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freie wahlfächer
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 17:09
von june
also, erst einmal vielen, vielen dank an alle informanten dieses forums! ihr habt ein bisserl licht ins dunkel einer studienanfängerin gebracht!
ich hab mir schon einen studenplan und auch 2 alternativpläne zusammengestellt: -UE Technik d. wissenschaftl. Arbeitens
-UE Einführung in die germ. Sprw.
-UE Textanalyse
-UE Textproduktion
-UE Rhetorik
(-UE Literatur und Medien)
-VO Ältere dt. Lit.: Streifzüge durch die arthurische
Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
-VO Neuere dt. Lit.:Roman und Romantheorie
-KO Sprachgeschichte
1.Frage: Sind 6 Übungen zu viel für eine ein bisschen lernfaule Nur-Germanistikstudentin oder reichen fünf Übungen, auch hinsichtlich der notwendigen Leistungen für die Studienbeihilfe?
2.Frage: Wie der Titel bereits sagt: Ich kenn mich überhaupt nicht aus was ich da bezüglich der freien Wahlfächer tun soll!! Was ist das? Kann man das essen
? Wie viele muss ich da wählen und woraus? Vlt. sind diese Fragen ja hier schon mal beantwortet worden, dann tuts mir leid, aber ich hab nichts derartiges gefunden
![/u]
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 18:58
von june
tschuldigung - hab nicht checkt, dass ein eigenes freie wahlfächer-forum gibt, habs schon dort gepostet
!
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:02
von cosmogonos
na dann beantwort ich dir nur die 1. Frage hier
-UE Einführung in die germ. Sprw.
-UE Textanalyse
-UE Textproduktion
-UE Rhetorik
(-UE Literatur und Medien)
-VO Ältere dt. Lit.: Streifzüge durch die arthurische
Literatur von den Anfängen bis zur Gegenwart
-VO Neuere dt. Lit.:Roman und Romantheorie
-KO Sprachgeschichte
Wenig hast du dir damit nicht vorgenommen, besonders KO Sprachgeschichte ist ein ordentlicher Batzen, der auch wirklich zu beherrschen ist, denn immerhin eine der Studiumsgrundlagen. Wenn du also wirklich lernfaul bist, würd ich event. etwas zurückstecken - gerade Textproduktion kann auch aufwändig sein, Einführung in die Sprachwissenschaft kann dich vielleicht etwas mit der Phonetik fordern...
Für die Familienbeihilfe musst du glaub ich nach zwei Semestern 12 Stunden nachweisen können,
da bin ich mir aber nicht sicher, da ich keine beziehe - also bitte nicht auf die Aussage verweisen, wenn dem nicht so sein sollte
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:19
von Frau Mag. phil. in spe
für die familienbeihilfe musst du in den ersten beiden sem. je 8 sst. vorweisen soweit ich weiß...und da bin ich mir eigentlich auch ziemlich sicher!
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:20
von cosmogonos
ok - ergo wärens dann 16 stunden, nachzuweisen nach dem 2. semester. passt - jetz bin ich auch schlauer
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:25
von fred
nein ich glaub eher 8 stunden in zwei semester insgesamt, nicht pro.
ich hab mich nämlich schon des öfteren gewundert warum die uns soviel zutrauen...
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:28
von Frau Mag. phil. in spe
*g* 3 leute und 3 verschiedene meinungen! da ich aber familienbeihilfe beziehe, kann ich dir sagen, dass es je semester 8 st sind...oder zumindest sagt mir das meine mutter immer!
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:29
von cosmogonos
wobei: afaik werden die ersten beiden semester anders als die restlichen semester gehandhabt.
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:36
von Frau Mag. phil. in spe
"
Am Studienanfang muss man nur die Inskription nachweisen; am Ende des ersten Studienjahres muss man einen Leistungsnachweis (Prüfungen über 8 Wochenstunden oder Teildiplomprüfung; Frei- oder Ergänzungsfächer werden nicht miteinberechnet) erbringen. Dieser muss dann jedes Jahr gemeinsam mit einer Inskriptionsbestätigung beim Finanzamt vorgelegt werden. Stichtag hierfür ist der 31.Oktober."
also doch nur 8 sst pro jahr! meine mama, die kleine betrügerin! auch eine art sein kind zu motivieren!
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:39
von cosmogonos
wie gesagt, ich glaub, die 8 stunden gelten nur für das erste jahr, nicht generell...
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:40
von fred
aber nicht nachlassen deswegen und nur vier sws machen
!!
Verfasst: Mi 27.Sep 2006, 19:48
von In-sei-da
fred hat geschrieben:aber nicht nachlassen deswegen und nur vier sws machen
!!
Die Familienbeihilfe gibt´s ja nu auch nicht unbegrenzt, sondern maximal (beim Dipl.stud.) für 4 Semester + Toleranzsemester für´n 1. Studienabschnitt und selbiges gilt, wenn mich nicht alles trügt, auch für´n zweiten. Dh maximal 5 Jahre Familienbeihilfe!