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Prüfungswiederholung
Verfasst: Mi 18.Jul 2007, 20:48
von Lupinchen
Bin letztes semester bei einer VO geflogen: muss ich jetzt die Prüfung wiederholen (also selber Prof und Thema) oder kann ich einfach eine andere stattdessen machen?
Vielleicht hat ja jemand erfahrung
oder bin ich die einzig faule?
mfg
Verfasst: Mi 18.Jul 2007, 20:55
von Gabi
Nönö, kannst getrost irgendeine andere Prüfung machen. Also wenn dich die negative Note nicht stört. "Ausbessern" könntest du sie glaub ich nur, indem du genau diese Prüfung wiederholst. Aber wenn du einfach nur eine Vorlesung brauchst, ist es egal, welche du machst.
Glaub ich zumindest. Wenn dus genauer wissen willst, würd ich die StV oder den SPL Ernst fragen.
Verfasst: Mi 18.Jul 2007, 22:33
von In-sei-da
Gabi hat geschrieben:"Ausbessern" könntest du sie glaub ich nur, . . .
Ausbessern kann man gar nicht. Der 5er bleibt (ausser der Prof. lässt es zu - was aber eigentlich gesetzeswidrig ist
).
Man kann die Prüfung zur selben Vorlesung noch mal machen.
Oder eben eine andere. Heißt ja zB "nur" VO ältere dt. Lit. und nicht VO Nibelungenlied.
Hat übrigens mit faul sein überhaupt nix zu tun
; für ´ne andere VO musste ja neu und mehr lernen.
Verfasst: Do 19.Jul 2007, 13:24
von Gabi
Aha, In-sei-da. M.E. handelt es sich um eine Prüfungswiederholung. Prüfungswiederholung bedeutet, dass die zweite Note zählt. Das entspricht m.E. "Ausbessern". Korrigier mich, wenn das ein kompletter Blödsinn ist.
Man kann nicht zu ein und demselben Fach zwei unterschiedliche Noten fragen, so weit ich das verstanden hätte bisher. Wenn eine Prüfung wiederholt wird, zählt der zweite Antritt. Wahr oder falsch? *g*
Verfasst: Do 19.Jul 2007, 13:48
von susi
ja, der zweite Antritt zählt (einen 5er kann man sich ja nicht anrechnen lassen) aber das Nicht Genügend bleibt trotzdem im PSI. (Die einzige Auswirkung, die ich kenne, ist, dass man kein Leistungsstipendium mehr bekommt).
Verfasst: Do 19.Jul 2007, 15:08
von In-sei-da
susi hat geschrieben:. . . aber das Nicht Genügend bleibt trotzdem im PSI.
Yep! Natürlich zählt die zweite Note, Gabi. Die alte Note wird aber deswegen nicht gelöscht.
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 8:27
von Duplica
das sieht so hässlich aus am zeugnis *lol* aber was soll man machen? ich würd einfach ne andre VO stattdessen machen an deiner stelle
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 10:00
von ElChupaLibre
Duplica hat geschrieben:das sieht so hässlich aus am zeugnis *lol* aber was soll man machen? ich würd einfach ne andre VO stattdessen machen an deiner stelle
Irgendwo hab ich amal gelesen, man kann sich ein "bereinigtes" Zeugnis drucken lassen, also eines, in dem die 5er nicht aufscheinen, für die omma oda so hehe
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 10:04
von cosmogonos
stimmt. geht beim prüref problemlos.
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 10:39
von emu
Diese Bestätigung über die abgelegten positiven Prüfungen ist allerdings kein Zeugnis, das etwa Behörden vorgelegt werden kann.
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 11:00
von Gabi
Kanns z.B. dem Finanzamt nicht blunzen sein, wie viele Fünfer ich schreib? So lang die positiven Noten ausreichen, müsst das doch passen, oder?
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 11:06
von cosmogonos
gegenfrage: kanns dir net blunzen sein, dass das FA weiß, wieviele fünfer du hast, wenn du ohnehin ausreichend positiv absolvierte LVs hast?
aber ich nehm an, es geht hier um einen etwaigen gegencheck, wenn du deine noten wo einreicht, wo eben durchaus wichtig ist, wieviele positive und negative du hast...
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 11:09
von Gabi
Auch wieder wahr (bez. potenzielle Blunzigkeit)
Verfasst: Sa 21.Jul 2007, 19:02
von Duplica
also wenn ich mit allem fertig bin hol ich mir definitiv diese bestätigung meiner positiv absolvierten LVen
damit ich mich freuen kann
Re: Prüfungswiederholung
Verfasst: Mo 01.Feb 2010, 15:10
von hmmm
Der Thread ist schon etwas älter, aber ich verwende ihn einmal für meine Frage (die glaub ich doch recht einfach zu beantworten ist):
Damit ich Masterstudium machen kann, brauche ich ja einen gewissen Notendurchschnitt (soweit ich das mitbekommen habe?!). Werden dann auch Prüfungen eingerechnet, die negativ waren?
Logisch, dass ich es ausbessern muss, aber ob das trotzdem auf eine Art und Weise einbezogen wird?
Re: Prüfungswiederholung
Verfasst: Mo 01.Feb 2010, 17:53
von emu
hmmm hat geschrieben:Damit ich Masterstudium machen kann, brauche ich ja einen gewissen Notendurchschnitt (soweit ich das mitbekommen habe?!)
Derzeit nicht.
Re: Prüfungswiederholung
Verfasst: Mi 14.Apr 2010, 13:03
von hmmm
Eine Frage:
Wenn ich eine VO Prüfung aus zB NDL negativ absolviere, dann kann ich eine andere Prüfung aus diesem Gebiet ablegen. Was, wenn ich aus besagter VO NDL XYZ eine positive Note bekommen habe, mir diese aber ausbessern möchte. Kann ich dann auch eine Prüfung zur VO NDL ABC ablegen, oder muss ich die Prüfung VO NDL XYZ wiederholen?
Lg