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Neues Studienrecht ab 01.10.2015

Verfasst: Mo 02.Mär 2015, 18:42
von K013
Aktueller studienrechtlicher Teil der Satzung:
http://satzung.univie.ac.at/studienrecht/

Mitteilungsblatt mit neuem Studienrecht:
http://www.univie.ac.at/mtbl02/2014_201 ... 015_29.pdf

Unterschiede:
1.) Nichterscheinen bei Prüfungen:
SPL hat nun scheinbar zu sperren, ist nicht nur berechtigt (wurde bei uns nicht umgesetzt), sondern bekommt Umsetzung befohlen.
neu hat geschrieben:§ 6. (5) Studierende, die zu einer Prüfung nach Abs. 1 nicht erschienen sind und sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder keinen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen können, werden nicht beurteilt. Sie sind von der Studienprogrammleiterin oder dem Studienprogrammleiter für den nächsten Prüfungstermin von der Anmeldung zu derselben Prüfung zu sperren.
vs.
alt hat geschrieben:§ 11. (3) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 2 abgemeldet zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an einer Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so ist die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum bis zu acht Wochen für die Ablegung dieser Prüfung zu sperren. Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit gehemmt.
2.) Maximale Fristen für Abgabe in PIs verkürzt auf 30.04/30.09. (Prof. kann natürlich nach wie vor kürzere bestimmen). War bisher 30.06. (WS) und 30.11. (SS) ...

3. §7 (2) wird scheinbar gestrichen: "Die Ablegung einer Prüfung über eine Lehrveranstaltung eines Semesters, für welche Studierende beurlaubt oder nicht zugelassen waren, ist unzulässig." Jetzt sind also auch Prüfungen aus alten Semestern, in denen man nicht inskribiert war, mutmaßlich erlaubt.

4.) tba

Im Grunde wurde aber sehr vieles geändert und umgestaltet, bzw. zumindest generell ein strengerer Ton angeschlagen :(
Vieles genauer ausformuliert, was aber eh schon ganz ähnlich die tägliche Praxis war, unterm Strich dann doch halb so wild, hoffe ich mal.

Hier das Infoblatt der Uni:
http://studentpoint.univie.ac.at/filead ... atzung.pdf

Re: Neues Studienrecht ab 01.10.2015

Verfasst: Di 03.Mär 2015, 15:17
von Martina1104
Hm, ob das mit der Sperre dann wirklich so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird? Ich mein ich denk mir, die haben sicher auch andre Sachen zu tun, als dauernd Leute für Prüfungen zu sperren!?
Ich persönlich kann mir spaßigere Dinge vorstellen ^^

Re: Neues Studienrecht ab 01.10.2015

Verfasst: Di 03.Mär 2015, 22:57
von scalogna
Naja, wenn es in allen SPL einheitlich die Sperre sein MUSS und mittlerweile fast alle Prüfungen über Univis angemeldet werden, dann lässt sich da sicher was "Hübsches" reinprogrammieren... :-/

Frage aus Interesse an eventuelle Wissende: Als ich zu studieren begonnen habe (damals im Jahre Schnee 2006, und in Geschichte, aber fürs Studienrecht dürfte es eigentlich keinen Unterschied machen) wurde uns immer gesagt, dass Ende der Nachfrist = Ende der PI-Abgabefrist. Insofern war ich dann eher umgekehrt verwundert/positiv überrascht, dass es später zunehmend üblich wurde, bis 30.06. (WS) Zeit zu haben. War die Info zum damaligen Zeitpunkt korrekt oder einfach die Masche auf der Geschichte, dass sie fürs WS nur bis 30.04. Zeit gaben?

Re: Neues Studienrecht ab 01.10.2015

Verfasst: Mo 23.Mär 2015, 15:12
von Oink
scalogna hat geschrieben:Naja, wenn es in allen SPL einheitlich die Sperre sein MUSS und mittlerweile fast alle Prüfungen über Univis angemeldet werden, dann lässt sich da sicher was "Hübsches" reinprogrammieren... :-/
Das ist schon lange so, weil es schon im alten Studienrecht drin stand.

An der Germ ist man das immer übergangen und hat die Studies trotzdem angemeldet bzw. allenfalls wieder von der Prüfung abgemeldet.

Das wird wohl anders werden. ;)

scalogna hat geschrieben:... dass Ende der Nachfrist = Ende der PI-Abgabefrist.
Das hat sich gewandelt.
  • Zuerst gab´s gar keine Fristen. Da konnte man eine PS-Arbeit auch noch 2 Semester später abgeben.
  • Dann kam man drauf, dass das ned so der Burner ist, also hat man welche eingeführt: Ende der Nachfrist.
  • Dann gab es "Studierendenrevolten", weil die VO-freie Zeit verschieden lang ist und man dann nach WS nur 3 Monate Zeit hatte und nach´m SS aber 5.
  • Also wurde auf 5 vereinheitlicht.
  • Und nu sieht man das als zu lang an und verkürzt auf 3.
Der jeweils rechtlich gültige Rahmen war aber immer im Studienrecht nachlesbar.

Re: Neues Studienrecht ab 01.10.2015

Verfasst: Di 24.Mär 2015, 22:02
von scalogna
Wow, danke für die ausführliche Info :)
Bin leider ein Studienrecht-Fauli...

Re: Neues Studienrecht ab 01.10.2015

Verfasst: Mi 23.Sep 2015, 12:59
von K013
APA Text dazu auf Standard, Presse, etc:
http://derstandard.at/2000022650844/Uni ... nrecht-neu
http://diepresse.com/home/bildung/unive ... tor=CS1-15
Daneben gibt es aber auch einige Erleichterungen für die Studenten: So müssen sie etwa nur mehr zum Zeitpunkt der Ablegung einer Prüfung über eine Lehrveranstaltung inskribiert sein (und nicht mehr auch zusätzlich noch im Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung). Außerdem können Anträge auf Beurlaubung sowie auf Erlass der Studiengebühren jeweils bis Ende der Inskriptions-Nachfrist (und damit länger als bisher) gestellt werden.
Interessant, aber finde auf die Schnelle dazu nichts im Studienrecht ... (Also ist wohl der ehemalige Paragraf §7 (2) tatsächlich nicht mehr drin)

Hier das Infoblatt der Uni:
http://studentpoint.univie.ac.at/filead ... atzung.pdf

Re: Neues Studienrecht ab 01.10.2015

Verfasst: Mo 28.Sep 2015, 14:35
von scalogna
"Außerdem können Anträge auf Beurlaubung sowie auf Erlass der Studiengebühren jeweils bis Ende der Inskriptions-Nachfrist (und damit länger als bisher) gestellt werden."

Mist, ein Semester zu spät für mich. :(
Aber gut für die, die es jetzt betrifft.