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studienbeihilfe - ansuchen?

Verfasst: So 08.Jan 2006, 13:06
von Gast
hallo!

wollte nur fragen, ob jemand von euch weiß, wie lange es normalerweise dauert, bis man den bescheid von der studienbeihilfe bekommt - also ob der antrag durchgeht oder nicht!

danke und lg :-)

Verfasst: So 08.Jan 2006, 15:39
von Pixie
Das ist unterschiedlich, aber normalerweise solltest du zwischen 2 und 4 Wochen den Bescheid bekommen.

Verfasst: Mo 16.Jan 2006, 10:19
von Birgitly
Wenn du die Unterlagen erst zum Ende der Frist (Anfang Dezember glaub ich) eingereicht hast, kann ich mir schon vorstellen, dass sich das bis Jänner zieht. Mach dir mal keine Sorgen. Wenn die Beihilfe dann bewilligt ist, bekommst du auch das Geld für Sept-Jän rückwirkend.

Verfasst: Sa 30.Sep 2006, 12:22
von Frau Mag. phil. in spe
was muss ich denn da bei der erstmaligen gewährung der studienbeihilfe alles mitschicken? nur das antragsformular? auf stipendium.at sind da nämlich allerhand für formulare aufgelistet was mich teilweise irritiert :?

Verfasst: Sa 30.Sep 2006, 15:11
von fred
am praktischsten erklärt ist das im kuvert was man auf der öh bekommt. da sind alle anträge bereteits drinnen und eine ausfüllhilfe.
ich hab mich null ausgekannt und das dann ganz alleine hingekriegt. :-D
und wenn du was vergisst, rühren sich die eh und fragen nach (ich hab mal vergessen ein kreuzerl zu machen, da haben sie mir sogar geschrieben... :oops: )

Verfasst: So 01.Okt 2006, 17:01
von Birgitly
Man braucht nur die relevanten Zettel ausfüllen und in diesem Kuvert schicken. Die Einkommensnachweise usw. holen die sich glaub ich selbst!

Verfasst: Mi 18.Okt 2006, 20:30
von Frau Mag. phil. in spe
hab ich das richtig verstanden? - man muss keinen extra antrag auf studien- und fahrtkostenzuschuss stellen? das checken die selbst wenn man studienbeihilfe beantragt oder wie? :?

Verfasst: Fr 20.Okt 2006, 12:35
von Birgitly
Ja! Wenn du Studienbeihilfe kriegst, dann kriegst du meistens auch den Studienzuschuss, also die Gebühren zurück. Dafür dürfen deine Eltern nämlich mehr verdienen, also da ist die Grenze eine andere. Und der Fahrtkostenzuschuss ist glaub ich schon in der Beihilfe drin. Ich hab mal Wohnort gewechselt und bekam dann auch einen anderen Betrag an Beihilfe.
Du brauchst also immer nur einen Antrag stellen, bzw wenn sich nichts ändert bei dir, dann gibts eh den Systemantrag. Und alles andere berechnen die selbst. So hab ich das zumindest verstanden!

Verfasst: Fr 02.Feb 2007, 19:41
von noname
Am Bescheid steht:

"Sobald sie einen personenbezogenen Fahrausweis für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort vorgelegt haben, können sie auch den Fahrtkostenzuschuss für die Benützng der öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort erhalten."

Kann mir das denn konkret jemand erklären?

Verfasst: Sa 03.Feb 2007, 4:28
von Mnemosyne
Hallo!

Ich habe die Studienbeihilfe für zwei Semester bekommen, muss ich trotzdem jetzt im SS einen neuen Antrag stellen?!

lg

Verfasst: Sa 03.Feb 2007, 8:30
von :-)
noname hat geschrieben:Am Bescheid steht:

"Sobald sie einen personenbezogenen Fahrausweis für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort vorgelegt haben, können sie auch den Fahrtkostenzuschuss für die Benützng der öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort erhalten."

Kann mir das denn konkret jemand erklären?
d.h., dass du dein semesterticket einscannst oder hinfaxt, dann bekommst du den zuschuss...gilt ebenso für das ferienticket, das
du dir möglicherweise kaufst - auch hier einfach der behörde übermitteln.

Verfasst: Sa 03.Feb 2007, 8:31
von cosmogonos
Mnemosyne hat geschrieben:Hallo!

Ich habe die Studienbeihilfe für zwei Semester bekommen, muss ich trotzdem jetzt im SS einen neuen Antrag stellen?!

lg
nein, erst im WS wieder.

Verfasst: Sa 03.Feb 2007, 9:18
von Birgitly
Es läuft doch eh der Systemantrag weiter, man braucht nur einen Antrag auf Abänderung machen, falls sich was geändert hat (Wohnort, Studienrichtung,...)

Ist mit Personenbezogenem Ausweis nicht ein Ausweis mit Foto gemeint? Da kann man einfach das Semesterticket hinschicken und kriegt dann Geld zurück?? Oder mehr Beihilfe?

Verfasst: Sa 03.Feb 2007, 11:30
von noname
Gut dass ich da so früh draufkomm ^^

>>Ist mit Personenbezogenem Ausweis nicht ein Ausweis mit Foto gemeint?

Am Ausweis steht die Martikelnr.!

Verfasst: So 04.Feb 2007, 12:35
von Mnemosyne
Kann man dieses "semsterticket" für den Zuschuss rückwirkend anfordern?!

Verfasst: Do 15.Feb 2007, 17:22
von kewlcat
hmm ganz blöde frage

gibts für die monate, die aus ferien bestehen, also jetzt im februar zb, auch studienbeihilfe?

8)

lg

Verfasst: Do 15.Feb 2007, 17:49
von zyril
kewlcat hat geschrieben:gibts für die monate, die aus ferien bestehen, also jetzt im februar zb, auch studienbeihilfe?lg
yeah... :wink:

edit: der fahrtkostenzuschuss fällt aber weg, wenn mich jetzt nicht alles täuscht (sind bei mir acht euro im monat).