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VOen mit (fast) gleichem Titel mehrmals machbar?

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Piefke
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VOen mit (fast) gleichem Titel mehrmals machbar?

Beitrag von Piefke »

Hallo,

ich hoffe mal, dass ich in diesem Unterforum richtig bin. Meine Frage lautet, ob es möglich ist, dass man für Lehrveranstaltungen mit fast gleichem Titel die Prüfung ablegen kann und auch jeweils ein Zeugnis bekommt.
Konkret handelt es sich um die Reichert VO - Nibelungenlied. Bereits im SS2004 habe ich die VO - Nibelungenlied und Nibelungensage gemacht. Eine Studienkollegin hat mich jetzt verwirrt, weil sie meinte, die VOen wären zu identisch und man könnte nicht nochmals ein Zeugnis bekommen.

Kann mir jemand weiter helfen? Gibts irgendwo Auskunft darüber?
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j.
Neologismus
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Beitrag von j. »

Hmmmm, gute Frage was?
Leider kann ich sie dir noch immer nicht beantworten, und muss dich einfach weiter verwirren. :D
Aber interessieren tät mich das auch: Vielleicht weiß ja jemand die Antwort??
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cosmogonos
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Beitrag von cosmogonos »

ohne jetzt aus dem gesetzesblatt zitieren zu können, sag ich einmal: ists ein anderer titel - wenn auch nur gering - so ists ne andere lehrveranstaltung, zumal man in dem falle ja mit "schwerpunktsetzung" argumentieren könnte und somit kurzum: JA, du kannst beide prüfungen machen und ZWEI zeugnisse ergo bekommen, da es sich eben nicht um IDENTE lehrveranstaltungen handelt.

(in dem falle ists sogar eindeutig: denn die eine VO behandelt das nibelungenlied allein, die andere das thema ansich)
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j.
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Beitrag von j. »

Interessant, danke. :)
Piefke
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Beitrag von Piefke »

Ja, danke für die fixe Antwort. Fällt mir ja ein Stein vom Herzen, brauch nämlich nur noch ein freies Wahlfach, und das sollte halt die Reichert VO werden. Und wirds jetzt auch.
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cosmogonos
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Beitrag von cosmogonos »

aber achtung - das ist meine studentische interpretation von der realität ;-) ich bin weder sekretär auf der universität, noch weniger lehrender (und die kennen sich mit studienrecht tw. wohl noch schlechter aus als der durchschnittliche student) und am allerwenigsten arbeite ich bei der prüfungsabteilung ;-) das heißt - bevor ich für alles verantwortlich gemacht werde *g* einmal kurz bei prof. ernst oder zimmermann, oder auch im sek. adis nachfragen. denn das gibt doch etwas mehr sicherheit, als meine aussage, deren wahrheitsgehalt ich mir - zugegebener maßen - ziemlich sicher bin ;-)
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In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

Kannste mMn auch. :smt023 VOen sind thematische LVen. Das heißt, nur weil der Titel ähnlich oder auch gleich klingt, muss (und sollte) nicht der selbe Inhalt gelehrt werden.

Und wenn einen nu zB das Nibelungenlied furchtbar interessiert, kann man dazu ruhig mehrere VOen besuchen. :wink: Die unterscheiden sich im Sammelzeugnis ja eh durch das angegebene Semester. :wink: :-D Und es ist auch klar, dass es nicht eine Wiederholungsprüfung zur allfälligen Notenverbesserung ist, weil man ja eine VO ÄdL besuchen kann, aber nicht muss. :wink:

Es is doch so, dass man die LVen, für die man sich im OAS mehrmals anmelden kann, eben auch mehrfach besuchen kann.
meret
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Beitrag von meret »

KOs auch?
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cosmogonos
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Beitrag von cosmogonos »

meret hat geschrieben:KOs auch?
nein. jene haben keine "unterschiedlichen titel" - hier gilt ein wiederholtes machen als tatsächliche wiederholung. (außer, du lässt es dir mit einem anderen code anrechnen, zb als freies wahlfach)
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moriaz
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Beitrag von moriaz »

cosmogonos hat geschrieben:
meret hat geschrieben:KOs auch?
nein. jene haben keine "unterschiedlichen titel" - hier gilt ein wiederholtes machen als tatsächliche wiederholung. (außer, du lässt es dir mit einem anderen code anrechnen, zb als freies wahlfach)
hmm.. also ich bin mir nicht so sicher, ob man sich ko. auch als freie wahlfächer (an der germ.) anrechnen lassen kann.. sonst könnte ich das ja auch mit allen übungen machen..
In-sei-da

Beitrag von In-sei-da »

moriaz hat geschrieben:sonst könnte ich das ja auch mit allen übungen machen..
Kann man eh! :wink: Nur die Sinnhaftigkeit zB die UE TWA ein zweites Mal als I 2000 zu absolvieren, würde ich hinterfragen wollen.

