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Familienbeihilfe

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 14:27
von :!:
Das Finanzamt meint ich sollte Ende dieses Semesters endlich meine Lateinergenzungsprüfung ablegen da ich sonst den 1. Studienabschnitt nicht in 5 Semestern beenden werde und dadurch bis auf weiteres keine Familienbeihilfe bekomme. Weiß jemand wann der diesbezügliche Stichtag ist (Ende des Sem., Ende der Ferien, Anfang nächsten Sem., Ende der Nachfrist,...)?

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 17:19
von Murmel-off
warum fragst ned dein Finanzamt? Sinnvoller oder?

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 19:18
von Gabi
edit: Aus die Maus

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 19:29
von étoile
soweit ich weiß, muss man latein bis zum ende des 1. abschnitts nachgemacht haben, darf aber nicht die letzte prfg im 1. abschnitt sein. aber ich schließe mich murmel an, frag lieber noch mal im finanzamt nach.

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 20:48
von :!:
Dachte hier ginge es schneller.
Das Latein nicht die letzte Prüfung im 1. Abschnitt sein darf habe auch ich schon öfters gehört jedoch noch von keiner sich zuständig fühlenden Autorität. Ist das jetzt eine Art urban legend oder sollte ich das ernst nehmen?

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 21:09
von Gast
:!: hat geschrieben:Dachte hier ginge es schneller.
Das Latein nicht die letzte Prüfung im 1. Abschnitt sein darf habe auch ich schon öfters gehört jedoch noch von keiner sich zuständig fühlenden Autorität. Ist das jetzt eine Art urban legend oder sollte ich das ernst nehmen?
Ernst nehmen. So ist es nämlich wirklich. Ohne Latein kein 1. Abschnitt fertig.

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 21:20
von !:!
Dass ohne Latein mein 1. Abschnitt kein vollständiger 1. Abschnitt ist ist mir bewusst. Mit ernst nehmen meinte ich das Gerücht betreffend Latein als (nicht) absolut letzte Prüfung im 1. Abschnitt.

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 22:12
von Asrai
also anrufen dauert net so lang, da hab sogar ich mit einer komplizierteren Bitte um Auskunft nur um die 10 Minuten mit dem Finanzamt telefoniert. das ist eine Aussage, auf die man sich verlassen kann schon wert.

Verfasst: Di 29.Nov 2005, 22:37
von Murmel
!:! hat geschrieben:Dass ohne Latein mein 1. Abschnitt kein vollständiger 1. Abschnitt ist ist mir bewusst. Mit ernst nehmen meinte ich das Gerücht betreffend Latein als (nicht) absolut letzte Prüfung im 1. Abschnitt.
http://www.univie.ac.at/klassphil/latein/main.htm

Hier hast du es auf der offiziellen Unihomepage, wenn du es von wem andren auch noch hören willst...unter "Vorbemerkungen"

und hier nochmal :-)
http://www.univie.ac.at/klassphil/latein/recht.htm#3

Reicht? :wink:

Re: Familienbeihilfe

Verfasst: Mi 30.Nov 2005, 11:30
von In-sei-da
Das muss reichen! Offizieller geht´s nicht! Zusätzlich vielleicht noch den Studienplan Deutsche Philologie Nr. 273 Pkt. 1.1
http://mitteilungsblatt.univie.ac.at/ba ... 6.2002.pdf
Latein darf nicht die letzte Prüfung sein!!! Es sollte ja eigentlich eine Grundlage sein! :D


:!: hat geschrieben:Das Finanzamt meint ich sollte Ende dieses Semesters endlich meine Lateinergenzungsprüfung ablegen da ich sonst den 1. Studienabschnitt nicht in 5 Semestern beenden werde und dadurch bis auf weiteres keine Familienbeihilfe bekomme. Weiß jemand wann der diesbezügliche Stichtag ist (Ende des Sem., Ende der Ferien, Anfang nächsten Sem., Ende der Nachfrist,...)?
Lt. Auskunft des Finanzamtes für die Bezirke 1 und 23, Abt. Familienbeihilfe, endet ein Semester mit den Semesterferien (und diese Tage wären sohin als Stichtage zu sehen), das hieße entweder am 28. 2. (bzw. 29. 2. im Schaltjahr :D ) oder am 30. 9. eines jeden Jahres.

Verfasst: Mi 30.Nov 2005, 14:55
von Gast
!:! hat geschrieben:Dass ohne Latein mein 1. Abschnitt kein vollständiger 1. Abschnitt ist ist mir bewusst. Mit ernst nehmen meinte ich das Gerücht betreffend Latein als (nicht) absolut letzte Prüfung im 1. Abschnitt.
Auch das ist kein Gerücht.

