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wiederholung von übungen

Verfasst: Di 12.Jul 2005, 20:39
von Gast
hallöchen!

kann mir jemand sagen, wie es läuft, wenn man zwar kein nicht genügend, trotzdem aber eine nicht so gut gelaufene übung nochmal wiederholen möchte? muss man hier die gesamte übung nochmal wiederholen oder wäre es möglich, nur die prüfung nochmal zu machen (z.B. bei MHD)

wär dankbar, wenn jemand näheres weiß.
danke!

Verfasst: Di 12.Jul 2005, 23:36
von schmoo
wenn du nur die prüfung nochmals machen willst, musst du dich mit dem prof in verbindung setzen, bei dem du den fünfer hast, und fragen ob du das irgendwie mit einer prüfung bei ihm ausbessern kannst.

ansonsten musst du natürlich den gesamten kurs nochmal machen, kann man dann aber auch bei einem anderen prof machen.

lg schmoo

Verfasst: Mi 13.Jul 2005, 17:07
von susi
wenn du mit der note nicht zufrieden bist, kannst du auf alle fälle die übung nochmals machen und dann letzteres LV-Zeugnis einreichen.

Verfasst: Do 14.Jul 2005, 19:30
von Gast
danke! angenommen, man hat ein genügend, macht die übung das kommende semester nochmal und fällt beim 2. versuch durch...zählt dann trotzdem noch das genügend oder kann man dann nochmal alles machen? ich weiß, da müsst man schon eine ziemlich mächtige pechsträhne haben, aber ich mal mir ja immer das schlimmste aus - wär trotzdem dankbar, wenn jemand weiß, welche note dann zählen würde, 4 oder 5? thanx a lot!!

Verfasst: Fr 15.Jul 2005, 7:33
von Starbuck
naja es zählt die note die du willst wenn ich es richtig verstanden habe, die note die du am ende des 1. abschnittes einreichst.

bedenke nur bitte eins, die plätze in den kursen/proseminaren etc. sind recht knapp und es einfach aus ego noch einmal zu machen ist denen gegenüber nicht fair, die es überhaupt noch nicht gemacht habe.

Verfasst: Fr 15.Jul 2005, 14:10
von susi
Ich bin zwar überhaupt kein spezialist in Sachen Studienrecht, aber in puncto Durchfallen würd ich mich mal genauer erkundigen, wahrscheinlich bei Kriegleder oder Patocka.
sicher ist sicher. :)

Verfasst: Do 01.Sep 2005, 17:31
von Gast
es zählt doch der letzte antritt, d.h. du müsstest es nochmal machen. so hab ich das in der letzten zeit zumindest mitgekriegt. also besser nochmal irgendwo informieren, der das sicher weiß!

Verfasst: Do 01.Sep 2005, 22:26
von Affe
Es zählt immer die letzte Note!
Dein 4er wäre also verloren, wenn du die Übung nocheinmal machst und dann einen 5er kassierst.