Aber KOen bieten ja, wie wir schon öfter diskutiert haben, zur gleichen Epoche sehr unterschiedliche Inhalte.
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susi
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Beitrag von susi »

cosmogonos hat geschrieben:ohne jetzt aus dem gesetzesblatt zitieren zu können, sag ich einmal: ists ein anderer titel - wenn auch nur gering - so ists ne andere lehrveranstaltung, zumal man in dem falle ja mit "schwerpunktsetzung" argumentieren könnte und somit kurzum: JA, du kannst beide prüfungen machen und ZWEI zeugnisse ergo bekommen, da es sich eben nicht um IDENTE lehrveranstaltungen handelt.

(in dem falle ists sogar eindeutig: denn die eine VO behandelt das nibelungenlied allein, die andere das thema ansich)
Ich hab vor Semesterbeginn schon mal herum telefoniert, u.a. mit dem Prüfungsreferat, die mir auch nur keine eindeutige Antwort geben konnten. Eine Bearbeiterin hat mich dann weiterverbunden zu einem äußerst kompetenten Herrn in der Studienrechtsabteilung (oder wie auch immer das genau heißt).
Er hat damals folgendes gemeint (Ich muss das leider aus meiner Erinnerung heraus wiedergeben):
Der Titel ist nicht unbedingt ausschlaggebend, worums wirklich geht ist der Inhalt und auch die Lv-nummer ist angeblich nicht ausschlaggebend (er hat auch gemeint, dass man zB in 2 verschiedenen LV nicht ein und die selbe Arbeit abgeben darf, bzw.: ein und dasselbe Thema ingleicher Weise behandeln darf), und das ist auch schon der schwierige Punkt bei der Bewertung und der Kontrolle.
in Bezug auf die Titel hab ich nachgeschaut, und die Reichert NL Vo vom Sose 04 hieß " VO Ält. Lit., Nibelungenlied u. Nibelungensage" - die jetzige heißt nur "Das Nibelungenlied". das ist zwar ein abgewandelter Titel,dennoch eben recht ähnlich: Es wäre genauso möglich in der Vo „Nibelungenlied“ ebenso auch die NL-Sage in gleicher Weise zu behandeln, da steht ja dem LV-Leiter frei.
Der Herr, mit dem ich gesprochen hab, hat gemeint, dass das in diesem Fall eben nicht unbedingt ausreicht. Besonders aber auch deshalb, weil es beim Reichert ja auch möglich ist zum ersten Prüfungstermin tendenziell mit dem Skript der alten Vo (in dem FAll mit dem Skript von Sose 2004) ohne Probleme anzutreten. Die entscheidende Frage ist eben, wieviel neues dabei ist. Wer Reichert (das gilt natürlich im Grunde für alle Profs irgendwie) kennt, der wird wissen, dass er einen bestimmten Zugang zum NL hat, und ich vermute mal stark, dass sich dieser Zugang in den letzten Semestern nicht grundlegend geändert hat – kann natürlich sein, aber i.d.R. ändert sich eine Forschungsrichtung nicht alle 4 Semester. Mir ist erklärt worden, dass es zwar ein Streitfall ist, aber dass - allein schon durch die Tatsache, dass - falls- man mit dem alten Skript zur Vo antreten kann (ich weiß jetzt dezitiert nicht, ob das dieses Semester auch der FAll ist), die Argumentation von studentischer Seite her schwer wird.
Alles wäre schon kein Problem mehr, wenn zB Ebenbauer die VO NL halten würde, weil man davon ausgehen kann, dass Ebenbauer das NL aus einem anderen Ansatz her betrachtet.
Die Sache ist also leider gar nicht so eindeutig. Ich würd mich hüten irgendwem so einfach zu raten, die Vo zu machen... Auch wenn wahrscheinlich im Endeffekt sowieso nichts so heiß gegessen wie gekocht wird...

Leider hab ich mir den Namen des Herrn mit ich dem telefoniert habe nicht gemerkt. Aber wie auch immer, es wäre wohl besser, dass diejenigen, die dieses problem betrifft, sich mal in eigener Hand erkundigen, und eventuelle Neuigkeiten posten. :wink:

- Susi

:D
*Pour rêver, il ne faut pas fermer les yeux, il faut lire." (M. Foucault)
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