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Zweitprüfer (Voraussetzungen)
Verfasst: So 07.Aug 2016, 11:46
von Votiv_13
Gibt es eine Liste für zugelassene ZweitprüferInnen bei der Masterprüfung, oder kann man da jeden Prof. nehmen?
Finde auf der Homepage nur eine Liste mit zugelassenen Betreuern und Vorsitzenden... :-/
Re: Zweitprüfer (Voraussetzungen)
Verfasst: So 07.Aug 2016, 15:27
von K013
Grundsätzlich gilt die Liste auch für Zweitprüfer. (Auch wenn ich da schon unterschiedliche Informationen bekommen hab.)
In der Praxis gilt wohl gerade bei Zweitprüfern, dass man ohne größere Probleme auch jemanden bewilligt bekommt,
der nicht in Liste aufscheint.
Also einfach mal anfragen, bei Prof. nach Wahl ...
Bei Betreuung/Erstprüfer ist das wesentlich komplizierter, beim Zweitprüfer sollts besser gehn.
(Manche haben aber keine Freude mit Lehramtsstudenten als Prüfer im Zweitfach, wegen irgendwelcher Regelungen, durch die so eine Prüfung in Vertragssituation mit inkludierten/zusätzlich vergüteten Prüfungen ziemlich schlecht abschneidet. Dürft sich bei dir aber eh um MA handeln.)
Re: Zweitprüfer (Voraussetzungen)
Verfasst: Mo 24.Okt 2016, 11:04
von Votiv_13
Danke für die ausführliche Antwort.
Leider musste ich den Fortschritt in meinem Studium etwas nach hinten verschieben, daher bin ich auch jetzt erst über den Trhead gestolpert.
Die Informationen sind nach wie vor sehr hilfreich und ich werde einfach mal fragen, was mein Betreuer von Frau. Prof. Tuczay als Zweitprüferin halten würde.
Nochmals danke für die Antwort!