Verfasst: Mi 30.Nov 2005, 17:41
von Azrael
Wenn du was konkretes rausfindest, könntest du es hier posten?
Ich denke es wird mehrere User geben die dieses Problem interessiert.
Danke

Verfasst: Mi 30.Nov 2005, 17:49
von Gabi
edit: Aus die Maus

Verfasst: Mi 30.Nov 2005, 21:46
von In-sei-da
Ich geb zu, ich bin bissl faul, weil ich nicht überall alles schreibe, sondern reinkopiere.

!:! hat eine ähnliche Frage ein zweites Mal gestellt
!:! hat geschrieben:Was ist dran an der Geschichte, dass die Lateinergänzungsprüfung nicht die letzte Prüfung im 1. Abschnitt sein darf? Theoretisch kann ich alle freien Wahlfächer in den 1. Abschnitt vorziehen, zählen die dann auch als Prüfungen für den 1. Abschnitt? Wer auf der Germanistik ist für das zuständig?
Worauf ich folgendes antwortete:
In-sei-da hat geschrieben:An der Geschichte ist viel dran, da Latein ja eine Voraussetzung darstellt und deswegen am Anfang absolviert werden sollte.

Also erst Voraussetzung schaffen, dann studieren! :D Übertrieben dargestellt!

Das Zeugnis aus Latein scheint nicht am Dipl.zeugnis auf. Daher muss eine Prüfung aus Deutsche Philologie die letzt-abgeschlossene sein.
______________

Die LV für die zwei Abschnitte haben sog. Prüfungspasscodes (I-Nummern), wobei die mit einer 1 anfangen für den
1. Abschnitt zählen und die mit einer 2 . . .

LV, die man in beiden Abschnitten braucht und belegen kann (VO und KO) haben die I-Nummern je nach dem. Deswegen ist es immer günstig anzugeben, für welchen Abschnitt man LV-Noten gerne hätte; es erspart uU eine Menge unnötige Lauferei, da man ja von denen auch ein paar in den 1. Abschnitt vorziehen kann!

Freie Wahlfächer I 2000 = für den zweiten Abschnitt zählend!

Für alle Fragen betreffend den Studienplan ist der Studienprogrammleiter verantwortlich. Das ist momentan Kriegleder und als Stellvs Patocka, Boeckmann und Klingenböck für die jeweils angekündigten*) Bereiche.

Hoffe, Du kannst was damit anfangen.




*) zB auf den blauen Plakaten, die am Institut rumhängen!
Emilia Ragems hat geschrieben:Das mit "vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung" haben sie ja Gott sei Dank wieder mal supereindeutig formuliert. Möcht gar nicht wissen wie viele Leute nicht wissen, wie die erste Diplomprüfung genau aussieht...
Das ist aber im Studienplan relativ genau definiert: 1. Diplomprüfung für Diplomstudierende = 20 Zeugnisse des 1. Abschnitts (das Lateinzeugnis gehört zu den 20 nicht dazu und die Lateinprüfung muss also vor Bestehen des 20. Zeugnisses liegen).
2. Diplomprüfung 1. Teil = alle Zeugnisse aus Deutscher Philologie, Freie Wahlfächer und die Diplomarbeit
2. Diplomprüfung 2. Teil = Kommissionelle Prüfung

Bei weitergehenden Fragen an die SPL wenden!

Verfasst: Mo 04.Sep 2006, 18:07
von Frau Mag. phil. in spe
FRAGE: angenommen ich mach auf der germ (hauptstudium) dieses sem. nur 6 sst und auf der komp (zweitstudium) auch 6 sst, die ich mir dann als wahlfach anrechnen lass, gilt das um eh weiterhin die beihilfe zu kassieren? schon, oder?

Verfasst: Mo 04.Sep 2006, 21:42
von moriaz
@magistra: wenn du dir die lv. als (freie) wahlfächer für germanistik anrechnen lässt, ist es ja eh so, als würdest du 12 stunden germ. machen.
also ja, du musst dir die stunden nur rechtzeitig anrechnen lassen. abgesehen davon wird eh nicht kontrolliert, wie viele stunden du im sem. machst (über dein drittes semester bist du ja schon hinaus), du musst nur in fünf sem. fertig werden.
lg

Verfasst: Mo 04.Sep 2006, 22:12
von Frau Mag. phil. in spe
dankeschööön!

Verfasst: So 16.Sep 2007, 14:43
von Seelenwandlerin
andere frage:

weiß jemand wie hoch die zuverdinestgrenze ist wenn man familienbeihilfe bezieht? ich hab da was von geringfügigkeitsgrenze im gedächtnis - ABER angeblich kommt das nicht auf den monatl Lohn an,sondern auf ein jahreseinkommen......????? weiß da jemand mehr???
bin grad etwas ratlos

achja und weiuß vllt auch jemand ob da alimente mit reinfallen? (dank ja mal ja, aber wer weiß *g*)


thx

Verfasst: So 16.Sep 2007, 16:24
von mela
also bei mir wurden alimente nie berechnet.
lg mela.

Verfasst: So 16.Sep 2007, 22:56
von Mnemosyne