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mindeststudienerfolg vs günstiger studienerfolg
Verfasst: Mo 26.Feb 2007, 16:14
von kewlcat
worin genau liegt denn der unterschied zwischen günstiger studienerfolg und mindeststudienerfolg?
nachm 2. semester ist ja beides nachzuweisen. nun hat man mir erklärt (übrigens bei student point, scheinen ja auch keinen plan zu haben) dass das beides das selbe sei, aber irgendwie kommt mir das beim lesen von stipendium.at ganz anders vor.
kann jemand (mal wieder) helfen?
lg
Verfasst: Mo 26.Feb 2007, 16:21
von Birgitly
Dass die beim Student Point mal keinen Plan haben, soll vorkommen! *g* Ich glaub da ist gemeint, dass du mindestens 7 Stunden nachweisen musst, günstigerweise aber 14. Unter 7 Stunden musst du zurückzahlen, zwischen 7 und 14 Stunden verlierst du die Beihilfe, musst aber nichts zurückzahlen und ab den 14 Stunden läuft die Beihilfe weiter.
Verfasst: Mo 26.Feb 2007, 16:24
von kewlcat
achso läuft der hase, danke dir
Verfasst: Mo 26.Feb 2007, 19:51
von Mnemosyne
Mir wurde von der Beihilfenstelle auch gesagt, dass ich 7 Stunden Germ und 7 Stunden Anglistik brauche.
Gilt das für zwei Semester? Also 14 Stunden? Was ist wenn ich nun mehr Germ-Std. habe und weniger Anglistik?
lg
Verfasst: Mo 26.Feb 2007, 21:02
von mela
echt? ist das jetzt so, früher war das nicht so.
Verfasst: Di 27.Feb 2007, 9:50
von Birgitly
Ich glaube man kann entweder 14 Sst von einer Richtung nachweisen oder man teilt es auf 7 und 7. Eine andere Teilung geht glaub ich nicht, also 8 und 6 oder sowas. Aber da erkundige dich am besten bei deiner Sachbearbeiterin!