univis-Studienbeitragsübersicht automatisch der Anspruch auf ein Plus für mich (bzw. ein Minus für die Uni) gehüpft. Antrag ist bei mir dann auch problemlos durchgegangen, dauert halt ein bisserl, bis man das Geld wirklich hat, die Uni freut sich wahrscheinlich auch über Zinsen.